Justizskandal tubelisicher erklärt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.287 mal gesehen

Leider wissen ja aufgrund der überlangen Verfahrensdauer viele überhaupt nicht mehr um was es bei meinen Rechtfällen überhaupt geht. Selbst die Justizbehörden haben ja inzwischen offensichtlich den Überblick verloren. Deshalb hier eine idiotensichere Zusammenfassung dessen um was es geht.

Am 24. Juni 2012 wurde ich aufgrund von Twitteraussagen, die ich am 23. Juni 2012 gemacht haben soll, von linkslastigen schweizer und deutschen Medien öffentlich auf das allergröbste Diffamiert. Ich habe deswegen in der Folge sogar meinen Job verloren. Am 25. Juni 2012 schickte die GRA-Stiftung diffamierende Medienmitteilungen über mich in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch in die Welt hinaus. Wohl mit dem Ziel mir international zu schaden. Denn ansonsten müsste sie eine Stadtzürcher Regionalposse ja wohl nicht noch in Französisch und Englisch in die Welt hinausposaunen. Am 26. Juni 2012 stürmten im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6 Uhr unter lautem Getöse mehrere Polizeibeamte meine Wohnung, stellten diese auf den Kopf und verhafteten mich. Kurz zuvor wurde die Staatsanwanwaltschaft von den Medien mehrfach und wiederholt auf deren Vorwürfe gegen mich aufmerksam gemacht. Dies wohl nicht ohne böswilligen Hintergedanken. Die Hausdurchsuchung, bei der nichts Belastendes gefunden wurde, und die Verhaftung erfolgten einzig aufgrund der diffamierenden Medienberichterstattung und dem konsequenten Nachfragen der Medienleute bei der Staatsanwaltschaft. Diese hat dann 1 1/2 Jahre lang ermittelt um anschliessend Anklage gegen mich zu erheben. Der Anklagevorwurf beinhaltet das, was mir die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn der Ermittlungen vorgeworfen hat. Es geht im Wesentlichen um drei Tweets, die mir vorgeworfen werden. Es ist also trotz der 1 1/2 Jahre dauernden Ermittlungen nichts Neues hinzugekommen. Einen Grossteil der Zeit dürfte der Fall zu meinen Lasten  in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Der Fall ist auch fast 2 Jahre seit Eröffnung juristisch noch nicht geklärt. Ich wäre froh, wenn ich das leidige Kapitel endlich abschliessen könnte. Solange ich hier nicht den Wünschen der Inquisitoren entspreche, und weiterhin auf meine Unschuld bestehe, dauert hier die psychologische Folter halt weiter an.

