Raser verhaftet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2011 | 3.778 mal gesehen

Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge  eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h. 

In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.

Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.

Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.

Raserinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2011 | 2.838 mal gesehen

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Rasern» ist mit 106’395 gültigen Stimmen zustande gekommen. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:

a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;

b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.

5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.

6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen. (Quelle)

Besonders problematisch an dieser Initiative ist, dass Höchstgeschwindigkeiten festgelegt werden. Und zwar unabhängig von den Strassenverhältnissen, dem Verkehrsaufkommen, den Sichtverhältnissen und den Witterungsbedingungen. Das ist reine Willkür. Ausserdem wird suggeriert, dass man mit härteren Strafen schwere Verkehrsunfälle vermeiden kann. Dies ist jedoch nicht erwiesen. So gibt es zum Beispiel trotzt lebenslänglicher Haftandrohung Leute, die einen Mord begehen. Ich befürchte, dass dieses Gesetz Verkehrsteilnehmer unnötig kriminalisiert.

Eine Verschärfung des geltenden Rechts ist unnötig. Die Zahl der schweren Verkehrsunfälle ist seit Jahren rückläufig. Dies trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen. Auf den Strassen, auf denen am schnellsten gefahren wird, geschehen die wenigsten tödlichen Unfälle. 2009 ereigneten sich auf Autobahnen gerade einmal 32 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen.

Die folgende Statistik zeigt, dass die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten seit 1970 markant zurückgegangen ist. (Quelle)

 

Gleichzeitig ist der Fahrzeugbestand und damit das Verkehrsaufkommen markant angestiegen.

Strassenfahrzeugbestand gemäss Bundesamt für Statistik:
Im Jahr 1970   Total Motorfahrzeuge: 1’666’143    Personenwagen:  1’383’204   Motorräder: 142’107
Im Jahr 2007   Total Motorfahrzeuge: 5’186’343    Personenwagen:  3’955’787   Motorräder: 619’166

Das heisst, dass trotz wesentlich mehr Verkehr, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten stark zurückgegangen ist.

Dank der Skandalisierung in den Massenmedien wird in der Bevölkerung ein Gefühl geschürt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Massenmedien berichten prominent über jeden einzelnen schweren Verkehrsunfall. Von Verkehrsunfällen persönlich Betroffene und populistische Politiker nutzen diese künstlich geschürte Hysterie aus um eine Exempel zu statuieren und ein knallhartes Gesetz zu implementieren. Dieses Gesetz ist unnötig. Wie die Statistik zeigt, reichen die bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit aus um die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu reduzieren. Ich lehne diese populistische Initiative ab.

Denn sie wissen nicht was sie tun

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. September 2010 | 4.577 mal gesehen

Im Jahr 1955 erschien der Film „Rebel Without A Cause“ mit James Dean in der Hauptrolle.  Der Titel der Deutschen Ausgabe lautet „Denn Sie wissen nicht was sie tun“.  Anbei die Szene mit dem sogenannten „Chicken Run“. Es handelt sich dabei um eine Mutprobe. Zwei Kontrahenten rasen dabei mit ihren gestohlenen Autos auf eine Klippe am Meer zu. Der Gewinner der Mutprobe ist jener, der zuletzt aus dem Auto springt. Derjenige, der früher aus dem Auto springt ist das „Chicken“ bzw. der Hasenfuss oder Feigling. Bei der Mutprobe geht etwas schief. Während Jim (James Dean) kurz vor der Klippe aus dem Auto springt, bleibt Buzz (der Kontrahent) mit dem Ärmel seiner Jacke am inneren Türgriff des Wagens hängen, stürzt mit dem Wagen über die Klippe in die Tiefe und stirbt.

Der Film thematisiert bereits in den 1950 er Jahren jugendlichen Leichtsinn und zeigt auf in welchem Umfeld er entsteht. Mich erinnert dieser Chicken Run an moderne Raserrennen. Es ist meiner Ansicht nach kein Zufall, dass sehr oft junge Ausländer Raser sind. Ich denke, dass die Hetzkampagnen von Road Cross und die Skandalisierung der Medien der falsche Weg sind um das Raserproblem zu lösen. Das führt höchstens zu härteren Strafen. Dann sitzen mehr junge Menschen im Gefängnis oder fahren ohne Führerausweis herum. Das ist keine vernünftige Lösung.

