Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2017 | 1.263 mal gesehen

Die Rechtsanwälte David Gibor und Matthias Schwaibold haben Strafanträge gegen mich eingereicht. Der eine unterstellt mir Rufschädigung und der andere Urheberrechtsverletzung. Beim Ersten geht es um die Frage ob einer, der sich öffentlich für die Abschaffung des Inzestverbots ausspricht, sich damit für Inzest einsetzt und bei Letzterem geht es um einen rufschädigenden Text über mich, der öffentlich im Internet für jedermann zugänglich ist. Der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti, der aus meiner Sicht aus politischen Gründen voreingenommen ist, hat auf Grundlage dieser Strafanträge Anklage gegen mich erhoben. Nun wird mir beim Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Ich darf dort als Angeklagter und juristischer Laie ohne Verteidigung antreten. Meine Gegner sind der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti und die Rechtsanwälte David Gibor, der sich von Rechtsanwalt Daniel Kettiger vertreten lässt, und Matthias Schwaibold, der Advokat vom Blick.

Jetzt hat mir das Bezirksgericht Uster 14 Tage Zeit eingeräumt um Beweisanträge zu stellen. Das ist ja ein Witz, denn ich weiss als juristischer Laie gar nicht um was es dabei geht. Und das bei einem Strafverfahren in der Schweiz.

Bei solchen Gerichtsverfahren geht es nach meinen bereits gemachten Erfahrungen nicht um die Fakten sondern einfach darum wessen Argumenten die vorsitzenden Richter eher geneigt sind zu folgen. Dabei spielt gerade in meinen Fällen die politische Ausrichtung der Richter eine grosse Rolle.

Offensichtlich ist man im Kanton Zürich und beim Bundesgericht nicht einmal gewillt, mir wenigstens einen fairen Prozess zu gewähren. Das wäre ja wohl bei aller Antipathie, die mir diese Leute entgegenbringen, das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarten darf. Die Medien, denen ich es zu verdanken habe, dass ich vom Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, vertuschen die Sache natürlich. Was sonst?

Ultimatum von Matthias Schwaibold

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2016 | 2.871 mal gesehen

Dr. Matthias Schwaibold hat ein Problem mit meiner Kritik an seinem Aufsatz über einen Tweet von mir. Jetzt stellt er mir ein Ultimatum und droht mit juristischen Konsequenzen. Ich finde es wichtig, dass ich zu einem Aufsatz, der meine Person betrifft, Stellung nehmen kann. Mit etwas Anstand würde das auch Matthias Schwaibold verstehen. Denn damit meine Leser nachvollziehen können, was ich kritisiere, muss ich natürlich auch den kritisierten Aufsatz zeigen können. Nur so ist meine Kritik nachvollziehbar. Hat Dr. Matthias Schwaibold Mühe mit der Pressefreiheit? Er, der als Medienanwalt die Interessen der Ringierpresse vertritt? Ja, er ist der Anwalt der Ringierpresse, die selber kein Blatt vor den Mund nimmt und andere Leute öffentlich als Idioten, Deppen usw. beschimpft. Kürzlich ist die Ringierpresse mit der vom jüdischen Gemeindebund der Schweiz initiierten Hetze gegen Blocher aufgefallen. Ein Anwalt, der ein Revolverblatt wie den Blick verteidigt, geht wegen einer Kritik an einem Aufsatz auf mich los? Wie scheinheilig ist das denn?

Was ist geschehen? Am 17. April 2016 publizierte ich eine Kritik an einem Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold. Der an der HSG vorgetragene Aufsatz wurde mir zugetragen, weil er mich betrifft. Konkret geht es darin um einen Tweet von mir, an dem ich das Urheberrecht habe. Ohne mich bzw. meinen Tweet würde es also auch den Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold nicht geben.

Der Aufsatz von Schwaibold wurde vom Stämpfliverlag im Forum Poenale im Internet zugänglich gemacht.

Am Montag dem 25. April 2016 meldete sich bei mir ein Herr Stephan Grieb vom Stämpfli Verlag mit einer Email. Er machte Urheberrechte geltend und verlangte die Entfernung des Aufsatzes von Medienanwalt Schwaibold. Ich habe Grieb geantwortet, worauf er mir nochmals eine zweite Email geschickt hat. Laut dem Email-Verkehr machte der Stämpfli-Verlag die Urheberrechte für sich geltend.

Heute hat mir Matthias Schwaibold höchstpersönlich geschrieben. Aus dem Schreiben von Schwaibold geht hervor, dass der Stämpfliverlag die Urheberrechte, an denen ihm angeblich soviel gelegen war, wieder an Schwaibold zurückgegeben hat. Offenbar liegt dem Stämpfliverlag doch nicht soviel an den Urheberrechten am wenig geistreichen Aufsatz von Schwaibold. Woher Schwaibold plötzlich wieder soviel Interesse daran hat? Er hat seine Urheberrechte vorher ja freiwillig dem Stämpfliverlag abgetreten! Jetzt will er sie wieder. Wozu? Die Antwort liegt auf der Hand, er will mit dieser krummen Tour meine Kritik an seinem gegen meine Person gerichteten Pamphlet sabotieren.

Im Austeilen ist Matthias Schwaibold genauso stark wie sein Glaubensgenosse David Gibor. Auf Kritik scheint er jedoch genauso dünnhäutig zu reagieren wie letzterer. Es ist einfach nur lächerlich, welchen Aufwand gewisse Leute betreiben um andere zum Schweigen zu bringen.

Wir haben es schon beim Kristallnacht-Tweet gesehen, wie weit die Gegner der Meinungsäusserungsfreiheit und der Pressefreiheit gehen. Gibor hat extra dafür gesorgt, dass die Anklage mit dem absurden Holocaust-Vorwurf ergänzt wird. Die Staatsanwaltschaft wollte das anfänglich nicht tun, änderte ihre Meinung dann aber aufgrund des medialen Drucks und wegen Gibor.

Ich biete Schwaibold an, sich mit mir zum Schlagabtausch oder zum Duell auf einem Feld zu treffen. Er kann ja David Gibor oder Marcel Hubschmid zum Sekundieren mitnehmen. Freie Waffenwahl (Pistolen, Schwerter, Rapier etc.). Das ist ehrenhafter als die in der Schweiz weit verbreitete Winkeladvokatur, die mithilfe der anti-intellektuellen Pseudojustiz gegen freies Denken und Publizieren vorgeht.

Pharisäer haben laut Bibel Jesus auf dem Gewissen. Heute machen einige von ihnen als Anwälte der Inquisition Konkurrenz.

Die Drecksarbeit dürfen andere für sie machen.