Der internationalen Rechtsprechung fehlt die demokratische Legitimation

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2010 | 3.085 mal gesehen

RichterstaatAuf nationaler Ebene können Richter nur im Rahmen der ihnen vom Souverän auferlegten Verfassung Recht sprechen. Gesetze haben sich an die Verfassung zu halten. Bei internationalen Gerichtshöfen besteht das Problem, das Richter von nicht demokratisch gewählten Gremien bestimmt werden. Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) z.B. werden von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt. Der Vorsitz der UN-Generalversammlung hat zur Zeit Libyen, ein Schurkenstaat. Im UN-Sicherheitsrat sitzen die Grossmächte.

Die Entscheidung wie weit sich fremde nicht demokratisch legitimierte Richter in die Rechtsprechung unseres basisdemokratischen Bundesstaats einmischen sollen liegt allein am Souverän! Er kann sich freiwillig entmündigen wenn er möchte. Ob solche Richter, die auch aus Schurkenstaaten stammen können, gerechter sein können als unser Volk und unsere Stände ist zweifelhaft.

Gegenwärtig amten am IGH Richter aus China, Japan, Jordanien, Marokko, Somalia, Russland, Sierra Leone, Mexiko, den USA, Brasilien, Grossbritannien, Neuseeland, Frankreich und Deutschland. Einige dieser Richter stammen also aus Monarchien, Ditaturen und Ländern, in denen Bürgerkriege toben. Sollen solche Richter über freie Schweizer richten?

Muslime klagen gegen Volkswillen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2010 | 4.606 mal gesehen

Democracy go to hellIslamische Organisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Eine ihrer Klagen gegen das Bauverbot für Minarette wurde vor Gericht zugelassen. Insgesamt sind 6 Rekurse hängig. Einmal mehr zeigt sich, dass einige Anhänger einer antidemokratischen und totalitären Religion keinen Respekt vor demokratischen Volksentscheiden haben. Nun instrumentalisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Zwecke.

Die Schweiz hat sich 1974 mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, sich Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen. Die Politiker haben mit der Ratifizierung der EMRK widerrechtlich den Souverän unseres Landes entmachtet und der Herrschaft fremder Richter in Strassburg ausgesetzt.

In der Präambel der Bundesverfassung heisst es klipp und klar:

…im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,…

Wir sollten die ERMK schleunigst kündigen, denn wir brauchen sie nicht! Die Schweiz gewährleistet bereits umfassende Menschen- und Bürgerrechte in ihrer Bundesverfassung. Jene, die jetzt vor dem Gericht in Strassburg klagen gewähren den Anhängern ihrer Religion weit weniger Menschenrechte! Ein Austritt hat keine Nachteile für die Schweiz zur Folge. Bei einer Kündigung der EMRK fällt die Bevormundung unseres Souveräns weg. Muslime klagen gegen Volkswillen! weiterlesen