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Mindestlohn-Initiative schadet Wettbewerbsfähigkeit

Die Mindestlohninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds schadet der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verteuert Arbeitsplätze und führt somit dazu, dass Unternehmen Stellen abbauen und ins Ausland verlagern.

Initiativtext und Übergangsbestimmungen:

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu) 1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt. 2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung. 3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen. 4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung. 5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen. 6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Übergangsbestimmungen:

1 Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet. 2 Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist. 3 Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. 4 Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Quelle

Ich lehne die Mindestlohn-Initiative ab. Löhne sind nach markt- und betriebswirtschaftlichen Kriterien auszuhandeln und nicht politischen! Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich in Lohnverhandlungen zwischen Sozialpartnern einzumischen. Die Mindestlohn-Initiative würde zu höheren Lohnkosten führen. Dies würde Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter benachteiligen. Unternehmen, die konkurrenzfähig bleiben möchten, wären augrund der höheren Lohnkosten gezwungen Arbeitsplätze abzubauen oder ins Ausland zu verlagern. Das würde zu einer höheren Arbeitslosenquote in der Schweiz führen. Das kann ja wohl nicht im Sinne von Schweizer Arbeitnehmern sein. Aus diesem Grund ist die Mindestlohn-Initiative abzulehnen.