Das ist die eine Sache. Die andere ist die, dass ich mir diese Diffamierungen nicht bieten lasse. Mein Problem ist, dass ich es mit hunderten wenn nicht gar tausenden von Diffamierern zu tun habe. Wenn ich also eine Diffamierung entdeckt habe und ich die Diffamierer ausmachen konnte, habe ich sie in der Regel jeweils kontaktiert und sie gebeten die Diffamierungen zu entfernen. Einige haben dies getan, andere nicht. Gegen jene, die es nicht getan haben, gehe ich mit juristischen Mitteln wegen Persönlichkeitsverletzung vor. Es gibt in der Schweiz zwei Wege wie man gegen Rufmörder vorgehen kann. Einerseits über die strafrechtliche Schiene und andererseits über die zivilrechtliche Schiene. Ich bin über beide Schienen gegen die Täter vorgegangen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Der Weg über das Strafrecht führt bei Persönlichkeitsverletzungen über einen Strafantrag, der bei der Polizei oder besser direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht wird. Das Problem bei diesem Weg sind die Staatsanwälte. Diese können über längere Zeit untätig bleiben, Verfahren jahrelang verschleppen und dann ohne mit den Ermittlungen begonnen zu haben einfach eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Diese Nichtanhandnahmeverfügungen müssen begründet sein. Diese Begründungen haben es in sich, das zeigen auch Fälle von anderen Betroffenen, wie z.B. der Fall Zanetti. Ich bin also nicht der Einzige, der mit der Justizwillkür zu kämpfen hat! Es versteht sich von selbst, dass Staatsanwälte, die ihren Job nicht richtig machen, einem Kläger das Leben enorm erschweren können. Problematisch dabei ist auch, dass der Kläger nach Erlass einer Verfügung lediglich 10 Tage Zeit für eine Beschwerde dagegen hat. Gerichte können diese Bedingung noch zusätzlich mit einer Geldforderung in Form eines Prozesskostenvorschusses erschweren. Mit solchen Methoden versuchen Justizbehörden das Weiterziehen von Klagen abzuwürgen. Während die Täter und die Staatsanwälte also jetzt den Frühling geniessen, muss ich als Kläger zuhause sitzen und mich mit den konkreten Verfügungen, Nichtanhandnahmen, Einstellungsverfügungen, Prozesskostenforderungen usw. auseinandersetzen. Zur Horizonterweiterung: Ein Kläger, der sich mit mehreren Tätern und Behörden konfrontiert sieht, empfindet diese Konfrontation natürlich nicht gleich wie die einzelnen Täter und Behördenmitglieder. Denn der Kläger befasst sich ja praktisch während der gesamten mehrjährigen Verfahrensdauer nur noch mit diesen Fällen, die von ihm sehr viel abverlangen. Die Täter und die Behörden können ihr Leben hingegen weiterhin geniessen. Ihr Aufwand für den einzelnen Fall, welcher sie betrifft, hält sich in Grenzen. Betroffene müssen sich in so einer Situation unbedingt einen Ausgleich für die innere Balance suchen, ansonsten gehen sie unter. Alles kann aber auch ein Ausgleich z.B. eine Sportart oder ein Hobby nicht ersetzen, da ein normales Privatleben mit mehreren Prozessen kaum mehr möglich ist. An solchen Prozessen sind schon Ehen und Freundschaften zerbrochen.

Der andere Weg, den ein Geschädigter gehen kann, ist der Weg über das Zivilrecht. Dieser Weg führt zunächst über Laienrichter, die sogenannten Friedensrichter. Diese sollen helfen einen Rechtsstreit zu schlichten. Das mag bei einem Streit zwischen Nachbarn wegen einer zerbrochenen Fensterscheibe oder ein Wegrecht Sinn machen. Im Kampf gegen Medienkonzerne und organisierte Verbrecherbanden bringt das jedoch schlicht und einfach gar nichts. Es verlängert lediglich den Prozess und kostet Zeit und Geld. Die nächste Instanz ist dann ein Bezirksgericht. Bezirksgerichte sind Provinzgerichte, die teilweise mit Laienrichtern und Praktikanten bestückt sind. So ist ja z.B. die Frau von SVP-Nationalrat Hans Fehr Bezirksrichterin obwohl sie gar keine Juristin ist. Auch diese Gerichte bestehen aus Menschen, die nicht vor Vorurteilen, einseitiger Parteinahme und einem mangelhaften Gerechtigkeitsempfinden gefeit sind. Auch diese Gerichte haben Methoden um Kläger davon abzuhalten ihr Recht einzuklagen. So können sie z.B. exorbitant hohe Prozesskostenvorschüsse verlangen, die der Kläger nicht zu zahlen imstande ist.

Selbstverständlich kann der Kläger eine unentgeltliche Rechtshilfe beantragen, doch auch diese ist in der Schweiz mangelhaft geregelt. So werden hier dermassen tiefe Stundenansätze genehmigt, dass man sich damit keinen guten Anwalt leisten kann. Ein guter Medienanwalt, wie sich ihn die Medien leisten können, kostet so ca. 500-1000 Franken in der Stunde. Die Prozesskostenhilfe gewährt aber weniger als CHF 300 pro Stunde. Somit ist schon von vorne herein klar, dass der Pflichtverteidiger in der Regel eher keine Koryphäe seines Fachs ist. Ich gehe davon aus, dass das eine Art bessere Praktikanten sind, die gerade erst ihr Anwaltspatent erworben haben und nun dabei sind Erfahrungen im Leben und im Beruf zu sammeln. Wer Prozesskostenhilfe beantragt, hat also von vorne herein nicht die gleich langen Spiesse wie die mächtigen Gegner (Medienkonzerne, Banken, Pharmamultis, Rohstoffkonzerne, Waffenhändler usw.). Ausserdem kann die Prozesskostenhilfe eingestellt werden, wenn ein Gericht die Ansicht hat, dass die Aussicht auf Erfolg gering ist. Das bedeutet, dass ein befangenes Provinzgericht die Prozesskostenhilfe von vornherein versagen kann.

