Antidemokraten wollen Volksrechte beschneiden
Nach der Verwahrungsinitiative, der Minarett-Initiative und der Ausschaffungsinitiative haben die linken Antidemokraten genug. Jetzt wollen sie die Volksrechte einschränken um nicht genehme Volksinitiativen zu verbieten. Dazu wollen sie die aktuelle Diskussion über die “Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe” nutzen.
Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich will den Absatz 3 von Bundesverfassungsartikel 139 mit folgendem Zusatz versehen:
Eine Volksinitiative, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen andere Menschenrechtsgarantien oder gegen die Grundwerte dieser Verfassung verstösst, ist ungültig.
Diese Ergänzung ist absolut unnötig! Dahinter steckt eine üble antidemokratische Gesinnung. Wer Volksrechte beschneiden will indem er das Initiativrecht einschränkt, der scheut sich vor dem demokratischen Dialog. Solchen Vorhaben dürfen wir auf keinen Fall zustimmen!
Mit Hilfe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wollen diese Leute die Demokratie abschaffen. Die Schweiz ist der EMRK im Jahr 1974 beigetreten. Viele Menschen, die heute im Besitz des Stimmrechts sind, durften damals nicht an der Abstimmung zur Ratifizierung der EMRK teilnehmen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir nochmals über die EMRK abstimmen. Diesmal darüber ob wir die EMRK kündigen sollen oder nicht.
Es kann doch nicht sein, dass wir jedesmal über die Zulässigkeit einer Volkinitiative debattieren müssen nur weil diese einem Linken nicht passt! Noch weniger kann es sein, dass wir die Bundesverfassung so anpassen, dass Linke mit ihren antidemokratischen Forderungen auch noch erfolgreich sein können.





