Zum Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. November 2015 | 2.669 mal gesehen

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Kristallnacht-Tweet ist schockierend. Es trägt die Handschrift des linksgrünen Bundesrichters Christian Denys. Denys fällte in meinem Fall bereits zuvor drei krasse Fehlurteile. Einmal sprach er mir das Beschwerderecht ab, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht haben soll, dies obwohl ich es gemacht hatte! Einmal sprach er es mir ab, weil ich eine Zivilforderung geltend gemacht hatte. Dann sprach er mir das Beschwerderecht beim Vermieter, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, ab. Wie bei den bereits genannten drei Urteilen, bei welchen der linksgrüne Christian Denys seine Finger im Spiel hatte, handelt es sich bei diesem Bundesgerichtsentscheid eindeutig um ein politisches Urteil. Ich erachte Denys als voreingenommenen, parteiischen und unfairen Richter. Das Urteil in Sachen Kristallnacht-Tweet ist ein weiteres krasses Fehlurteil des Bundesgerichts. Es ist gut möglich, dass sich Christian Denys bei mir rächen wollte, weil ich mich bereits über seine vorangegangenen Fehlurteile auf diesem Blog geäussert habe. Denys ist in meinen Augen für das Amt als Bundesrichter charakterlich ungeeignet. Er sollte an einen Posten versetzt werden, an dem er weniger Schaden anrichten kann.

Zum Urteil über den Kristallnacht-Tweet im Detail:

Mir wurde eine Aussage auf Twitter vorgeworfen, weil darin das Wort Kristallnacht vorkam. Ohne Beweise vorzulegen, behauptete die Anklage, dass ich folgendes auf Twitter geschrieben hätte:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen.“

Ich räumte ein auf Twitter eine Aussage mit dem Wort Kristallnacht gemacht zu haben, gab jedoch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass meine Aussage auf Twitter wie folgt gelautet hat:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Meine Aussage wurde vom Zeugen Manuel Cadonau bestätigt.

Zeugenaussage von Manuel Cadonau
Zeugenaussage von Manuel Cadonau

Sowohl das Bezirksgericht Uster, als auch das Obergericht und das Bundesgericht hielten an der Version der Anklage fest, obschon diese keine Beweise für ihre Behauptung vorlegen konnte. Die ganze Anklage stützt sich auf meine Aussage mit dem Zusatz „damit die Regierung endlich aufwacht“. Trotzdem berücksichtigten sowohl die Anklage als auch die Gerichte diesen Zusatz nicht.

Das Zürcher Obergericht warf mir vor, in Kauf genommen zu haben, dass der Kristallnacht-Tweet als Rechtfertigung des Holocaust verstanden werden könne. Laut den Zürcher Oberrichtern soll ich mit dem Kristallnacht-Tweet eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt und aus einem dieser Gründe einen Völkermord an den europäischen Juden gerechtfertigt haben.

Ich lehne diesen Vorwurf entschieden ab. Denn zum einen habe ich in der damaligen Diskussion, in welcher ich das Wort Kristallnacht verwendete, weder über den Holocaust gesprochen noch dieses Wort erwähnt. Es ging auch nicht um Juden. Ich sprach damals über Leute, welche die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia und dem Koran legitimieren. Zudem ist die Kristallnacht nicht dasselbe wie der Holocaust (siehe auch diesen Artikel). Das Bundesgericht zitiert in seinem Urteil Reinhard Heydrich, den Chef der NS-Sicherheitspolizei und sagt, dass nach dessen Aussage während der Reichskristallnacht 101 Synagogen verbrannt wurden. Heydrich schrieb in einem Schreiben an Göring, dass während der Reichskristallnacht 36 Juden umgekommen waren. 1997 wurden in Luxor 36 Schweizer erschossen. War die Tat von Luxor ein Völkermord? Der Holocaust hingegen gilt eindeutig als Völkermord, da ihm Schätzungen zufolge über 6 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Meiner Meinung nach wurde mir unterstellt den Holocaust gerechtfertigt zu haben, um mir die Rechtfertigung von Völkermord zu unterstellen. Das hätten Sie mir mit dem Wort Kristallnacht alleine nicht unterstellen können. Die Rechtfertigung von Völkermord stellt in der Schweiz einen strafbaren Verstoss gegen das Antirassismusgesetz dar. Da die Kristallnacht kein Völkermord ist, unterstellten mir die Richter eben, den Holocaust legitimiert zu haben. Dies um mich verurteilen zu können. Meiner Meinung nach verharmlosen die Richter damit den Holocaust. Denn sie setzen die Kristallnacht mit dem Holocaust gleich. Mit dieser Verharmlosung verletzen die Richter meiner Meinung nach die Schweizer Anti-Rassismusstrafnorm.

