Demokratie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2013 | 2.335 mal gesehen

Die attische Demokratie war eine direkte Demokratie. Sie herrschte von 508 v. Chr. bis 322 v. Chr. Die freien Bürger übten die volle Gesetzgebungs-, Regierungs-, Kontroll- und Gerichtsgewalt aus. Sie hatten das Recht der freien Rede und durften in der Politik mitbestimmen. Sie hatten das Recht an den Volksversammlungen und an Gerichtsversammlungen teilzunehmen und durften ein Amt bekleiden. Politik war eine Angelegenheit der Bürger. Diese Rechte waren eng mit dem Recht verbunden, Waffen zu besitzen. Ein freier Bürger, also ein politischer Teilmachthaber, hatte die Pflicht sich mit Waffengewalt an der Verteidigung seines Stadtstaats zu beteiligen. Ein freier Bürger war ein bewaffneter Bürger. Er war ein Mann, der kämpfen konnte.

In einer echten Volksherrschaft haben die Bürger das Waffenrecht, das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf politische Mitbestimmung! Die Bürger sind die Inhaber der Waffengewalt und die Verteidiger des Staatswesens.

Krieger
Der bewaffnete Wehrbürger als Verteidiger seiner Gemeinde.

In einer Tyrannei hat ein Alleinherrscher, Diktator oder Tyrann die Herrschaft. Er alleine bestimmt die Politik und er alleine ist Inhaber der staatlichen Waffengewalt, die er sich mit bewaffneten Söldnern sichert. Die Meinungsäusserungsfreiheit der Bürger wird von einem Tyrannen als Bedrohung seiner Macht empfunden und daher, wenn er es als nötig erachtet, mit äusserster Gewalt unterdrückt. Um gegen Aufstände gewappnet zu sein, lässt der Tyrann sein Volk überwachen. Er legitimiert die Überwachung mit der Wahrung der inneren Sicherheit seines Staats. In Wahrheit sichert er sich damit den Erhalt seiner Macht.