Teures Zürcher Bezirksgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.799 mal gesehen

Ein Bezirksgericht im Zürcher Hinterland verlangt höhere Prozesskostenvorschüsse als das Bundesgericht! Neulich reichte ich eine einfach Klage gegen einen Diffamierer ein. Die Klage enthielt aufgrund der Verjährungsfrist von Artikel 60 OR weder eine Schadenersatzforderung noch eine Genugtuungsforderung. Ich habe lediglich die Feststellung der Widerrechtlichkeit, die Beseitigung von zwei Missständen und die Übernahme der Prozesskosten durch die beklagte Partei beantragt.

Gemäss Gerichtsgebührenverordnung des Obergerichts des Kantons Zürich werden die Prozesskosten in der Regel nach dem tatsächlichen Streitinteresse, dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falles festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 300 und 13’000 Franken (siehe LS 211.11; GebV OG).

Obwohl das zuständige Bezirksgericht festhält, es sei nicht ersichtlich, dass der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falles vom Durchschnitt abweichen würde, verlangt es von mir einen Prozesskostenvorschuss von sage und schreibe 5’000 Franken! Es ist bereits das zweite Mal, dass mir dasselbe Gerichte einen solch hohen Prozesskostenvorschuss in Rechnung stellt. Das ist mehr als das Bundesgericht in Rechnung stellt. Ich bin zurzeit gerade mit einem anderen Diffamierungsfall vor dem Bundesgericht. Das Bundesgericht hat dafür lediglich einen Prozesskostenvorschuss von 2’000 Franken verlangt. Es ist doch ein fertiger Witz wenn ein verhältnismässig unbedeutendes Zürcher Bezirksgericht im Zürcher Hinterland höhere Prozesskostenvorschüsse verlangt als das Bundesgericht in Lausanne! Dies noch dazu für einen wesentlich einfacheren Fall!

Erstaunlich ist der Wucherpreis des Bezirksgerichts auch deshalb, weil die Prozesskosten gemäss Prozesskostenrechner des Kantons Zürich eigentlich tiefer sein müssten. Gemäss diesem Prozesskostenrechner müsste ich bei einem Streitwert von 43’125 Franken mit Prozesskosten von 5000 Franken rechnen. Meine Klage ist bei weitem unter diesem Streitwert. Denn wie bereits erwähnt, liegen keine Geldforderungen vor!

Ob mich das Bezirksgericht mit diesen hohen Prozesskostenforderungen vom Klagen abhalten möchte? Denkbar wäre, dass hohe Prozesskosten zu einer inoffiziellen Strategie der Gerichte gehören um sich vor einer Klageflut zu schützen bzw. um zulasten von Geschädigten zu sparen. Je weniger Geschädigte klagen, desto weniger Arbeit fällt bei den Gerichten an und umso mehr Arbeitsplätze können eingespart werden. Teures Zürcher Bezirksgericht weiterlesen