Die Richter werfen mir vor, mit dem Kristallnacht-Tweet der islamischen Glaubensgemeinschaft die Existenzberechtigung und Gleichwertigkeit abgesprochen zu haben. Der Witz dabei ist, dass ich mich gar nicht über die islamische Glaubensgemeinschaft äusserte, als ich den Kristallnacht-Tweet verfasst habe. Folglich kann ich ihr auch nicht die Existenzberechtigung abgesprochen bzw. ihre Gleichwertigkeit in Frage gestellt haben. Logisches Denkvermögen gehört offensichtlich nicht zum Anforderungsprofil von Richtern.

Nach Ansicht des Bundesgerichts ist für die strafrechtliche Beurteilung einer Äusserung der Sinn massgebend, welchen ihr unbefangene durchschnittliche Dritte unter den gesamten konkreten Umständen beilegen. Nur, wie wollen Dritte meine Aussage auf Twitter beurteilen, wenn ihnen diese unvollständig und aus dem Kontext gerissen für sich isoliert vorgelegt wird? Klar ist, dass die Richter den Sinn meiner Aussage nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollten. Sie halten meine Aussage für eine Hassrede. Habt ihr schon einmal eine Hassrede gesehen, die mit dem Wort „vielleicht“ begonnen hat? Sie haben mich also für etwas verurteilt, was sie entweder nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollten. Ich halte das für skandalös. Es zeigt auf, zu was die Schweizer Gesinnungsjustiz fähig ist.

Widersprüchlich ist das Urteil auch auf die Frage ob die Aussage „gedankenlos“ war oder nicht. Das Zürcher Obergericht meinte ja und schlussfolgerte draus, dass die Äusserung deshalb nicht in einer politischen Diskussion gefallen sei. Das Bundesgericht meinte hingegen, dass von einer gedankenlosen Äusserung angesichts prägnant formulierter „Implikationen“ des Tweets nicht die Rede sein könne.

Hier noch das skandalöse Fehlurteil

David Gibor hat seine Forderung mir gegenüber schon geltend gemacht. Er hat sich tatkräftig dafür eingesetzt, dass ich verurteilt werde. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er die Idee, mir die Legitimierung des Holocausts vorzuwerfen. Die Beamten der Staatsanwaltschaft dürften dafür zuwenig kreativ und pfiffig gewesen sein. Gibor hat sich am Strafverfahren gegen mich als Vertreter der Türkischen Gemeinschaft Schweiz und als Privatkläger beteiligt. Er gab an als Jude wie die beiden Türken ebenfalls vom Kristallnacht-Tweet unmittelbar betroffen zu sein.

David-Gibor_Kristallnacht-Tweet

Auch das Zürcher Obergericht hat mir schon eine Rechnung für CHF 4’800.00 geschickt. Das Bezirksgericht Uster wird mir sicher auch bald noch eine vierstellige Rechnung für das erstinstanzliche Fehlurteil schicken.

Schnellbrief vom 11. November 1938 von Reinhard Heydrich an Göring

Erinnerung in Sachen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Juli 2015 | 1.351 mal gesehen

Sei über drei Jahren läuft ein Strafverfahren wegen angeblicher Rassendiskriminierung gegen mich. Mir wird eine Aussage auf Twitter mit dem folgenden Wortlaut vorgeworfen:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Laut der Zürcher Justiz ist dieser Tweet rassistisch und antisemitisch, weil er angeblich die Reichspogromnacht von 1938 rechtfertigt und Bezug auf Juden nimmt. Die Zürcher Richter begründen dies mit der Verwendung des Wortes „Kristallnacht“, wie der folgende Auszug aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts belegt:

Kristallnacht

Auch wenn Richter das so sehen wollen, ist dieser Vorwurf einfach nur absurd. Es ist eine Tatsache, das ich mich zum fraglichen Zeitpunkt weder über 1938, noch den Zweiten Weltkrieg, noch über Juden geäussert hatte. Folglich kann ich weder die Reichspogromnacht von 1938 legitimiert haben, noch mich antisemitisch geäussert haben. Dass es bei meiner Aussage weder um Juden noch über ein historisches Ereignis ging, haben übrigens weder die Zürcher Staatsanwaltschaft noch die Nebenkläger bestritten.

