Besorgnis wegen Masseneinwanderungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. März 2014 | 2.239 mal gesehen

Während eines Auslandsaufenthalts wurde ich auf die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative angesprochen. Ich habe gegen die Initiative gestimmt und auf meinem Blog auch geschrieben warum. Angesichts der Berichterstattung in einigen Massenmedien, die zu grosser Besorgnis geführt hat, war es aber nötig zu beschwichtigen. Ich tat dies indem ich meine Gesprächspartner darauf aufmerksam machte, dass es eine Diskrepanz zwischen der Medienrealität und der Realität gibt.

Medien neigen zu einer überspitzten Berichterstattung, zu politisch und persönlich motivierten Realitätsverzerrungen, zu Schlamperei bei der Recherche, daraus folgenden Ungenauigkeiten bzw. Unwahrheiten und einer Vorliebe für Skandale. Offenbar lieben das die Leser. Mit in den Medien verbreitetem Schund lässt sich jedenfalls Geld verdienen.

Bezüglich der Masseneinwanderungsinitiative ist es so, dass es bis auf die voreiligen und ungerechtfertigten Reaktionen von ausländischen Politikern und der EU bislang von der Schweiz noch keine konkreten Entscheidungen betreffend Umsetzung gibt. Ich habe darüber bereits auf meinem Blog berichtet. Die Initiative wurde von einer knappen Mehrheit der Bevölkerung angenommen und muss jetzt erst einmal auf Gesetzesebene umgesetzt bzw. ausgehandelt werden. Im Moment liegt noch nichts Konkretes vor. So müssen jetzt zum Beispiel die Höchstzahlen und Kontingente definiert werden, da dies sinnvollerweise im Wortlaut der Initiative nicht gemacht wurde. Ich gehe davon aus, dass die Konkretisierung noch etwa 3 Jahre in Anspruch nehmen wird. Solange noch nichts Konkretes vorliegt, ist die Panikmache in den Massenmedien fehl am Platz.

Im Übrigen war es mir wichtig auch einmal eine berechtigte Kritik an die EU zu liefern. Die EU will ja demokratischer werden. Ihr sind Demokratie und Grundrechte wichtig. Zumindest wird das von EU-Vertretern immer wieder gerne behauptet. Wenn dem so ist, dann müssen die Machthaber in der EU lernen demokratische Entscheide zu respektieren. Dies auch dann, wenn sie ihnen nicht passen. Es kann ja nicht sein, dass die EU demokratische Entscheide nur dann akzeptiert, wenn diese Frau Merkel und Herrn Hollande und einigen anderen Spitzenpolitikern passen. Die EU ist ja keine Diktatur oder?

Meine Gesprächspartner gestanden mir zu, dass dies betreffend Demokratie im „Prinzip“ schon richtig sei. Gleichzeitig gaben sie mir aber zu verstehen, dass sie besorgt seien. Angesichts der internationalen Medienberichterstattung erstaunt mich diese Sorge nicht. Wie ich zur Medienberichterstattung stehe, habe ich bereits erwähnt. Wie ich aus dem weiteren Gespräch heraushören konnte, wird von Seiten der EU offenbar gehofft mit Einschüchterung und Säbelrasseln Einfluss auf die Umsetzung der Initiative nehmen zu können. Hier relativierte ich indem ich sagte, dass ein solches Verhalten von Seiten der EU eher kontraproduktiv ist. Dies, da es in der Schweiz eher zu Trotzreaktionen führt. Mir gibt eine Denkweise, die auf Einschüchterung, Exempel statuieren und Säbelrasseln basiert übrigens zu denken. Ich halte eine solche Denkweise aus demokratischer Sicht für verwerflich und ethisch nicht haltbar.

Meiner Meinung nach müssen sich die EU-Vertreter entscheiden was sie wollen. Wollen sie ein Powerplay spielen, wie es in Diktaturen üblich ist und die Schweiz mit Machtpolitik und Sanktionen erpressen? Oder sind sie bereit demokratische Entscheide zu respektieren und konstruktive Lösungsansätze zu liefern? Bei der Beantwortung dieser Fragen wird sich meiner Meinung nach das wahre Gesicht der EU und ihrer Vertreter offenbaren. Hier können sie zeigen was sie von Demokratie und Menschenrechten halten.

Die Rolle der Medien ist in diesem Spiel alles andere als neutral. Die Medien manipulieren mit der Art ihrer Berichterstattung ihr Publikum. Sie tun dies indem sie auswählen über was sie berichten, wie sie darüber berichten und wie oft sie darüber berichten. Dabei ist auch entscheidend über was die Medien nicht berichten. Gerade auch am Beispiel der Ereignisse in der Ukraine lässt sich das wieder einmal sehr schön beobachten. Putin ist in der einfältigen westlichen Medienwelt der Böse und die Vertreter der EU und der USA sind die Guten. Dass der Sturz von Janukowitsch alles andere als sauber war und dass Russland schon wesentlich länger als die EU Interessen in der Ukraine und vor allem auf der Krim vertritt und dass die Interessen des Westens keinesfalls selbstlos sind, wird in der oft intellektuell eingeschränkten und einfältigen Medienwelt weitgehend ausgeblendet.

