CVP und FDP kämpfen gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 3.834 mal gesehen

CVP und FDP erweisen ihrem Ruf als Wischiwaschi-Parteien einmal mehr alle Ehre. Die beiden Parteien haben eine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP lanciert. Die Kampagne hat zum Ziel die Unterschiede zwischen Gegenvorschlag und Auschaffungsinitiative aufzuzeigen. Leider bleibt die Wahrheit dabei auf der Strecke. Die Kampagne von FDP und CVP ist genauso falsch wie der Gegenvorschlag.

Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung

Die Ausschaffungsinitiative will Ausländern, die ein Schwerverbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung entziehen und sie zurück in ihre Heimat schicken. Niemand muss in die Schweiz kommen um hier Schwerverbrechen zu begehen oder die Schweizer Sozialwerke zu missbrauchen.

Der Gegenvorschlag ist abzulehnen. Er enthält einen unnötigen Integrationsartikel und gesetzliche Bestimmungen, die Ausschaffungen unter bestimmten Umständen unmöglich machen. Die Befürworter des Gegenvorschlags behaupten in ihrer Kampagne, dass die Ausschaffungsinitiative nicht alle Schwerverbrechen abdecken würde. Sie verschweigen dabei, dass die Ausschaffungsinitiative dem Gesetzgeber ermöglicht den Strafenkatalog durch weitere Straftatbestände zu erweitern. Alle, die für Ausschaffungen sind, sollten den Gegenvorschlag ablehnen und die Ausschaffungsinitiative annehmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung, hinter welcher sich ein zahnloser Papiertiger verbirgt.

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 5.702 mal gesehen

Linksextreme veranstalteten heute in Zürich eine unbewilligte Demo gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. Die Demonstranten disqualifizierten sich bei der Demo selbst. Neben den Ausschreitungen zeigten sie ein Transparent, auf dem Stand: „Lasst uns nicht mit den Schweizern allein„. (Siehe Bild) Wie blöd muss eigentlich sein um einen solchen Text auf ein Transparent zu schreiben?

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Den Linksextremen scheinen Schwerverbrecher und Sozialhilfe-Betrüger lieber zu sein als Schweizer. Man sollte diese Leute einmal ein paar Tage zusammen mit Kinderschändern, Mördern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern in eine Zelle sperren. Mal schauen ob diesen verblendeten Sozialromantikern danach ausländische Schwerverbrecher immer noch lieber als Schweizer sind. Möglicherweise könnte eine serienvergewaltigte Linksextreme dann anders denken. Dasselbe gilt für einen linken Schwarzblock-Chaoten, der von schwulen Schwerverbrechern vergewaltigt worden ist. Vielleicht würden nach solchen Erfahrungen auch einmal an die Opfer und nicht nur an die Täter denken.

Diese Demo zeigt einmal mehr, dass es ein JA zur Ausschaffungsinitiative braucht. Zumindest diesen Gegnern der Ausschaffungsinitiative sind Schwerverbrecher lieber als Schweizer.

10 vor 10 Sendung vom 28.10.2010

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Oktober 2010 | 5.705 mal gesehen

Die Sendung 10 vor 10 vom 28.10.2010 betrachtete die Urteile der Raser von Schönenwerd im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Ausschaffungsinitiative. Es handelt sich bei den verurteilten Rasern um einen Griechen, einen Türken und einen Kroaten. 10vor10 ging der Frage nach ob diese drei Männer im Falle einer Annahme der Raserinitiative oder des Gegenvorschlags ausgeschafft werden müssten. Diese Frage lässt sich einfach beantworten.

Bei einer Annahme der Ausschaffungsinitiative müsste der Haupttäter das Land verlassen. Die Aus-schaffungsinitiative sieht den Straftatbestand „Vorsätzliche Tötung“ vor. Der Hauptangeklagte wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. (Quelle) Die beiden Mitangeklagten würden gemäss dem aktuellen Initiativtext nicht ausgeschafft werden. Die Ausschaffungsinitiative sieht jedoch vor, dass der Gesetzgeber Straftatbestände ergänzen kann. Er kann also weitere Straftatbestände hinzufügen. Damit könnte man dann auch Leute ausschaffen, die Vergehen wie die Mitangeklagten begangen haben.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass man Ausländer ausschaffen kann, wenn sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Somit könnte man grundsätzlich alle drei Verurteilten ausschaffen. Leider wird beim Gegenvorschlag aber im gleichen Artikel gleich wieder ein Rückzieher gemacht. So steht dort:

Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Die Praxis hat gezeigt, dass man mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und den Grundprinzipien des Völkerrechts so manche Ausschaffung verhindern kann. Die Interpretation über die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Völkerrechts liegt im Ermessen des Richters. Von den Rasern von Schönenwerd ist bekannt, dass sie in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Schweiz wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen kriminellen Türken ausgeschafft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags keiner der Täter ausgeschafft werden würde.

Ebenfalls gegen den Gegenvorschlag spricht der Integrationsartikel, der im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Bei diesem Artikel geht es um die Integration von Ausländern. Was Integration mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat ist schleierhaft.

Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Oktober 2010 | 6.497 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag der Mitteparteien ab. Wer für die Ausschaffung von schwerstkriminellen Ausländern ist, der sollte den Gegenvorschlag ablehnen. Er sollte nur Ja zur Ausschaffungsinitiative stimmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung.

Schon heute können Ausländer gemäss Bundesverfassung Art. 121 Abs. 2 ausgewiesen werden. Dort steht nämlich Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.

Das Problem beim bestehenden Art. 121 Abs. 2  ist die Kann-Formulierung.

Zum Gegenvorschlag:
Bundesrat und linksbürgerliche Gutmenschen möchten als Alternative zur Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung durch einen Art. 121a ergänzen. Der vorgesehene Artikel soll wie folgt lauten:

Art. 121a (neu) Integration
1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft.
3 Die Förderung der Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.
5 Der Bund legt die Grundsätze der Integration fest und fördert Integrationsmassnahmen der Kantone, Gemeinden und von Dritten.
6 Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Mit diesem neuen Artikel will man die Integration via Bundesverfassung regeln. Was das mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat, ist mir schleierhaft. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung! weiterlesen