JA zur Kirchensteuerinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Oktober 2013 | 3.227 mal gesehen

Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich verlangen mit der Kirchensteuerinitiative die Steuerbefreiung von juristischen Personen von der Kirchensteuer. Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen.

Es macht Sinn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zahlen zu müssen zu befreien, denn sie sind konfessionslos und gehören keiner Religion an. Dennoch hat sich der Zürcher Regierungsrat aus politischen Gründen gegen die Abschaffung der Kirchensteuer ausgesprochen.

Um welchen Betrag es dabei geht:
Im Jahr 2011 zahlten juristische Personen rund 106.1 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuern. [aartikel]3462044850:right[/aartikel] Es geht also um etwas über 100 Millionen Schweizerfranken, die den Kirchen entgehen, wenn juristische Personen von der Pflicht Kirchensteuern zu zahlen befreit würden.

Ich bin klar der Meinung, dass die Kirchensteuer für juristische Personen gegen die Schweizer Bundesverfassung verstösst und abgeschafft gehört. Laut Artikel 15, Absatz 4 der Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder beizutreten. Folglich sollte auch niemand zur Zahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen.

Es ist höchste Zeit juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Das macht auch ein aktuelles Ereignis wieder deutlich. Nachdem bekannt wurde wie ein Bischof im Deutschen Limburg Geld verschwendet hat, wird nun ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Zürich bekannt.

Kirchensteuerinitiative
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Wenn die Kirchen im Kanton Zürich trotz sinkender Mitgliederzahlen immer noch genug Geld haben um 17 Millionen Schweizerfranken für einen Protzbau auszugeben, dann können sie auch auf die 100 Millionen Schweizerfranken Kirchensteuer von den juristischen Personen verzichten. Daher JA zur Kirchensteuerinitiative!