Was bringt Artikel 121a der Bundesverfassung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Februar 2014 | 4.280 mal gesehen

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird die Schweizerische Bundesverfassung durch den Artikel 121a – «Steuerung der Zuwanderung» ergänzt. Das alleine ändert jedoch an der gegenwärtigen Situation überhaupt nichts!

Die SVP-Initiative sieht zwar jährliche Höchstzahlen und Kontingente vor, lässt es aber offen bei welcher Zahl diese festgelegt werden sollen. Deshalb heisst es in Absatz 5 von Artikel 121a auch, dass das Gesetz die Einzelheiten regelt.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Die SVP überlässt die schwierige Umsetzung des Artikels also jetzt dem Parlament und dem Bundesrat. Diese müssen die Einzelheiten nun mit entsprechenden Gesetzen regeln. Die SVP tut dies natürlich nicht ohne den Hintergedanken, den Bundesrat und das Parlament zu kritisieren, wenn die Umsetzung ins Stocken gerät. So macht die SVP schon seit Jahren Politik! In Absatz 2 von Artikel 121a ist zwar von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede, eine konkrete Zahl wird jedoch keine genannt:

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

Einen Ansatz für die Festlegung der jährlichen Höchstzahlen gibt lediglich Absatz 3 des Artikels. Demzufolge soll die Festlegung der „Höchstzahl für Zuwanderungen“ auf die „gesamtwirtschaftlichen Interessen“ ausgerichtet sein. Die Festlegung der Höchstzahlen dürfte also je nach weltpolitischer und wirtschaftlicher Lage in der Schweiz schwanken. Wenn irgendwo Krieg ausbricht und viele Flüchtlinge ins Land kommen, muss die Höchstzahl unter Umständen unterjährig erhöht werden damit die Wirtschaft noch ausländisches Personal anheuern kann, wenn sie dieses in der Schweiz nicht findet.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

Ein weiteres Problem ist die Frage wie es mit den bilateralen Verträgen weitergeht. Betroffen ist in erster Linie das Personenfreizügigkeitsabkommen. Dieses befindet sich jedoch in einem Gesamtpaket von Verträgen, den Bilateralen 1, die ohne gegenseitiges Einvernehmen nur zusammen gekündigt werden können. Neben der Personenfreizügigkeit regeln die Bilateralen 1 noch die Zulassung von Produkten in der EU und der Schweiz, das öffentliche Beschaffungswesen, den Handel mit Agrarprodukten, den Landverkehr, den Luftverkehr und die Forschung. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, eine Kündigung der Bilateralen 1 hätte für die Schweiz Nachteile zur Folge.

Dennoch ist die Frage berechtigt, wie es jetzt weitergeht. Blocher und seine Kumpanen behaupten ja, dass die Bilateralen 1 nicht gekündigt werden müssen. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie den die gesetzliche Umsetzung mit dem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit aussehen soll.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

Ich war gegen die Masseneinwanderungsinitiative. Sie ist meiner Meinung nach schwierig umzusetzen und enthält Formulierungen, die vollkommen untauglich sind. So finde ich es vollkommen falsch das Asylwesen mit der wirtschaftlichen Zuwanderung zu verknüpfen. Bereits vor der Annahme der Masseinwanderungsinitiative sah das Gesetz vor, dass Wirtschaftsflüchtlinge kein Asyl erhalten und das Land wieder verlassen müssen. Diese Regelung war so streng, dass sie ja sogar SVP-Hardliner Hans Fehr und dessen Ehefrau dazu veranlasste sich für eine abgewiesene Asylbewerberin aus Serbien einzusetzen.

Was wir bräuchten wäre eine Einwanderungspolitik, wie es sie in Australien und Kanada gibt. Da die Schweiz aber bereits das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hat , hat sie ihren Spielraum leichtfertig selber eingeschränkt. Dies, da die Personenfreizügigkeit dummerweise noch mit anderen Abkommen in einem Paket miteinander verbunden ist und ohne gegenseitiges Einvernehmen nicht einzeln gekündigt werden kann. Offen bliebe eigentlich somit nur entweder die Bilateralen 1 als Gesamtes zu kündigen, die EU zu bitten es zuzulassen, dass lediglich das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt wird oder aber das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu zu verhandeln. Ob die EU dazu bereit ist, ist aber wieder eine andere Frage. Ein Versuch wäre es jedoch wert.

