Empfehlung für Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Mai 2014 | 3.383 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Volk über mehrere richtungsweisende Abstimmungsvorlagen ab. Das Volk kann darüber abstimmen ob es eine rückständige und erzkonservative Schweiz mit rechtsstaatlich zweifelhaften Gesetzen haben möchte oder ob es ein liberaleres Land vorzieht. Mir ist es wichtig, dass die Schweiz rechtsstaatliche Prinzipien einhält und ich möchte in einer liberalen Schweiz leben.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Bundesvorlagen:

Volksabstimmung

Erläuterung:

  • Dank Telemedizin, hoher Mobilität und Ärztezentren braucht es heute nicht mehr so viele Dorfärzte wie früher. Das Gesundheitswesen ist schon heute viel zu teuer. Einen weiteren Ausbau braucht es nicht. Ich bin daher gegen den Bundesbeschluss über eine nicht mehr zeitgemässe medizinische Grundversorgung.
  • Die Pädophilieninitiative ist aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich. Sie tritt das Verhältnismässigkeitsprinzip mit Füssen. Die Befürworter der Initiative spielen mit den Emotionen der Bürger, sie appellieren an das Bauchgefühl. Ich appelliere an den Verstand. Das Aktuelle Gesetz wurde bereits verschärft und ist besser als die Pädophileninitiative, die einfach nur unnötig ist und neues Leid schafft. Ich empfehle ein NEIN zur Pädophileninitiative.
  • Die Mindestlohninitiative ist ein antiliberaler Angriff der Linken auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie gefährdet Arbeitsplätze und schadet der Wirtschaft. Ich empfehle daher ein NEIN zur Mindestlohninitiative.
  • Das Gripen-Fonds-Gesetz soll die Finanzierung von 22 Gripen für unsere Luftwaffe ermöglichen. Ich halte den Gripen für das falsche Flugzeug. Testergebnisse waren unbefriedigend und die Version, welche die Schweiz beschaffen will, existiert derzeit nur auf dem Papier. Von der Luftwaffe erwarte ich ein taugliches Verteidigungskonzept bevor wir über die Beschaffung von neuen Flugzeugen abstimmen. Dieses liegt nicht vor. Ich stimme daher NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Vorlagen im Kanton Zürich:

Volksabstimmung_ZH

In einem säkularen Rechtsstaat sollten Kirchensteuern auf freiwilliger Basis von „echten“ Gläubigen gezahlt werden. Staatlich eingetriebene Zwangskirchensteuern passen einfach nicht zu einem säkularen Rechtsstaat und widersprechen zudem der verfassungsmässig garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies indem Kantone juristische Personen, also Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften zum Zahlen von Kirchensteuern für die Landeskirchen zwingen. Das ist eine Ungerechtigkeit und steht im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Ich empfehle allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kanton Zürich JA zur Kirchensteuerinitiative zu stimmen. Eure Vorfahren haben im Kanton schon ganze Klöster geschlossen, so könnt ihr auch die Zwangskirchensteuer abschaffen! Wir brauchen keine mit Zwangskirchensteuern finanzierte kirchlichen Prunkbauten im Kanton Zürich.

Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Die Volksinitiative für ein Werbeverbot von alkoholischen Getränken auf Sportplätzen sowie an Sportverantstaltungen ist antiliberal und schadet der Wirtschaft. Ich halte nichts von antiliberalen Abstinenzlerbewegungen und deren sektiererischen Ansichten. Alkohol ist ein gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel. Ehrbare Wein- und Bierproduzenten schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern. Ein Werbeverbot für Alkohol ist falsch, denn nicht jeder, der Alkohol trinkt, ist Alkoholiker. Zudem trinken die meisten Leute auch ohne Werbung Alkohol. Der Alkoholkonsum ist im Vergleich zu früher ausserdem rückläufig. Ein Werbeverbot für alkoholische Getränke macht daher überhaupt keinen Sinn. Ich lehne die Initiative entschieden ab und empfehle ein NEIN.

Erklärvideo für Mindestlohn-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2014 | 2.174 mal gesehen

Heute wurde ich von Niklas Jung von Videodesign.ch auf ein Produkt seiner Video Agentur aufmerksam gemacht. Es handelt sich dabei um ein interessantes Erklärvideo zur Mindestlohn-Initiative, welches in rund zweieinhalb Minuten die Argumente der Befürworter und Gegner der Vorlage aufzeigt. Schaut es euch an und urteilt selbst:

Mir gefällt es. Solche Videos haben meiner Meinung nach Potential und gehören zur modernen politischen Kommunikation. Sie könnten bei Volksabstimmungen neben dem Abstimmungsbüchlein zum Einsatz kommen und viral via soziale Medien verbreitet werden. So könnten auch Wählerschichten angesprochen werden, die mit langen Texten nur schwer erreicht werden können. Sie wüssten dann wenigstens worum es bei der Abstimmung geht.