Wir sollten uns einmal vor Augen halten, dass die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle seit 1970 um mehr 75% zurückgegangen ist! (Siehe auch diesen Artikel) Dies obwohl sich das Verkehrsaufkommen verdreifacht hat! Ebenfalls ist die Zahl der Schwerverletzten zurückgegangen.

 Strafverschärfungen sind der falsche Weg um dieses spezifische Problem von meist ausländischen Jugendlichen zu lösen. Wir dürfen dieses Problem nicht verbissenen Juristen und durchgeknallten Nulltoleranz-Fanatikern überlassen. Es sind intelligente Lösungen gefragt. Diese Jungen Männer benötigen eine Perspektive. Die Hetzerei und die Skandalisierung der Medien und von Road Cross bringt uns nicht weiter.
Denn sie wissen nicht was sie tun weiterlesen

Nein zur Raserinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. August 2010 | 8.912 mal gesehen

RaserDie Raserinitiative will in der Bundesverfassung festhalten, was ein Raser ist und wie ein Raser zu bestrafen ist. Sie sieht selbst für Autofahrer, die keinen Unfall verursacht haben Gefängnisstrafen vor, wenn diese aufgrund ihres Fahrverhaltens als Raser eingestuft werden. Fahrzeuge von Autofahrern, die als Raser eingestuft werden, sollen beschlagnahmt und verkauft werden. Der Erlös soll Strassenopfern zugeführt werden. Ein Vorbehalt für die Interessen Dritter z.B. von Leasinggesellschaften ist vorgesehen.

Ich lehne die Raserinitiative ab. Unser Land hat bereits einen sehr hohen Standard was die Verkehrssicherheit anbelangt. Die Zahlen der Unfallstatistik sprechen für sich. Seit Jahren nimmt die Zahl der Verkehrstoten trotz steigendem Verkehrsaufkommen kontinuierlich ab. Die Schweiz gehört bereits weltweit zu den sichersten Ländern was den Strassenverkehr anbelangt. In den EU-27 Staaten verloren im Jahr 2008 78 Personen pro Million Einwohner im Strassenverkehr ihr Leben. In der Schweiz waren es 47 Einwohner pro Million Einwohner! BfS-Strassenverkehrsunfälle

Der Rückgang der Verkehrstoten ist hauptsächlich auf die bessere Sicherheitstechnik bei den Fahrzeugen und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen. Todesstrecken und andere gefährliche Strassen-abschnitte wurden durch bauliche Massnahmen wie z.B. Richtungstrennung mit Leitplanken, Kreisel usw. sicherer gemacht.

Härtere Strafen führen nicht zwingend zu einer höheren Verkehrssicherheit. Sie haben höchstens eine abschreckende Wirkung auf Menschen, welche die Gesetze ohnehin bereits achten. Häufige Verkehrs-kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit mehr als drakonische Strafen. Die Initianten betreiben Populismus und spielen mit Emotionen. Sie zeigen schreckliche Bilder und erzählen tragische Geschichten. Im Jahr 2009 starben 349 Personen im Strassenverkehr. Ein Jahr hat 365 Tage. Man kann also statistisch gesehen fast jeden Tag über einen Verkehrunfall mit Todesfolge berichten. Wenn man die Zahl der Verkehrstoten jedoch mit anderen Zahlen vergleicht, relativiert sich das Ganze wieder. Gemäss Angaben von Nichtraucher-Organisationen sterben in der Schweiz pro Verkehrstoten 13 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums! Obwohl der Tabakkonsum wesentlich mehr Opfer fordert als der Strassenverkehr, kommt niemand ernsthaft auf die Idee einem Raucher grobfahrlässiges Handeln zu unterstellen. Im Gegenteil, selbst Richter und Staatsanwälte rauchen Zigaretten.

Wir sollten die Verkehrssicherheit mit intelligenten Massnahmen erhöhen und nicht mit radikalen und sektiererischen Ideen, die an die Taliban und die Scharia erinnern, über das Ziel hinaus schiessen. Siehe auch Raserhetze, die Hexenjagd der Moderne.

Hier noch ein paar Zahlen: Nein zur Raserinitiative weiterlesen