Neues vom St. Galler Justiz-Theater

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2014 | 1.992 mal gesehen

Inzwischen sollte es ja allgemein bekannt sein, dass es mit der Justiz im Kanton St. Gallen in Bezug auf Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit nicht allzuweit her ist. Ich habe kürzlich über die eigenartige Verfahrensführung eines St. Galler Staatsanwalts geschrieben. Er hat mir nun auf mein Schreiben vom 30. November 2014 geantwortet. Sein Schreiben möchte ich euch nicht vorenthalten. Ihr sollt wissen wie Schweizer Staatsanwälte arbeiten. Es ist eine Zumutung, die zum Himmel schreit. Unser Rechtsstaat ist die Steuergelder nicht wert, welche er kostet.

Kurze Zusammenfassung um was es geht:
Ein Täter hat mich öffentlich beschimpft und in meiner Ehre verletzt. Ich erstattete deshalb eine Anzeige. Die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelte den Täter und dieser gestand die Tat. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hielt es allerdings nicht für nötig mich darüber in Kenntnis zu setzen. Sie hielt es auch nicht für nötig das Verfahren unverzüglich, so wie laut Gesetz vorgesehen, zu Ende zu führen. Stattdessen liess sie mich monatelang im Ungewissen. Erst nachdem ich aufgrund der langen Herumtrödlerei der St. Galler Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verlangte um zu überprüfen ob diese mit Steuergeldern finanzierten Beamten überhaupt einen Finger gekrümmt haben, erfuhr ich, dass der Täter längst ermittelt worden war. Nachdem ich das erfuhr, fragte ich mich natürlich warum mich die St. Galler Staatsanwaltschaft nicht über den Ermittlungserfolg informiert hatte bzw. das Verfahren nicht schon längst zum Abschluss gebracht hatte. Inzwischen bin ich zum Schluss gekommen, dass die eine Verurteilung des Täters verhindern wollen und deshalb nicht vorwärts machen. Ähnliche Erfahrungen habe ich bereits mit Staatsanwälten in den Kantonen Luzern und Zürich gemacht.

Nachdem ich aufgrund des neuen Kenntnisstands bei der St. Galler Staatsanwaltschaft darauf drängte, das Verfahren wie im Gesetz vorgesehen unverzüglich durchzuführen, erhielt ich eine Vorladung für eine Konfrontationsverhandlung. Derselbe Staatsanwalt, der in einem anderen Verfahren einen Täter schriftlich als Auskunftsperson einvernahm, obwohl dieser am Ort wohnt, an welchem sich auch die Staatsanwaltschaft befindet, verlangt von mir, dass ich aus Zürich anreise. Ich soll also eine Anfahrt und eine Rückreise von je 126 km auf mich nehmen damit mich der Staatsanwalt mit dem Mann konfrontieren kann, welcher mich in meiner Ehre verletzt hat. Diese Sache ist völlig unnötig und eine psychische, zeitliche und finanzielle Zumutung für mich als Opfer. Ich habe deshalb dem St. Galler Staatsanwalt einen Brief geschrieben, mich beschwert und ihn gebeten darauf zu verzichten, mich mit diesem völlig unnötigen Unsinn zu belasten.

Er hat mir nun geschrieben. Seinen Brief könnt ihr hier lesen.

Zum Inhalt des Schreibens des St. Galler Staatsanwalts:
Der erste Abschnitt enthält eine Ausflucht bzw. eine billige Rechtfertigung dafür, warum er von mir schriftliche Eingaben verlangt. Ich bleibe dabei, es ist nichts anderes als reine Schikane.

Im zweiten Abschnitt geht er auf meinen Vorwurf ein, dass Verfahren monatelang hinausgezögert zu haben. Dazu meint er lapidar, dass ich ja eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts St. Gallen einreichen könne. Einen Grund für die Verzögerung nennt er keinen. Der Hinweis auf die Beschwerdekammer ist natürlich ein Witz, da dort ja wahrscheinlich seine alten Studienkollegen sitzen, die obendrein wahrscheinlich noch dieselbe Mentalität besitzen wie er. Ich kann mir das also sparen, weil es schlicht und einfach ausser Verfahrenskosten in Form eines Prozesskostenvorschusses nichts bringt. Das Gesetz wäre eigentlich klar und sollte Staatsanwälten eigentlich geläufig sein. Artikel 5 Absatz 1 der Strafprozessordnung besagt klipp und klar folgendes:

 Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Offensichtlich ist das, was im Gesetz steht etwas anderes, als das was die Rechtsvertreter des Schweizer Rechtsstaats in der Praxis tun. Nach gesundem Menschenverstand ist es ein klarer Fall. Die Schweizer Rechtslehre mag diesbezüglich wieder eine andere rechtsbeugende Sichtweise haben. So mancher Winkeladvokat findet ja immer wieder eine Möglichkeit um das Recht beliebig zu beugen. Die lernen das wahrscheinlich so an den Universitäten. Fakt ist natürlich auch, dass der Staatsanwalt sehr gut weiss wie der Hase im Schweizer Rechtsstaat läuft. Er weiss, dass mir eine Beschwerde ausser zusätzlichen Verfahrenskosten und zusätzlichem Ärger nichts bringt. Er kennt mit hoher wahrscheinlichkeit die Richter, es sind womöglich gar seine alten Studienkollegen. In kleinen Landkantonen kennt doch fast jeder jeden und ist womöglich gar Mitglied im selben Golfclub, im Rotary-Club oder in derselben Burschenschaft. Mich beschleicht der Eindruck, dass der Schweizer Rechtsstaat ein inszeniertes Theater mit mehr Schein als Sein ist. Es wird Gerechtigkeit vorgegaukelt wo keine ist.

Im Dritten Absatz gibt er zu, dass die Vorladung zustande gekommen ist, weil es er, also der Staatsanwalt, so wünscht und nicht etwa das Opfer oder der Täter. Ich finde es absolut daneben, dass dieser Typ von mir verlangt aus einem anderen Kanton eine weite Reise anzutreten um einen Menschen zu sehen, den ich aufgrund seiner Tat gar nicht kennenlernen will. Wozu braucht es eine wechselseitige Einvernahme mit demjenigen, der mich beschimpft und in der Ehre verletzt hat? Ich habe gelernt Leute zu meiden, die mir übel gesinnt sind. Schlicht und einfach deshalb, weil es nichts bringt sich mit solchen Leuten abzugeben. Sogar die Polizei rät ja, sich nicht mit pöbelnden Leuten abzugeben. Doch dieser Staatsanwalt verlangt genau das von mir. Besonders stossend ist es auch deshalb, weil er das von mir als Opfer verlangt, er aber in einem anderen Strafverfahren den Täter schriftlich und lediglich als Auskunftsperson einvernommen hat, obwohl dieser am Ort wohnt, an dem sich auch die Staatsanwaltschaft befindet. Es ist eine Beleidigung meiner Intelligenz, wenn mir hier einer weismachen will, dass das keine Schikane ist.

Der Rechtsstaat Schweiz ist offensichtlich ein Theater, in welchem einem Gerechtigkeit vorgegaukelt wird wo keine ist.