So, wenn ihr also hin und wieder einen Artikel von mir über Staatsanwälte und Gerichte lest, so wisst ihr jetzt also wenigstens weshalb. Ich weiss, dass es für Aussenstehende schwierig ist, mir zu folgen. Dies zumal es sich um mehrere Verfahren handelt, die  noch dazu mehrere Jahre dauern.

Justizskandal: Opfer bleibt auf Kosten sitzen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. März 2014 | 2.348 mal gesehen

Wieder einmal eine Ungerechtigkeit in unserem Rechtsstaat!

Eine Frau soll gemäss Polizei im Stadtzürcher Kreis 4 einem Freier gegen Geld Sex angeboten haben. Der Freund und Helfer folgte dem Paar ins Hotel Regina und kontrollierte es. Bei der Kontrolle zeigte die Frau einen Personalausweis und unterschrieb eine Wegweisungsverfügung.

Nach diesem Vorfall bekam die Ärztin einen Strafbefehl und eine Rechnung für 450 Franken vom Zürcher Stadtrichteramt. Die Polizei war der Ansicht, dass sie die kontrollierte Frau vom Hotel Regina war. Das Stadtrichteramt warf der Ärztin deshalb eine Widerhandlung gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung durch Strassenprostitution ausserhalb des dafür freigegebenen Gebiets vor. Die Ärztin, die im Jahr rund 160’000 Franken verdienen soll, focht den Strafbefehl an.

Für den Tag der Polizeikontrolle konnte sie jedoch kein Alibi vorweisen. Wie bei der Gerichtsverhandlung jedoch heraus kam, hatte sich die tatsächliche Prostituierte bereits zwei Tage vorher im Hotel Regina eingemietet. Dies zu einem Zeitpunkt an dem die Ärztin nachweislich gearbeitet und sich in einer anderen Stadt aufgehalten hat. Die Ärztin wurde deshalb vor Gericht freigesprochen.

Ich frage mich wieso es überhaupt erst zu einem Strafbefehl und zu einer anschliessenden Gerichtsverhandlung kommen musste. Hätte die Polizei korrekt gearbeitet, hätte sie die Personalien der tatsächlichen Prostituierten korrekt aufgenommen. Das war der erste Fehler. Selbst nachdem sie diesen Fehler begangen hat, hätte ihr wenigstens bei den anschliessenden Ermittlungen auffallen müssen, dass es eine andere Frau gewesen sein muss, die sich im Hotel Regina eingemietet hat.

Besonders stossend ist jedoch, dass das Opfer dieser mutmasslichen Behörden-Schlamperei am Ende auch noch auf dem Grossteil der Anwaltskosten sitzen bleibt. Offenbar hatte die Ärztin für ihre Verteidigung Anwaltskosten von 13’865 Schweizerfranken. Die zuständige Richterin erklärte diese Kosten bei einen „solch banalen Fall“ jedoch für zu hoch. Sie sprach der Ärztin deshalb einen meiner Ansicht nach willkürlich festgelegten Betrag von lediglich 5’000 Franken zu. Damit bleibt die Ärztin auf einem von den Behörden verursachten Schaden von 8’865 Franken sitzen. Das ist ein Skandal! Sie sollte dafür die Polizei haftbar machen und auf Schadenersatz verklagen.

In einem anständigen Rechtsstaat, der die Bezeichnung Rechtsstaat verdient, hätte die Frau ihre vollen Verteidigungskosten zuzüglich einer angemessenen Genugtuung von mindestens 10’000 Franken erhalten.

Wenn ich Politiker wäre, würde ich dafür sorgen, dass dieser Missstand in unserem Land behoben wird. Ein Rechtsstaat hat für seine Fehler gerade zu stehen und für den dadurch entstandenen Schaden vollumfänglich inklusive einer „anständigen“ Genugtuung aufzukommen. Unter einer Anständigen Genugtuung verstehe ich eine Genugtuung, die den hohen Richter- und Beamtenlöhnen entspricht und keine schäbigen Trinkgelder, die lediglich dazu geeignet sind die Geschädigten zu verhöhnen!