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	<title>DAILYTALK.CH &#187; Kriegsmaterial</title>
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		<title>Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Jun 2009 06:37:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Volksabstimmungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Oktober 2007 kam die von linken Idealisten und GSoA-Aktivisten eingereichte Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» zustande. Die Initianten wollen aus weltanschaulichen Gründen den Export von Schweizer Rüstungsgütern verbieten. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung wie folgt geändert werden: Art. 107 Abs. 3 (neu) 3 Er (der Bund) unterstützt und fördert internationale Bestrebungen für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" src="http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/bilder/2008/chocolateknife.jpg" alt="Swiss Army Knife" width="530" height="200" /><br />
Im Oktober 2007 kam die von linken Idealisten und GSoA-Aktivisten eingereichte Volksinitiative <strong>«für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</strong> zustande. Die Initianten wollen aus weltanschaulichen Gründen den Export von Schweizer Rüstungsgütern verbieten. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:<span id="more-1789"></span></p>
<blockquote><p>Art. 107 Abs. 3 (neu)<br />
3 Er (der Bund) unterstützt und fördert internationale Bestrebungen für Abrüstung<br />
und Rüstungskontrolle.</p>
<p>Art. 107a (neu) Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern<br />
1 Die Ausfuhr und die Durchfuhr folgender Güter sind verboten:</p>
<ol>a. Kriegsmaterial einschliesslich Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die<br />
zugehörige Munition;</ol>
<ol>b. besondere militärische Güter;</ol>
<ol>c. Immaterialgüter einschliesslich Technologien, die für die Entwicklung, die<br />
Herstellung oder den Gebrauch von Gütern nach den Buchstaben a und b<br />
von wesentlicher Bedeutung sind, sofern sie weder allgemein zugänglich<br />
sind noch der wissenschaftlichen Grundlagenforschung dienen.</ol>
<p>2 Vom Aus- und vom Durchfuhrverbot ausgenommen sind Geräte zur humanitären<br />
Entminung sowie Sport- und Jagdwaffen, die eindeutig als solche erkennbar und in<br />
gleicher Ausführung nicht auch Kampfwaffen sind, sowie die zugehörige Munition.</p>
<p>3 Vom Ausfuhrverbot ausgenommen ist die Ausfuhr von Gütern nach Absatz 1<br />
durch Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden, sofern diese Eigentümer<br />
der Güter bleiben, die Güter durch eigene Dienstleistende benutzt und<br />
anschliessend wieder eingeführt werden.</p>
<p>4 Die Vermittlung von und der Handel mit Gütern nach den Absätzen 1 und 2 sind<br />
verboten, sofern der Empfänger oder die Empfängerin den Sitz oder Wohnsitz im<br />
Ausland hat.</p></blockquote>
<p>Die Gegner der Volksinitiative <strong>«für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»</strong> betonen, dass bei einer Annahme dieser Initiative der Schweizer Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entzogen würde. Dies, da der Schweizer Markt für Rüstungsgüter zu klein sei. Auf dem Spiel stehen je nach Studie zwischen fünf- bis fünfzehntausend Arbeitsplätze. Auch die Initianten sehen diese Gefahr und haben zu diesem Zweck Übergangsbestimmungen vorgesehen. Demnach würden die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung wie folgt geändert werden:</p>
<blockquote><p>Art. 197 Ziff. 8 (neu)<br />
8. Übergangsbestimmung zu Art. 107a (Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen<br />
militärischen Gütern)</p>
<p>1 Der Bund unterstützt während zehn Jahren nach der Annahme der eidgenössischen<br />
Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» durch Volk und<br />
Stände Regionen und Beschäftigte, die von den Verboten nach Artikel 107a betroffen<br />
sind.</p>
<p>2 Nach Annahme der Artikel 107 Absatz 3 und 107a durch Volk und Stände dürfen<br />
keine neuen Bewilligungen für Tätigkeiten nach Artikel 107a erteilt werden.</p></blockquote>
<p><strong>Problematik:</strong></p>
<p>Neben den Kosten, die dem Bund für die Unterstützung der von der Initiative betroffenen Regionen entstehen würden (man geht von rund fünfhundertmillionen Schweizerfranken aus), hätte er auch ein Sicherheitspolitisches Problem. Denn wenn der eigenen Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage entzogen wird, ist unser Land vermehrt auf Importe von Rüstungsgütern aus dem Ausland angewiesen. Gerade in Krisenzeiten darf man sich aber nicht auf Importe verlassen!</p>
<p>Die Volksinitiative benachteiligt die einheimische Rüstungsindustrie ohne die Welt nachhaltig zu verbessern. Denn dazu ist der Exportanteil von Schweizer Rüstungsgütern gemessen am Weltmarkt für Rüstungsgüter viel zu gering.</p>
<p><strong>Votum:</strong> Bundesrat, National- und Ständerat empfehlen aus den genannten Gründen die Volksinitiative zur Ablehnung und betonen, dass der Export von Schweizer Rüstungsgütern bereits heute sehr strengen Gesetzen unterliegt. Nach geltendem Recht wird der Export von Kriegsmaterial nicht bewilligt, wenn das Geschäft dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik widerspricht. Zudem wird die Ausfuhr von zivil und militärisch nutzbaren Gütern verweigert, wenn das Ausfuhrland einem EU- oder UNO-Embargo untersteht.</p>
<p>Fairerweise muss man sagen, dass Embargos von Organisationen wie der EU und der UNO nicht über alle Zweifel erhaben sind. Dennoch sollte man sich die Frage stellen ob es sich lohnt aus weltanschaulichen Gründen die eigene Rüstungsindustrie zu opfern. Der Nutzen für die Welt wäre aufgrund des Marktanteils der Schweizer Rüstungsindustrie am Gesamtmarkt sowie den strengen Kriterien, denen Schweizer Rüstungsexporte unterstehen sehr gering. Nützen würde diese Volksinitiative einzig der Konkurrenz der Schweizer Rüstungsindustrie, die dadurch womöglich ihren Absatz an Rüstungsgütern leicht steigern könnte.</p>
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