Vor die Tür?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Oktober 2010 | 4.945 mal gesehen

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!