Kantonsparlament verhindert Abstimmung über Vermummungsverbot

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Mai 2013 | 3.233 mal gesehen

Das Parlament des Kantons Basel Stadt hat eine Initiative der Jungen SVP für ungültig erklärt. Die Initiative sah ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum vor.

vermummungsverbot

Das Parlament folgte damit dem Regierungsrat, welcher die Initiative im Vorfeld für unzulässig erklärt hatte. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Initiative das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot und die Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiere. Das Parlament sieht kein öffentliches Interesse an einer Einschränkung der Grundrechte in Bezug auf öffentliche Vermummung.

Brisant: Aus Sicherheitsgründen gibt es auch im Kanton Basel Stadt bereits ein Vermummungsverbot! Dieses ist jedoch auf Versammlungen und Veranstaltungen beschränkt. Die Junge SVP wollte es einfach ausweiten, so dass es auch ausserhalb von Veranstaltungen gilt. Betroffen davon wären laut Blick hauptsächlich verschleierte Frauen gewesen.

Burka-Verbot

Interessant ist, dass nicht alle Muslimas es als religiöse Pflicht ansehen eine Ganzkörperverhüllung zu tragen. Es ist also keineswegs so, dass ALLE Frauen islamischen Glaubens eine Burka tragen. Von Vermummungsverbot betroffen wäre nur eine kleine Minderheit und keineswegs alle Angehörige einer Religion. Insofern frage ich mich inwieweit man sich hierbei auf die Religionsfreiheit berufen kann.

Zudem, dürfen dem Volk in einem säkularen Staat demokratische Rechte unter Berufung auf die Religionsfreiheit vorenthalten werden? Diese Frage ist auch deshalb interessant, weil in Basel eine Initiative über einen Sachverhalt nicht zugelassen wird, der in Frankreich bereits Realität ist. Frankreich hat ein sogenanntes Burkaverbot. Wieso ist es in Basel nicht möglich über etwas abzustimmen, was in Frankreich Gesetz ist? Gelten in Frankreich andere Menschenrechte als im Kanton Basel-Stadt? Waren Rousseau und Montesquieu Franzosen oder Basler?

Auch die Argumentation betreffend dem Recht auf persönliche Freiheit ist interessant. Ob dieses Recht in Basel auch Nacktwanderer beanspruchen können? Oder gilt dieses Recht nur für Privilegierte? Für mich sind strenge Kleidervorschriften eher das Gegenteil von „persönlicher Freiheit“. Dies insbesondere dann, wenn dadurch die Persönlichkeit eines Menschen auf uniforme Weise verhüllt wird. Burkas sehen alle recht ähnlich aus. Meistens sind sie schwarz oder blau.

Hand aufs Herz, ist das Ausdruck „persönlicher Freiheit“?

Ein Ausdruck der persönlichen Freiheit ist für mich eher Nacktwandern. Wer letzteres tut setzt sich über enge sittliche und gesellschaftliche Normen hinweg, welche die persönliche Freiheit einschränken, dies indem er sich frei entfaltet. Interessanterweise endet jedoch gerade beim Nacktwandern die Toleranz. Also gerade dort, wo es um wirkliche individuelle Freiheit geht. Ist das nicht erstaunlich und bedenklich zugleich?

Ist die Schweiz prüde?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. April 2012 | 9.741 mal gesehen

Nacktheit in der Öffentlichkeit ist in der Schweiz grundsätzlich nicht verboten. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil den Kantonen jedoch erlaubt Nacktwandern unter Strafe zu stellen.

Im betreffenden Urteil ging es um einen Nacktwanderer, der im Kanton Appenzell-Ausserrhoden wegen «grob unanständigen Benehmens» zu einer Busse von 100 Schweizerfranken verurteilt wurde. Der betreffende Nacktwanderer hatte den Fall bis vors Bundesgericht weitergezogen. Die Bundesrichter waren sich darin einig, dass Nacktwandern vom Strafgesetzbuch des Bundes nicht erfasst wird. Drei von fünf urteilenden Richtern waren allerdings der Ansicht, dass die Kantone befugt sind, mit eigenen Bestimmungen die nicht sexuell motivierte Entblössung unter Strafe zu stellen.

Auch im Kanton Appenzell-Ausserrhoden wird Nacktwandern nicht ausdrücklich untersagt. Es wird aber dem Verbot der «groben Verletzung von Sitte und Anstand» zugeordnet. Laut Behörden ist das Empfinden des Durchschnittsmenschen was Sitte und Anstand anbelangt ausschlaggebend dafür, was Sitte und Anstand verletzt.

Nacktheit in der Öffentlichkeit wird in der Schweiz meist unter dem Deckmantel des Jugendschutzes bekämpft. In der Regel stehen dahinter jedoch religiös-konservative Menschen, denen Nacktheit in der Öffentlichkeit aus anderen Beweggründen nicht passt.  Wenn es stimmt, was die Appenzeller Behörden über das Empfinden des Durchschnitts-Schweizers denken, dann lässt dies auch einen Rückschluss darauf zu, wie prüde unser Volk ist oder wie wie stark die Doppelmoral ist. Im Internet ist Nacktheit in der Öffentlichkeit für die meisten Schweizer nämlich kein Problem. Im Gegenteil, viele erfreuen sich darüber. Es sind wenige, die bisher vergeblich versuchten, die Freiheitsrechte anderer im Internet zu beschneiden. Wer nackte Haut und sexuelle Handlungen im Internet sehen will, der braucht nur zu googlen. Wobei er vorher noch den Prüderie-Filter ausschalten muss.