Abstimmungsempfehlung für den 9 Februar 2014

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Januar 2014 | 2.109 mal gesehen

Meine Abstimmungsempfehlung für den 9. Februar 2014:

Ich hoffe, dass möglichst Leute JA für die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache stimmen. Es kommt auf jede Stimme an! Die obligatorische Krankenversicherung sollte in erster Linie für Kranke da sein und nicht für Gesunde. Rund ein Drittel aller Versicherten nehmen eine Prämienverbilligung in Anspruch! Die Krankenkassen haben im Jahr 2012 rund 600’000 Betreibungen wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien durchgeführt. Immer mehr Versicherte können sich im Krankheitsfall den Gang zum Arzt nicht mehr leisten, weil sie die Jahresfranchise aufs gesetzliche Maximum von 2’500 Franken erhöht haben. Dies um die jährlich steigenden Krankenkassenprämien noch bezahlen zu können. Das ist einfach nicht in Ordnung. Es ist ein Wahnsinn, wenn der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung trotz explodierender Gesundheitskosten Angebote für Gesunde enthält.

Die Masseneinwanderungsinitiative ist meiner Meinung nach ein Unsinn, der unserer Wirtschaft schadet. Integrationsfähige Einwanderer können auch eine Chance sein und mithelfen neue Märkte zu erschliessen. Die FABI-Vorlage halte ich für eine Mogelpackung. Ich stimme daher wie folgt ab:

Abstimmung09022014

Es wird eng werden für die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Bislang hat das Volk soweit ich mich erinnern kann leider stets für den Ausbau des Leistungskatalogs der Grundversicherung gestimmt. Es hat damit für die jährlichen Prämienerhöhungen die Verantwortung übernommen. Doch die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2013 | 5.663 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Die Masseneinwanderungsinitiative stellt eine Gefahr für die bilateralen Verträge und im besonderen für die Personenfreizügigkeit dar. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Der Bundesrat und seine Einflüsterer von der Wirtschaft sowie linke und religiöse Organisationen sind gegen die Initiative. Der Bundesrat erkennt offenbar jedoch an, dass es aufgrund der Personenfreizügigkeit zu Inländer-Diskriminierung gekommen ist und schlägt deshalb eine Fachkräfteinitiative vor. Diese sieht eine bessere Nutzung des inländischen Potentials an Fachkräften vor. Ich bin gegen die SVP-Masseneinwanderungs-Initiative und werde in den folgenden Zeilen erläutern weshalb.

Zunächst einmal lohnt es sich einen Blick auf den Inhalt der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» zu werfen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Zunächst einmal bin ich wie die SVP in Ziffer 1 der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern sollte. Das ist eine Voraussetzung für eine intelligente Einwanderungspolitik. Natürlich ist mir klar, dass dies Probleme in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge mit der EU mit sich bringt. Das sollte uns Schweizer jedoch nicht davon abhalten über intelligentere Migrationslösungen nachzudenken. Um es kurz zu machen, mit den Ziffern 1, 4 und 5 könnte ich gut leben. Hingegen bin ich gegen die Ziffern 2 und 3 der SVP-Initiative. Auf Höchstzahlen und Kontingente basierende Einwanderungsbeschränkungen sind unklug. Es gibt intelligentere Lösungen. Ebenfalls problematisch ist der Einbezug des Asylwesens. Asylbewerber, deren Gesuche bewilligt werden, sollten ja tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sein. Es handelt sich hierbei also nicht um Wirtschaftsflüchtlinge wie es bei einigen abgewiesenen Asylbewerbern der Fall ist.

Wie eine intelligente Einwanderungspolitik aussehen könnte
Länder wie Australien und Kanada zeigen wie es geht. Migranten mit Qualifikationen, die im Inland selten und gefragt sind, haben höhere Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung als solche mit Qualifikationen, die im Inland bereits im Übermass vorhanden sind. So kann man Inländer-Diskriminierung und Lohndumping vermeiden und dennoch dringend benötigtes ausländisches Personal importieren. Basis für die Feststellung des Bedarfs an Fachkräften kann die Arbeitslosenstatistik des SECO und ein Nachweis von Seiten eines Arbeitgebers betreffend Fachkräftemangel sein. Saisonale Schwankungen können mit Kurzaufenthaltsbewilligungen abgedeckt werden. Diese Lösung begrenzt die Zuwanderung bedarfsgerecht und nicht einfach auf Basis von willkürlich festgelegten Höchstzahlen.

Fazit: Ich lehne die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderungen ab. Ich bin für eine intelligente Einwanderungspolitik, die eine bedarfsgerechte Einwanderung ermöglicht und Inländer-Diskriminierung, Masseneinwanderung und Lohndumping verhindert.