Beschneidungen mit Pädophilen-Initiative vereinbar?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. April 2014 | 2.163 mal gesehen

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, bin ich gegen die Pädophilen-Initiative. Ich sehe darin einen Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dies weil die in der Initiative geforderten Massnahmen keine Rücksicht auf die Schwere eines Vergehens nehmen. So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und echten pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. Das kann es doch echt nicht sein! Die Rechtssprechung eines Rechtsstaats sollte schon intelligenter und differenzierter sein.

Der Initiativtext richtet sich eben nicht explizit nur gegen pädosexuelle Handlungen!

Schaut euch noch einmal den Wortlaut der Initiative an:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Im Initiativtext ist nicht von „sexuellen Handlungen“ die Rede. Stattdessen ist von der „sexuellen Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person die Rede. Diesbezüglich fallen mir eigentlich ganz andere Kontroversen ein.

Erinnert ihr euch z.B. noch an die Kontroverse über die religiös motivierte Beschneidung von Jungen und Mädchen? Auch dabei ging es um die körperliche bzw. sexuelle Unversehrtheit von Kindern und abhängigen Personen.

Beschneidungen
Quelle

Zur Erinnerung:

Nach heftigen Protesten von religiöser Seite, hat die Politik das Urteil des Kölner Landgerichts leichtfertig wieder gekippt. Bei der Debatte um die religiös-motivierte Beschneidung von Kindern, wurde unter anderem argumentiert, dass Beschneidungen die Sexualität der Beschnittenen negativ beeinflussen können.

Könnte es sein, dass die Pädophilen-Initiative auch Mediziner betreffen kann, die an den Geschlechtsteilen von Kindern herumschnipseln weil es die Eltern der Kinder wollen?

Wobei, eigentlich gibt es ja in der Bundesverfassung bereits einen Artikel, der die körperliche Unversehrtheit schützen soll. Es ist Artikel 10 der Bundesverfassung. Offenbar sehen die Mehrheit der Schweizer Justizbeamten und Politiker Beschneidungen jedoch nicht als Eingriff in die sexuelle Unversehrtheit an. Ich halte es allerdings auch für möglich, dass sich Religionsgemeinschaften in der Schweiz über Gesetze hinwegsetzen können weil ihnen dank gesellschaftlichem Einfluss und politischer Macht ein Sonderstatus in unserem „Rechtsstaat“ zukommt. Fakt ist, dass die Kantone für Landeskirchen Steuern eintreiben und dies sogar bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Landeskirchen angehören. Hier wird meiner Ansicht nach gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit verstossen. Dies indem juristische Personen gegen ihren Willen gezwungen werden Kirchensteuern zu zahlen.

NEIN zur Pseudo-Pädophilen-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2014 | 2.658 mal gesehen

ACHTUNG! Die Pädophilen-Initiative erfasst nicht nur Pädophile. Es handelt sich dabei um eine Pseudo-Pädophilen-Initiative, die aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich ist. Sie verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und trifft nicht nur Pädophile.  So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und tatsächlich pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. 

Schaut euch den Wortlaut der Pädophilen-Initiative an! Er zeigt, dass es keineswegs nur um Pädophile geht. So ist dort nicht von „pädophilen Handlungen“ sondern von „beeinträchtigen der sexuellen Unversehrtheit“ die Rede.

Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Die Initiative betrifft nicht nur Pädophile

Die Initianten wollen, dass bereits ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen erhält, wer die Zitat „sexuelle Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt hat. Sie lassen es aber offen genau zu definieren, was sie unter einer „sexuellen Unversehrtheit“ verstehen. Je nachdem könnten bereits der Sexualkundeunterricht im Kindergarten oder der Primarschule als „Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit“ angesehen werden. Das heisst, dass Lehrpersonen ein lebenslanges Berufsverbot drohen könnte obwohl sie weder pädophil sind noch pädophile Handlungen vollzogen haben. Die Pädophilen-Initiative ist deshalb gar keine Pädophilen-Initiative sondern eine Pseudo-Pädophilen-Initiative.

Die initiative nimmt keine Rücksicht auf die Schwere des Vergehens

Es ist völlig unverhältnismässig wenn für jede Beeinträchtigung der „sexuellen Unversehrtheit“ gleich ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen  ausgesprochen wird. Das widerspricht dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es muss schon möglich sein, eine Tat entsprechend ihrer Schwere zu ahnden, sonst öffnen wir dem Unrecht Tür und Tor!

Die Initiative verhindert keine Übergriffe an Kinder

Bereits heute drohen bei Kindsmissbrauch hohe Strafen. Gerade erst wurde ein Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt, das entsprich in etwa dem Strafmass für Mord. Weitere Gesetzesverschärfungen sind bereits in Bearbeitung und treten voraussichtlich bereits im nächsten Jahr in Kraft.  Wir wissen aber, dass hohe Strafen nicht vor Straftaten abhalten. Ausserdem kann ein Täter solange wirken bis er erwischt wird. Deshalb kann auch diese Initiative den Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht verhindern. Sie schafft aber einen rechtstaatlich höchst bedenklichen Automatismus, der den Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausser Kraft setzt. Dies indem alle unabhängig von der Schwere der Tat gleich bestraft werden. Das kann es doch nicht sein!

Wir stimmen am 18. Mai 2014 über Pseudo-Pädophilen-Initiative ab. Ich rate jedem, der für Gerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit ist, die Initiative abzulehnen.

Die Pädophilen-Initiative ist unnötig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2013 | 2.315 mal gesehen

Kirche-SexDie Pädophilen Initiative der Organisation Marche Blanche verlangt für Pädophile ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Kindern. Der Nationalrat, die populistischere Kammer des Parlaments, hat sich knapp für diese Initiative ausgespochen. Als Fürsprecherin der Initiative hat sich besonders Natalie Rickli von der SVP hervorgetan.

Ich halte nichts von dieser Initiative. Als ehemaliger Schulpfleger kann ich mir nicht vorstellen, dass Schulbehörden bewusst Pädophile auf Kinder loslassen. Folglich ist diese Initiative unnötig. Sie nützt lediglich Politikern wie Natalie Rickli, die sich damit auf dem politischen Parkett auf Kosten der Steuerzahler mit einem „scheinbar“ sinnvollen Einsatz profilieren können. In Tat und Wahrheit werden Kinder dadurch nicht besser geschützt und die Initiative kostet den Steuerzahler nur wieder unnötig Geld. Die Pädophilen-Initiative ist unnötig weiterlesen