Unter Prüderie versteht man laut Definition eine sehr empfindliche Einstellung und Engherzigkeit gegenüber Sitte und Moral. Im weiteren Sinne bezeichnet Prüderie eine Geisteshaltung, die das Ziel verfolgt, sexuelle Äusserungen jeglicher Art in der Öffentlichkeit und teilweise auch im Privatbereich weitestgehend auszuschliessen.

Prüderie hat seinen Ursprung in der Sexualethik verschiedener Religionen (Judentum, Christentum, Islam). Bereits im Judentum wurden bestimmte zwischenmenschliche Handlungen als unrein angesehen. Das Christentum, welches aus dem Judentum entstanden ist, hat vieles davon übernommen. Dasselbe gilt für den Islam, er hat vieles vom Judentum und Christentum übernommen und teilweise sogar noch verschärft. Muslimas sollen ihre Reize vor Männern verbergen (Burka usw.), fremden Männern nicht die Hand geben usw.

Vieles, was mit Religionen zusammenhängt, wird inzwischen jedoch zu Recht in Frage gestellt. So wurde die religiös legitimierte Ständeordnung ein Opfer der Aufklärung. Herrscher von Gottes Gnaden wurden inzwischen durch demokratische Systeme ersetzt und Menschenrechte wurden ausgebaut.

Wieso soll Nacktheit in der Öffentlichkeit weiterhin unsittlich und unmoralisch sein, wenn die Grundlage einer solchen Ansicht längst der Vergangenheit angehört? Von Menschen erfundene Religionen, die hauptsächlich zur Unterdrückung von Menschen genutzt wurden, haben zum Glück längst nicht mehr den Stellenwert, den sie einst hatten.

Schauen wir nach Brasilien. Dort gehen die Menschen mit Nacktheit in der Öffentlichkeit und Sexualität wesentlich entspannter und lockerer um.

Ist das nicht schön?

Was ist gegen einen sexy Auftritt einzuwenden? Jugendschutz? Lächerlich!

Was in Brasilien im Karneval und am Strand möglich ist, das war in Stammeskulturen und bei frühzeitlichen Menschen normal. Die Männer im folgenden Bild würden im Halbkanton Appenzell-Ausserrhoden, in Saudi-Arabien und im Iran wegen ihres öffentlichen Auftretens bestraft werden. Was aus Sicht einiger pervers aussieht, ist für diese Männer normal.

Die junge Frau im folgenden Bild scheint auch kein Problem mit ihren Brüsten zu haben. Zum Glück lebt sie in Afrika und nicht im Halbkanton Appenzell-Ausserrhoden. Denn im Appenzellerland wäre es nicht erlaubt so herumzulaufen.

Ob die Kinder dieser jungen Frau einen nachhaltigen Schaden davon tragen werden, weil sie so herumläuft?

Wenn wir wirklich Multi-Kulti wollen, dann bitte richtig! Was sind wir für eine Gesellschaft, wenn wir einerseits strengislamische Leute mit Burka usw. akzeptieren und andererseits freizügige und offene Menschen bestrafen?

Nacktwandern verboten, Burka tragen erlaubt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2011 | 9.902 mal gesehen

nacktwandern verboten, burka erlaubt?Seit letztem Montag ist das Tragen einer Ganzkörper-verschleierung in Frankreich verboten. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit einer Busse bis 150 Euro und  einem Pflichtkurs in Staatskunde rechnen. Männer, die ihre Frauen zwingen eine Burka zu tragen, können mit einer Busse bis zu 30’000 Euro oder einer Haftstrafe geahndet werden.

Kaum in Kraft gesetzt, sorgt das Gesetz bei radikalen Muslimen für Aufruhr. Eine 32 Jährige Muslima will eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Sie fühlt sich in ihren Freiheitsrechten, was die Ausübung ihrer Religion anbelangt, eingeschränkt.

Doch wie sieht es eigentlich beim umgekehrten Extrem aus? Kann ein Anhänger einer Naturreligion einfach nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen wenn seine Religion Nacktheit als Gebot und Vorschrift für Gläubige vorsieht? Oder gilt das dann als Erregung eines öffentlichen Ärgernisses? Vielleicht sollten auch Nacktwanderer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Schliesslich werden auch ihre Freiheitsrechte eingeschränkt.

Wie würden religiöse Menschen reagieren wenn vor ihrem Gebetshaus nackte Menschen herumlaufen? Würden sie dann die Toleranz walten lassen, die sie von der Gesellschaft fordern? Ich glaube nicht. Religiöse Kreise fordern immer wieder härtere Gesetze und mehr Einschränkungen für die Erotikindustrie.