Um Sicherzustellen, das die Erklärvideos möglichst fair gestaltet sind und die tatsächlichen Fakten enthalten, müssten sie nach ähnlichen Kriterien wie die Abstimmungsbüchlein erstellt werden. Die Herausgeberin in diesem Falle sollte dann die Bundeskanzlei sein.

Wie das Video zur Mindestlohn-Initiative zeigt, werden die Argumente von Befürwortern und Gegnern in den Raum gestellt. Diese können nun als Diskussionsgrundlage weiter analysiert werden. Befürworter und Gegner könnten zu diesem Zweck ihre Argumente mit eigenen Erklärvideos darlegen und untermauern bzw. gegnerische Argumente widerlegen.

Argumente gegen die Mindestlohn-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. März 2014 | 2.596 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Mindestlohn-Initiative ab. Die Mindestlohn-Initiative verlangt einen gesetzlichen schweizweiten Mindestlohn von CHF 22.00 pro Stunde. Das entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden einem Monatslohn von rund CHF 4’000.00. Zudem soll dieser Lohn regelmässig der Teuerung angepasst werden.  Direkt von der Mindestlohn-Initiative betroffen wären ca. 9% der Arbeitsplätze oder rund 330’000 Stellen.

Wortlaut des Initiativtextes:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu)

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung.

3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.

4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.

6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110Absatz 4  hinzugerechnet.

2Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist.

Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

4Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Welche Argumente sprechen gegen die Mindestlohn-Initiative?

1. Ein Mindestlohn von CHF 22.00 wäre im europäischen Vergleich ein überdurchschnittlich hoher Mindestlohn. Er würde den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter schwächen. Hohe Löhne zementieren die Hochpreisinsel Schweiz und machen sie gegenüber dem Ausland in vielen Bereichen noch weniger konkurrenzfähig. Gerade grenznahe Randregionen könnten dies zu spüren bekommen. Bereits heute kaufen viele Schweizer nicht mehr bei Schweizer Detailhändlern ein, bestellen ihre Pizza im Ausland oder lassen sich die Haare im Ausland schneiden. Immer mehr Leute fliegen inzwischen auch von ausländischen Flughäfen in den Urlaub um so einen markant günstigeren Urlaub geniessen zu können. Wir Schweizer zahlen praktisch für alles zu viel.

2. Nicht jeder, der für einen tiefen Lohn arbeitet, ist wirklich von Armut betroffen. Viele Tieflohnbezüger bringen ihren Lohn in einen Haushalt mit ein, in dem weitere Beschäftigte über ein Einkommen verfügen.

3. Haushalte mit niedrigem Einkommen werden bereits heute entlastet, beispielsweise
mit Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenbeiträgen, tieferen Steuern und mit Vergütungen für die Kinderbetreuung.

4. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet Nebenjobs und Jobs für weniger qualifizierte Arbeitskräfte, weil die Gefahr besteht, dass diese aufgrund des staatlich diktierten Mindestlohns wegrationalisiert würden.

5. Die bereits heute nur dank staatlichen Milliardensubventionen überlebensfähige Schweizer Landwirtschaft wäre bei staatlich diktierten Mindestlöhnen von CHF 22.00 pro Stunde gegenüber der internationalen Konkurrenz noch weniger konkurrenzfähig, wenn sie darauf nicht mit weiterer Automatisierung und Effizienzsteigerungen reagieren würde.

6. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet die Existenz von kleinen und mittlere Unternehmen, die bereits heute im harten Wettbewerb bestehen müssen. Hohe Mindestlöhne benachteiligen diese gegenüber der ausländischen Konkurrenz zusätzlich.

Für mich ist der Fall klar, ich empfehle die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung.

Mindestlohn-Initiative schadet Wettbewerbsfähigkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Januar 2012 | 3.676 mal gesehen

Die Mindestlohninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds schadet der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verteuert Arbeitsplätze und führt somit dazu, dass Unternehmen Stellen abbauen und ins Ausland verlagern.

Initiativtext und Übergangsbestimmungen:

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu) 1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt. 2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung. 3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen. 4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung. 5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen. 6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Übergangsbestimmungen:

1 Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet. 2 Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist. 3 Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. 4 Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Quelle

Ich lehne die Mindestlohn-Initiative ab. Löhne sind nach markt- und betriebswirtschaftlichen Kriterien auszuhandeln und nicht politischen! Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich in Lohnverhandlungen zwischen Sozialpartnern einzumischen. Die Mindestlohn-Initiative würde zu höheren Lohnkosten führen. Dies würde Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter benachteiligen. Unternehmen, die konkurrenzfähig bleiben möchten, wären augrund der höheren Lohnkosten gezwungen Arbeitsplätze abzubauen oder ins Ausland zu verlagern. Das würde zu einer höheren Arbeitslosenquote in der Schweiz führen. Das kann ja wohl nicht im Sinne von Schweizer Arbeitnehmern sein. Aus diesem Grund ist die Mindestlohn-Initiative abzulehnen.