19. Juli 2011, 22:38
Unsere Strassen sind trotz markant höherem Verkehrsaufkommen sicherer als sie es zu Zeiten unserer Grossväter waren! Im Jahr 2010 ereigneten sich in der Schweiz 19’609 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Das sind weniger als 1953. Damals ereigneten sich bei wesentlich weniger Verkehr und geringerer Verkehrsdichte noch 19’851 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Noch markanter ist der Unterschied bei den Verkehrstoten. Im Jahr 2010 starben 327 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Im Jahr 1953 waren es noch 911 Personen, also fast dreimal mehr.


Die häufigste Unfallursache im Jahr 2010 war Unaufmerksamkeit! Wozu also braucht es noch die Raserinitiative von RoadCross?
Quellen:
Bundesamt für Statistik
Medienmitteilung von Bundesamt für Statistik vom 30.07.2010
Medienmitteilung von Bundesamt für Statisitk vom 19.07.2011
25. Juni 2011, 19:30
Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h.
In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.
Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.
Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.
19. Juni 2011, 21:27
Ein unbefristeter Führerausweisentzug für gemeingefährliche Raser ist bereits nach geltendem Recht möglich. Artikel 16c des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes regelt den Entzug des Führerausweises bei schweren Verkehrsregelverstössen. Wer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begeht und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt wird mit Führerausweisentzug bestraft. Und zwar wie folgt:
Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:
a. mindestens drei Monate;
b. mindestens sechs Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war;
c. mindestens zwölf Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer schweren Widerhandlung oder zweimal wegen mittelschweren Widerhandlungen entzogen war;
d. unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war; auf diese Massnahme wird verzichtet, wenn die betroffene Person während mindestens fünf Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung, für die eine Administrativmassnahme ausgesprochen wurde, begangen hat;
e. immer, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis nach Buchstabe d oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe e entzogen war.
Die Dauer des Ausweisentzugs wegen einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe f tritt an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs.
Hat die betroffene Person trotz eines Entzugs nach Artikel 16d ein Motorfahrzeug geführt, so wird eine Sperrfrist verfügt; diese entspricht der für die Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer.
Ich frage mich wozu es angesichts eines solchen Strassenverkehrsgesetzes noch eine Raserinitiative braucht. Wie die Unfallstatistik für den Strassenverkehr des Bundesamts für Statistik zeigt, sind unsere Strassen bereits jetzt sehr sicher. Sicherer als in den Jahrzehnten zuvor. Doch damit nicht genug, Schweizer Strassen gehören zu den sichersten auf der ganzen Welt. 100% Sicherheit könnte man nur erreichen indem man jedem Autofahrer einen Polizisten mit ins Auto gibt. Eine höhere Sicherheit als heute wäre erreichbar indem man die Schweiz zu einem Polizeistaat ausbaut und die Anzahl der Verkehrskontrollen massiv erhöht. Doch selbst dann wären tödliche Verkehrsunfälle nicht vermeidbar. Man kann auch ohne Tempoüberschreitung oder betrunken zu sein einen tödlichen Verkehrsunfall erleiden. Indem man ausserorts mit 80 km/h in einen Baum fährt. Zum Beispiel weil einem die Sonne blendet oder weil man abgelenkt war. Für Ablenkung sorgen kann die schöne Landschaft, eine Zigarette, die man sich gerade anzündet, das Radio oder Beifahrer, die mit einem streiten. Müdigkeit, Übelkeit usw. könnten ebenfalls zu einem Unfall führen. 100% Sicherheit ist eine Utopie. Seien wir froh, dass wir in der Schweiz einen der weltweichst höchsten Sicherheitsstandards haben.
18. Juni 2011, 23:47
RoadCross will mit der Raserinitiative den Schweizer Strassenverkehr sicherer machen. Die Raserinitiative verlangt höhere Strafen für Raser. Vorgesehen sind mehrjährige Haftstrafen für Geschwindigskeitübertretungen ab 40km in der Tempo 30 Zone, ab 50km/h innerorts und ab 80km/h auf Autobahnen. Zudem soll bereits bei Ersttaten das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für mindestens 2 Jahre eingezogen werden.
Doch sind diese Strafverschärfungen wirklich nötig?
Das geltende Gesetz sieht bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für Wiederholungstäter bereits erhebliche Strafverschärfungen vor. Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes sieht bei einer Ersttat einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor. Sofern innerhalb von 5 Jahren vor dem Vergehen bereits eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln erfolgte, wird der Führerausweis für 6 Monate entzogen. Wenn innerhalb desselben Zeitraums bereits eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorlag, wird der Führerausweis für mindestens 12 Monate entzogen. Sofern innerhalb von 10 Jahren mehrere mittelschwere oder grobe Verletzungen der Verkehrsregeln begangen wurden, kann der Führerausweis schon heute auf unbestimmte Zeit oder mindestens 2 Jahre entzogen werden. Offenbar zeigt diese Regelung Wirkung. Im Jahr 2005 wurden lediglich 16.5% der Verurteilten mehr als einmal wegen Verletzung von goben Verkehrsregeln verurteilt. (Quelle)
Hinzu kommt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahrzehnten markant zurückgegangen ist. Dasselbe gilt für die schweren Verkehrsunfälle und Todesopfer im Strassenverkehr. Siehe folgende Grafik:

Quelle: Bundesamf für Statistik
Obwohl das Verkehrsaufkommen zugenommen hat sind die Verkehrsunfälle, die Zahl der Schwerverletzten und die Zahl der Getöteten in den letzten Jahren markant zurückgegangen.
Verkehrsunfälle 1971: 29’455
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708
(Quelle)
Wer auf harte Strafen setzt, will entweder eine Sühnestrafe einführen oder aber er setzt auf Abschreckung. Diese Methoden aus dem Mittelalter bringen jedoch nicht viel. Denn es werden immer wieder neue Raser geboren. Ausserdem sollte man wegen kleinen Minderheiten, die mit ihrem Verhalten im Strassenverkehr negativ auffallen keine Verfassungsänderungen vornehmen. Man kann die Sicherheit auch ohne härtere Strafen erhöhen. Man muss nur mehr Kontrollen durchführen. Die geltenden Gesetze reichen aus um einen Wiederholungstäter für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.