Jetzt gehts den Kampfhunden an den Kragen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Dezember 2008 | 5.860 mal gesehen

Exekution eines KampfhundesAm letzten Wochenende hat das von den Boulevardmedien aufgehetzte Stimmvolk entschieden. Nun ist das unsinnige Kampfhundeverbot im Kanton Zürich beschlossene Sache.

Ob gutmütig oder böse, es ist egal. Die betroffenen Hunde haben einfach die falsche Rasse und daher werden sie nun ausselektioniert und anschliessend zur Tötung freigegeben.

Ob Schäferhunde und Dobermänner auch in die Kategorie Kampfhunde gehören oder dereinst gehören werden?

Jetzt geht es den armen Tieren also an den Kragen. Dabei steht hinter den meisten gefährlichen Hunden ein Mensch, der das Tier falsch erzogen hat oder es gequält hat bis es gefährlich wurde.

Es ist damit zu rechnen, dass man wegen Gewaltdelikten vorbestraften Hundebesitzern, die Hunde, welche der Rasse „Kampfhund“ zugerechnet werden, wegnimmt und diese anschliessend einschläfert. Dabei wird es keine Rolle spielen ob die Tiere jemals auffällig geworden sind oder nicht. Es ist auch egal ob sie gutmütig sind oder nicht. Der von den Boulevardmedien und religiösen Stündelern von der EVP aufgehetze Souverän hat es so beschlossen also müssen wir dieses himmelschreiende Unrecht erdulden. Mögen die Frömmler von der EVP dafür in der Hölle schmoren.

Und alles nur weil ein paar schlecht erzogene Hunde in Oberglatt einen Kindergärtner zutodegebissen haben. Ein Ereigniss, welches soweit ich mich erinnern kann in der Schweiz bislang kaum vorgekommen ist. Die Ursache jenes schrecklichen Ereignisses waren notabene nicht die Hunde, es war deren Besitzer. Er wird sich eine andere Waffe zulegen. Wer weiss, vielleicht einen Komissar Rex. Zur Diskussion.

Hundegesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2008 | 2.559 mal gesehen

HundegesetzAm 30. November 2008 stimmen wir über die Revision des Hundegesetzes von 1971 ab. Ziel der Vorlage ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Hunden. Man will Hundeattacken vorbeugen. Die Stimmberechtigten können zwischen 3 Varianten wählen:

1. Variante A: Hauptvorlage

2. Variante B: Variante mit Kampfhundeverbot

3. Variante C: Ablehnung der Varianten A und B mit einem NEIN

Die Variante A sieht folgendes vor:

  • Der Kanton soll Kampagnen und Projekte die einem tiergerechten Umgang mit Hunden dienen finanziell Unterstützen können.
  • Gemeinden müssen Informationen über die korrekte Hundehaltung zur Verfügung stellen.
  • Das Veterinäramt des Kantons wird verpflichtet, Meldungen aus der Bevölkerung über Auffälligkeiten bei der Hundehaltung nachzugehen.
  • Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter wird obligatorisch
  • Hundehalter von grossen und massigen Hunden sollen zwingend eine obligatorische Ausbildung absolvieren müssen.
  • Gewisse Hunderassen sind bewilligungspflichtig. Personen, die wegen Gewaltdelikten oder Betäubungsmitteldelikten (Drogendelikten) vorbestraft sind soll die Bewilligung verweigert werden. Die Bewilligungspflicht soll rückwirkend eingeführt werden!!! (Das heisst Hundehaltern könnten, einzig deshalb weil sie vorbestraft sind, selbst nicht verhaltensauffällige Hunde weggenommen werden. Die Hunde würden dann vermutlich eingeschläfert.)

Die Variante B sieht ein Verbot für gewisse Hunderassen vor.

Wie steht ihr zu dieser Vorlage?     Zur Diskussion Hundegesetz weiterlesen