Jugendanwaltschaft beugt sich Druck der Medien

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. September 2013 | 2.469 mal gesehen

Laut einem Communiqué der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich soll der Messerstecher Carlos in eine geschlossene Institution verlegt worden sein. Die Oberjugendanwaltschaft begründet den Entscheid mit der grossen Medienaufmerksamkeit. Dank dieser habe die Öffentlichkeit die Wohnsituation und den Aufenthaltsort von Carlos erfahren. Offenbar fühlt sich die Jugendanwaltschaft ertappt.

Mir stellt sich die Frage, was das für eine Jugendanwaltschaft ist, die ihre Entscheide aufgrund von medialem Druck fällt. Kann man so eine Jugendanwaltschaft noch ernst nehmen? Vergessen wir nicht, es war Hansueli Gürber, der leitende Jugendanwalt für die Stadt Zürich, der mit seinem Auftritt im Schweizer Fernsehen für ein mediales Interesse gesorgt hat. Dass der Aufenthaltsort von Carlos bekannt wird, nachdem er sich mit Carlos beim Thaibox-Training bei einem Weltmeister hat zeigen lassen, hätte Güber eigentlich klar sein müssen. Denn so naiv darf ein leitender Jugendanwalt eigentlich nicht sein.

Sozialwahn? Hansueli Gürber, leitender Jugendanwalt Stadt Zürich, bei der Arbeit
Hansueli Gürber, leitender Jugendanwalt Stadt Zürich, bei der Arbeit

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich beschäftigte laut Geschäftsbericht im Jahr 2012 rund 83 Personen und verursachte Kosten in der Höhe von rund 45 Millionen Franken. Wie wir inzwischen wissen sind einige Ausgaben der Jugendanwaltschaft umstritten, siehe Fall Carlos. Die Wendung im Fall Carlos wirft weitere Fragen auf. Entweder hatten die Verantwortlichen nicht den Mumm öffentlich zu ihren Entscheiden zu stehen oder aber sie haben erkannt, dass sie bei Carlos einen Fehler gemacht haben.

Ich vermute, dass es noch mehr Fälle wie jenen von Carlos gibt. Meiner Meinung nach zeigt der Fall von Carlos exemplarisch auf, dass das Jugendstrafrecht revidiert werden muss. Auch die Jugendanwaltschaft ist nun  genau unter die Lupe zu nehmen. Diesen Leuten muss genau auf die Finger geschaut werden. Hier ist die Politik gefordert. Liebe Wählerinnen und Wähler, denkt bei den nächsten Wahlen daran. Hansueli Gürber ist SP-Mitglied und Justizdirektor Martin Graf ist ein Grüner.

Zürcher Justizdirektor kritisiert Papst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Juni 2013 | 2.074 mal gesehen

Martin-GrafDer Zürcher Justizdirektor Martin Graf wirft laut Blick dem Oberhaupt der katholischen Kirche und dem Churer Bischof Vitus Huonder eine verfassungswidrige Haltung vor.

Demnach soll er an einer Medienkonferenz gesagt haben, dass sich Rom und Chur in einer «geschützten Werkstatt» bewegen würden, wo offenbar «die Zeit im späten Mittelalter stehen geblieben» sei. Weiter soll er gesagt haben, dass «die Rückständigkeit und permanente Verweigerung, gesellschaftliche Realitäten anzuerkennen, bekanntlich der katholischen Kirche weder in der Schweiz noch global viel Ruhm eingetragen habe.»

Ob sich Justizdirektor Graf mit seinen abschätzigen Äusserungen der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit strafbar gemacht hat, ist unklar. Laut StGB Artikel 261 macht sich strafbar, wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt. Wenn ein Oberhaupt der katholischen Kirche der Überzeugung ist, dass das Zölibat zum „richtigen“ Glauben gehört, dann könnte es sich verspottet fühlen, wenn Graf diese Überzeugung als mittelalterlich abtut.

Graf rechtfertigte auf Anfrage seine Äusserungen wie folgt:

«Meine Kritik richtet sich einzig und ausschliesslich gegen die Haltung des Bischofes von Chur und des Papstes», sagt der Justizdirektor. «Sie betrifft somit unter anderem das Zölibat, die Verweigerung der Priesterweihe für Frauen, die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und die Weigerung, geschiedene Paare wieder zu vermählen. Deren Haltung widerspricht aus meiner Sicht den in der Bundes- und Kantonsverfassung verbrieften Grundrechten.»

Ich finde es interessant, wie sich ein Spitzenpolitiker wie der Zürcher Justizdirektor  da über die katholische Kirche äussert. Ihm zufolge widerspricht die Haltung der Oberhäupter der katholischen Kirche der Bundes- und Kantonsverfassung.

Diese Ansicht teile ich sogar weitgehend. Denn wir haben in der Bundesverfassung das Gleichheitsgebot, welches festhält, dass Frauen Männern gegenüber gleichgestellt sind. Allerdings müsste Graf, mit diesen Argumenten konsequenterweise auch die Haltung von Oberhäuptern anderer Religionen kritisieren. Denn auch andere Religionen kennen eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau bzw. eine Diskriminierung von Homosexuellen.

Ein Justizdirektor sollte meiner Ansicht nach über ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verfügen. Einseitige Kritiken sind da fehl am Platz. Graf müsste alle fehlbaren Religionen gleichermassen kritisieren!

Martin Graf ist Mitglied der Grünen Partei. Vertreter der Grünen Partei haben in der Vergangenheit vermehrt Kritik gegenüber christlichen Religionsgemeinschaften und deren Vertreter geübt. Von einem Justizdirektor dürfte man mehr Feingefühl erwarten.