21. August 2010, 17:11
Nach der Verwahrungsinitiative, der Minarett-Initiative und der Ausschaffungsinitiative haben die linken Antidemokraten genug. Jetzt wollen sie die Volksrechte einschränken um nicht genehme Volksinitiativen zu verbieten. Dazu wollen sie die aktuelle Diskussion über die “Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe” nutzen.
Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich will den Absatz 3 von Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Zusatz versehen:
Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig.
Diese Ergänzung ist absolut unnötig! Dahinter steckt eine üble antidemokratische Gesinnung. Wer Volksrechte beschneiden will indem er das Initiativrecht einschränkt, der scheut sich vor dem demokratischen Dialog. Solchen Vorhaben dürfen wir auf keinen Fall zustimmen!
Mit Hilfe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wollen diese Leute die Demokratie abschaffen. Die Schweiz ist der EMRK im Jahr 1974 beigetreten. Viele Menschen, die heute im Besitz des Stimmrechts sind, durften damals nicht an der Abstimmung zur Ratifizierung der EMRK teilnehmen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir nochmals über die EMRK abstimmen. Diesmal darüber ob wir die EMRK kündigen sollen oder nicht.
Es kann doch nicht sein, dass wir jedesmal über die Zulässigkeit einer Volkinitiative debattieren müssen nur weil diese einem Linken nicht passt! Noch weniger kann es sein, dass wir die Bundesverfassung so anpassen, dass Linke mit ihren antidemokratischen Forderungen auch noch erfolgreich sein können.
21. Mai 2010, 22:41
Islamische Organisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Eine ihrer Klagen gegen das Bauverbot für Minarette wurde vor Gericht zugelassen. Insgesamt sind 6 Rekurse hängig. Einmal mehr zeigt sich, dass Mitglieder einer antidemokratischen und totalitären Religion keinen Respekt vor demokratischen Volksentscheiden haben. Nun instrumentalisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Zwecke.
Die Schweiz hat sich 1974 mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, sich Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen. Die Politiker haben mit der Ratifizierung der EMRK widerrechtlich den Souverän unseres Landes entmachtet und der Herrschaft fremder Richter in Strassburg ausgesetzt.
In der Präambel der Bundesverfassung heisst es klipp und klar:
…im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,…
Wir sollten die ERMK schleunigst kündigen, denn wir brauchen sie nicht! Die Schweiz gewährleistet bereits umfassende Menschen- und Bürgerrechte in ihrer Bundesverfassung. Jene, die jetzt vor dem Gericht in Strassburg klagen gewähren den Anhängern ihrer Religion weit weniger Menschenrechte! Ein Austritt hat keine Nachteile für die Schweiz zur Folge. Bei einer Kündigung der EMRK fällt die Bevormundung unseres Souveräns weg. Continue reading ‘Muslime klagen gegen Volkswillen!’ »
1. Dezember 2009, 11:54
Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Vertrag, der die Staaten, die ihn unterzeichnet haben, zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte verpflichtet. Er verankert das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Recht auf Achtung der Privatsphäre, die Meinungsäusserungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung. Die EMRK erlaubt es Bürgern, nach Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage wegen behaupteter Verletzung der Konvention einzureichen. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Quelle
Antidemokratische Kräfte aus dem linken Lager versuchen die EMRK immer wieder zu missbrauchen um demokratische Volksentscheide aufzuheben. Sie hebeln damit die direkte Demokratie unseres Landes aus. Dies wirft die Frage auf, wie sinnvoll die Ratifizierung der EMRK durch die Schweiz ist.
Für Bürger von Staaten, die die Menschenrechte nicht einhalten ist die EMRK sinnvoll. Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz kann aber auf die EMRK verzichten. Die in der EMRK verankerten Menschenrechte sind nämlich bereits in der Bundesverfassung verankert. Somit ist die EMRK nur eine unnötige Instanz, die über dem Souverän (dem Volk) steht. Das macht keinen Sinn, denn das Volk braucht keine Instanz, die es bevormundet.
Wir Schweizer brauchen keine fremden Richter! Um die Bevormundung durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufzuheben, sollte die Schweiz die EMRK kündigen. Notfalls ist der Bundesrat mit einer Volksinitiative dazu zu zwingen.