Ist die Schweiz ein Untertanengebiet der USA?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Februar 2012 | 3.757 mal gesehen

Heute erschien im Blick ein Artikel von Henry Habegger mit dem Titel „Wann kommt die nächste Bank dran?“ Er schreibt dort unter anderem folgendes:

Der Bundesrat hatte gewarnt. «Man hat uns immer signalisiert, dass die Amerikaner bis im November die Situation erledigt und geklärt haben wollen», sagte Finanz­ministerin Eveline Widmer-Schlumpf am 21. September 2011 im Ständerat. FDP-Ständerat Dick Marty warnte: «Es ist einfach, zu sagen: Wir dürfen den USA nicht nachgeben, wie das Herr Blocher macht.» (…)

Aber die Mehrheit spielte auf Zeit. Sie verschob den Entscheid über den Zusatz zum US-Steuerabkommen, der in Amtshilfe­verfahren Gruppenanfragen zulässt, auf die Dezembersession. In der Hoffnung, die USA würden zuwarten. «Uncle Sam muss sich gedulden», lobte im November die NZZ die Kraftmeierei. Präsident der NZZ ist Besserwisser-Banker Konrad Hummler. (…)

Später wurde bekannt, dass die USA den elf Banken, die im Steuerbschiss-Verdacht stehen, ein Ultimatum stellten: Sie sollten bis Ende Januar 2012 Bankdaten liefern.

Was soll das? Muss denn die Schweiz immer gleich kuschen wenn die USA etwas wollen? Was ist die Schweiz? Ein souveräner Rechtsstaat oder etwa doch nicht? Ist die Schweiz denn überhaupt noch eine Demokratie oder doch nur noch eine US-Kolonie?

Was ist eigentlich die Aufgabe unseres Bundesrates? Den US-Behörden stets und unverzüglich zu Diensten zu sein oder dem Schweizer Volk zu dienen? Dient der Bundesrat dem Schweizer Volk, wenn er die US-Rechtsauffassung über unsere Rechtsauffassung stellt?

So wie ich die Sache sehe:

Die Schweiz ist ein souveräner Rechtsstaat. Sie steht gegenüber anderen Staaten nur insoweit in der Pflicht, als sie sich durch Staatsverträge dazu verpflichtet hat.

Die Schweizer Bank Wegelin kann nicht in den USA angeklagt werden. Sie hat keine US-Niederlassungen und ihr Gerichtsstand ist in der Schweiz. Wenn ein US-Bürger bei einer Schweizer Bank Geld deponiert, ist das keine Legitimation für die USA eine Schweizer Bank in den USA zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist eine Dummheit zu glauben, dass die USA kein Interesse an Handelsbeziehungen zur Schweiz haben. Zumindest die US-Geschäftsleute, die mit der Schweiz Handel treiben, haben ein Interesse an guten Geschäftsbeziehungen. Diese US-Geschäftsleute sollte man für die Interessen der Schweiz heranziehen.

Leute wie Dick Marty, Widmer-Schlumpf und Johann Schneider-Ammann halte ich für Verhandlungen mit den USA für ungeeignet. Es braucht fähigere Leute, die Durchsetzungsvermögen haben und nicht gleich in die Knie gehen. In einem Machtspiel verliert derjenige, der sich zuerst bewegt und wegrennt. Wenn Verhandlungen mit den USA scheitern, dann scheitern sie eben. Man muss nicht immer gleich ums Verrecken eine Lösung erzielen. Man sollte stets eine gute Lösung einer schnellen Lösung vorziehen. Damit meine ich, dass man auch einmal Verhandlungen sistieren kann, wenn man keine Lösung erzielt.

Wenn unser Bundesrat gegenüber den USA nachgibt, werden andere Staaten ebenfalls angreifen. Deutsche Politiker fordern bereits eine Revision des vor kurzem vereinbarten Steuerabkommens mit Deutschland. Warum wohl? Weil sie sehen, wie die Schweiz vor den USA kuscht.

Lehre für Sans-Papiers ist abzulehnen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2010 | 3.008 mal gesehen

Sans PapiersSans Papiers sind Menschen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung in einem fremden Land aufhalten. In der Regel werfen diese Leute ihre Identitätspapiere und Ausweise weg weil sie genau wissen, dass sie mit diesen Papieren keine Aufenthaltsbewilligung in einem anderen Land erhalten. Sie erschweren oder verunmöglichen damit den zuständigen Behörden die Ausweisung. Sans Papiers sind hauptsächlich in wohlhabenden westlichen Ländern, die über ein umfassendes Sozialwesen verfügen, anzutreffen. Auch die Schweiz hat ein Problem mit Sans-Papiers.

Hilfsorganisationen und linke Landesverräter helfen Sans-Papiers, damit sich diese möglichst lange illegal in unserem Land aufhalten können. Wer lange genug bleibt, der hat es geschafft und darf bleiben. Inzwischen gehen Richter von einem Härtefall aus, wenn Ausländer, die ein paar Jahre in der Schweiz gelebt haben, in ihre Heimat ausgeschafft werden sollen. Dies trifft sogar dann zu, wenn ihnen in ihrer Heimat weder Folter noch Strafe droht! Siehe den Fall Comagic. Lehre für Sans-Papiers ist abzulehnen! weiterlesen