Die Zürcher Richter warfen mir vor, dass ich als überdurchschnittlich Gebildeter hätte wissen müssen, dass einer solcher Satz missverstanden werden könne. Dem kann ich entgegenhalten, dass selbst Journalisten mit Germanistik-Studium und Dr. iur. Titel unfähig waren, die mir vorgeworfene Aussage korrekt zu zitieren. Hätte ich das wirklich ahnen sollen?

Die Berufsjournalistin Michelle Binswanger studierte an der Universität Basel Germanistik. Trotzdem schrieb sie in Ihrem Artikel, welcher mich meinen Job kostete und die Hetzjagd sowie die juristische Verfolgung auslöste:

Tagi

Auch die linke Berufsjournalistin Brigitte Hürlimann, die einen Dr. iur. Titel hat, war ganz offensichtlich unfähig, die mir seit drei Jahren vorgeworfene Twitteraussage korrekt wieder zu geben. Sie schrieb in der NZZ:

Brigitte_Huerlimann_NZZ

Eine weitere Person mit Hochschulabschluss meinte gar, ich hätte mir eine Kristallnacht gewünscht. Auch diese Person wurde von Richtern gedeckt.

Ist es tatsächlich redlich, mir vorzuwerfen nicht geahnt zu haben, dass Menschen, die beruflich mit Kommunikation zu tun haben und Germanistik bzw. Jus studiert haben, unfähig sind korrekt zu zitieren? Ich habe mich immer wieder gefragt, wieso diese Leute mich nicht richtig zitieren können. Wenn der mir vorgeworfene Satz doch so schlimm ist, wieso wird er dann nicht richtig zitiert? Zweifellos hatte ich wohl eine zu hohe Meinung vom teuren Schweizer „Qualitätsjournalismus“. Mir das vorzuwerfen, ist jedoch unfair. Für mich ist klar, dass es den Journalisten darum ging die Aussage in eine Richtung zu interpretieren, die sich skandalträchtig vermarkten lässt. Deshalb publizierten sie lieber ihre wilden Interpretationen anstatt einfach die mir vorgeworfene Aussage zu zitieren.

Was wäre wohl gewesen, wenn ich mich damals sinngemäss über eine zweite Gotthardröhre geäussert hätte und die folgende Aussage gemacht hätte?

„Vielleicht brauchen wir wieder einen schweren Verkehrsunfall…diesmal mit mehreren Toten, damit die Regierung endlich eine zweite Gotthardröhre baut.“ 

Wäre dann auch behauptet worden, ich hätte damit schwere Verkehrsunfälle mit Toten legitimiert, einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gefordert, mir einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gewünscht bzw. gesagt, es brauche einen schweren Verkehrsunfall mit Toten???

Hier offenbart sich wie fehlgeleitet jene sind, die mich vorverurteilt und verurteilt haben. Die Journalisten waren trotz Germanistik-Studium nicht in der Lage mich korrekt zu zitieren und die Richter sind den Journalisten trotz Jusstudium auf den Leim gegangen. Anschliessend haben die Journalisten ihre Behauptungen mit dem Urteil der Richter legitimiert. Die Katze hat sich in den Schwanz gebissen. Mein Fall zeigt, wie fortgeschritten die Rassismus-Phobie im Schweizer Journalismus und im Schweizer Justizwesen ist. Einige Betroffene scheinen bereits dermassen erkrankt zu sein, dass ihnen die Ratio bzw. der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.

Ich habe das Vertrauen in die Justiz und den Schweizer Rechtsstaat verloren.

Stellungnahme zur Anklageerhebung wegen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Dezember 2013 | 2.221 mal gesehen

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Medien heute mitgeteilt, dass sie mich am 16. Dezember 2013 wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm angeklagt hat.

Ich habe die Anklageerhebung erwartet, bin aber nicht erfreut. Den Anklagevorwurf weise ich in aller Form als grotesk zurück und verweise auf meine Stellungnahme im Tagesanzeiger vom 31.01.2013.

Wie es zur Kristallnacht-Tweet Story kam

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. November 2012 | 4.286 mal gesehen

Hier sehen Sie wie sich aus dem anfänglichen Cybermobbing ein Shitstorm entwickelte. Am Anfang gab es ein paar wenige Protagonisten, die sich am Cybermobbing beteiligten. Es waren Sven Infanger, Swissbitch666, Stefan Ludwig (dachantenne), Michael Tanner (thonixx) und ein paar Freunde und Helfershelfer von ihnen. Das Mobbing begann am 23.06.2012 um 20.57 Uhr mit Tweets von Sven Infanger. Um 21.02 Uhr erfolgte der erste Teet von Swissbitch666. Sie machte einen Retweet eines Tweets von Sven Infanger. Meinen Tweet konnte sie nicht retweeten, da um diese Zeit bereits nicht mehr vorhanden. Um 21.32 Uhr sagte Swissbitch666 auf Anfrage von Stefan Ludwig, dass der Tweet gelöscht ist. Um 23.20 Uhr bedauerte Stefan Ludwig dass es keinen Screenshot des „angeblichen“ Kristallnacht-Tweets gebe. Dann tauchte ein um 23.56 Uhr erstellter Screenshot von Sven Infanger auf. Stefan Ludwig dankte Sven Infanger für den Screenshot und schickte einen Tweet mit einem Link zum Screenshot an die SVP.

