Grüner Bundesrichter fällt fragwürdiges Urteil

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2014 | 2.004 mal gesehen

Ein Grüner Westschweizer Bundesrichter fällt ein Urteil zugunsten eines Linken, der sich von einem ehemaligen roten Bundesrichter verteidigen lässt. Das Urteil ist höchst fragwürdig. Mir wird schlicht das Recht auf Beschwerde gegen eine fragwürdige Verfügung zu unrecht versagt. Es geht gar nicht mehr um den Sachverhalt sondern nur noch um die formaljuristische Frage ob ich überhaupt das Recht habe zu klagen. Wenn mir ein Richter das Recht auf Einsprache abspricht, muss er auf den Inhalt der Klage bzw. den Sachverhalt gar nicht mehr eingehen. So kann er bequem ein Verfahren abwickeln.

Begründung in Sachen Legitimation zur Beschwerde:

Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters
Fragwürdige Argumentation eines grünen Bundesrichters

Tatsache ist, dass ich im 1. Strafantrag, eine „angemessene Genugtuung“ verlangt habe. Genugtuungsforderungen werden gerne auf den Zivilweg verwiesen. Zudem läuft noch ein Zivilverfahren mit einer konkreten Forderung gegen denselben Prozessgegner. Insofern habe ich sehr wohl ein rechtlich geschütztes Interesse! Allerdings wusste ich gar nicht, dass ich das Zivilverfahren und die dort geltend gemachte Zivilforderung beim Bundesgericht erwähnen muss, weil es vor dem Bundesgericht um ein Strafverfahren ging, welches neben dem Zivilverfahren geführt wurde. Auf das Zivilverfahren habe ich aber im der Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern mit einer Beilage hingewiesen!!! Denn der Prozessgegner hat mit einem Artikel selber darauf hingewiesen. Diesen Artikel des Prozessgegners über das Zivilverfahren habe ich in der Beschwerde als Beilage hinzugefügt. Aber der Westschweizer Bundesrichter hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das anzuschauen. Vielleicht lag es ja an seinen Sprachkenntnissen, wer weiss.

Das vorliegende Urteil betrifft ein Strafverfahren im Kanton Luzern, welches zusätzlich zum Zivilverfahren im Kanton Zürich geführt wird. Daraus wurde mir jetzt ein Strick gedreht indem man mir einmal mehr mit einer höchst fragwürdigen Begründung das Einspracherecht verwehrt. Es wird mir einfach ein sogenanntes „geschütztes Interesse“ abgesprochen und somit das Recht auf Einsprache verwehrt. Dabei wurde nicht einmal überprüft ob noch ein Zivilverfahren läuft. Die Prozesse in unserem Land funktionieren nicht richtig.

Offenbar existiert das Beschwerderecht gegen Urteile untergeordneter Instanzen in der Schweiz nur zum Schein. Mir wurde es jedenfalls inzwischen schon zweimal abgesprochen! Dies mit höchst fragwürdigen und völlig inakzeptablen Argumenten.

Fakt ist, dass der Bundesrichter ein Grüner ist und sich der linke Widersacher von einem ehemaligen SP-Bundesrichter verteidigen lässt. Rot passt zu Grün wie Pech zu Schwefel. Die Grünen haben sich massgeblich an der Hetze gegen mich beteiligt. Dass das Bundesgericht trotzdem ausgerechnet einen grünen Bundesrichter mit dem Verfahren betraut, ist höchst unsensibel. Mir kommt dieses Urteil wie Parteipolitik vor.

Der Kampf kann jetzt nur noch über das noch verbleibende Zivilverfahren geführt werden. Dies weil unser Rechtsstaat nicht richtig funktioniert. Paradoxerweise wurde mir vom Bundesgericht ein geschütztes Interesse abgesprochen, da keine Zivilforderungen von mir geltend gemacht worden seien. So ein fertiger Unsinn.

Die neue Strategie meiner Gegner ist es offensichtlich mir einfach das Beschwerderecht zu verweigern. Ein voreingenommener Staatsanwalt erlässt eine Nichtanhandnahmeverfügung oder eine Einstellungsverfügung oder einen lächerlichen Strafbefehl mit einer absurd milden Strafe und die nachfolgenden Instanzen verweigern mir anschliessend als Geschädigtem und Privatkläger das Recht auf Beschwerde. Sie brauchen mithilfe dieses formaljuristischen Winkelzugs so nicht einmal mehr den Fall bzw. den Sachverhalt, also um was es geht, anzuschauen. Das ist in der Schweiz offensichtlich möglich. Unser Land ist zu einer Bananenrepublik verkommen.

Die Häme bösartiger Widersacher ist mir damit gewiss. Ich muss sie schon seit über zwei Jahren dauerhaft ertragen und es nimmt somit kein Ende. Mein Kampf geht somit ebenfalls weiter und wir werden ja sehen, wer am Ende triumphiert bzw. ob am Ende noch jemand triumphiert. Klar ist, dass in dieser Bananenrepublik viele Behörden und natürlich ausnahmslos alle Medien auf Seiten meiner Widersacher stehen. Diese Behörden fügen mir mit ihrem Verhalten zusätzlichen Schaden zu. Ich ziehe es bis zum Ende durch, egal was kommt.

PS: Eine Bananenrepublik ist ein Staat, in welchem Korruption und staatliche Willkür vorherrschen. Korruption kommt im Staat vor, wenn Beamte ihr Amt missbrauchen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Meiner Meinung nach entscheiden einige Richter von untergeordneten Gerichten so, wie sie es für ihre Karriere oder Wiederwahl günstiger halten. Auch Gefälligkeitsurteile können nicht ausgeschlossen werden. Insofern, kann das als Korruption bezeichnet werden. Auf politischer Ebene ist unser Land schon längst korrupt. Mehrere Skandale beim Bund zeugen davon. Auch in Kantonen und Gemeinden gibt es zahlreiche Mauscheleien, von denen die Mehrheit der Bürger kaum etwas erfährt.

Quelle: Handelszeitung
Quelle: Handelszeitung
Korruption in Ueli Maurers VBS
Quelle: Handelszeitung
Quelle: 20min
Quelle: 20min

Gegen diese Fälle von schwerer Korruption beim Bund, ist eine freizügige Bundesangestellte ein Klacks.