Michele Binswanger

Am 24.06.2012 kurz vor 12.00 Uhr mittags lud der anonyme Twitterer NewsMän den Screenshot von Sven Infanger auf die Social Photo Sharing Service Seite img.ly. Anschliessend verfasste er einen Tweet mit den Worten „Der eine Tweet von SVP-@Dailytalk sorgte diese Nacht für berechtigte Aufregung.“ Dieser Tweet wurde von Bfu-Mediensprecher Daniel Menna mit dem Vermerk „Ich bin sprachlos“ weiterverbreitet. Um 12.56 Uhr wurde die Journalistin Michèle Binswanger auf die Tweets von NewsMän und Daniel Menna aufmerksam. Sie erkundigte sich bei den beiden wo denn dieser Tweet zu lesen war. Dies, da sie ihn nicht auf meiner Twitter-Timeline gefunden hatte.

Michele Binswanger

Interessant ist noch, dass mir Michèle Binswanger am Sonntagnachmittag, dem 24.06.2012 um 15.58 Uhr per Email eine Anfrage an die Email-Adresse meines Blogs schickte. 12 Minuten später verlinkte der Twitterer NewsMän bereits mit einem Tweet auf ihren Artikel auf Tagesanzeiger.ch. Offenbar hatte es Frau Binswanger mit der Veröffentlichung des Artikels sehr eilig. So jetzt wissen Sie wie es zum Artikel kam, wie die Recherche von Frau Binswanger aussah und wie es dazu kam, dass mir der Tagesanzeiger unterstellte gelogen zu haben. Die anderen Massenmedien haben den Lügenvorwurf dann einfach von Tagesanzeiger übernommen und weiterverbreitet. So wird man in diesem Land zum Rassisten, Lügner und Verbrecher gemacht. Michèle Binswangers Artikel hat mich meinen Job, meine Parteiämter und meinen Ruf gekostet. Infolge ihres Artikels wurde ich sogar von der Zürcher Staatsanwaltschaft verhaftet und es gab eine Hausdurchsuchung bei mir. Bis zum heutigen Tag wurde keine Anklage gegen mich erhoben. Ich stelle mir unter journalistischer Sorgfaltspflicht und der Verantwortung der Medien etwas anderes vor. Von der Zürcher Staatsanwaltschaft erhoffe ich mir, dass sie endlich vorwärts macht, denn die Fakten liegen längst auf dem Tisch.

Wer mich im Kampf gegen jene, die mir ein Unrecht angetan haben, unterstützen will, kann das mit einer Spende tun. Es wäre schön, wenn das Schweizer Rechtssystem dahingehend angepasst würde, dass sich Opfer von Medienwillkür auch ohne Rechtsschutzversicherung wehren können. Leider ist der Schweizer Rechtsstaat was das Zivilrecht angeht nur für die Reichen und die Armen da, der Mittelstand bleibt auf der Strecke. Insbesondere dann, wenn es um Prozesskosten geht. Prozesskostenvorschüsse können ohne Anwaltskosten bis zu CHF 10’000.00 betragen. Ich gehe davon aus, dass ein Kampf bis vors Bundesgericht in etwa CHF 100’000.00 kostet. Einen Prozesskostenerlass erhält nur, wer über ein Mindesteinkommen verfügt oder Sozialhilfeempfänger ist. Alle anderen müssen selber schauen wie sie zu ihrem Recht kommen. Anders als beim Zivilrecht sind die Kosten beim Strafrecht tiefer sofern man auf einen Anwalt verzichtet. Doch beim Strafrecht ist es so, dass Schweizer Justizbehörden Strafanzeigen nur widerwillig nachgehen und diese oft auf die lange Bank schieben. Einigen Strafermittlungsbehörden steht der Missmut und Widerwille bereits ins Gesicht geschrieben, wenn man eine Strafanzeige bei ihnen einreicht. Das Klischee des Amtsschimmels scheint hier erfüllt zu sein.

http://storify.com/dailytalk/wie-die-kristallnacht-tweet-story-in-die-medien-ka

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