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Raserinitiative ist gefährlich

Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Verkehrssicherheit. Dank verschiedenster Anstrengungen in der Vergangenheit konnte die Verkehrssicherheit in der Schweiz markant verbessert werden. Die Zahlen des Bundesamts für Statistik über die Verkehrsunfällevon 1971 bis heute beweisen dies eindrücklich. Trotzdem fordern RoadCross und ein paar populistische Politiker wegen tragischen Einzelfällen härtere Strafen für Verkehrssünder.

Ich lehne härtere Strafen ab. Man sollte nicht wegen Einzelfällen Strafverschärfungen in die Bundesverfassung aufnehmen. Viel eher sollte man den positiven Trend beachten. Dieser Trend sieht folgendermassen aus: Trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen geht die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt zurück. Es gibt markant weniger Schwerverletzte und Tote im Strassenverkehr!

Zudem sollte man wissen, dass härtere Strafen insbesondere bei jungen Menschen die Rückfallquote erhöhen können. Man muss sich nicht wundern wenn Schnellfahrer nach Verbüssung ihrer Haft gefährlicher geworden sind, wenn man sie ins Gefängnis zu Mördern und Vergewaltigern steckt. Von der Gesellschaft geächtet wird so ein Mensch womöglich zur Zeitbombe.  Er kann das im Knast von kriminellen Mithäftlingen erworbene Wissen zum begehen von weiteren Straftaten anwenden. Die Amerikanisierung unseres Rechtsystems ist schlecht. Die US-Gefängnisse sind zum bersten voll und trotzdem wird das Land nicht sicherer. Wir sollten nicht den gleichen Fehler wie die puritanischen Amerikaner machen.

Hier noch ein Statement von Kriminologe Wolfgang Heinz:

«Seit 30 Jahren forsche ich zum Thema Jugendkriminalität. Die Fachwelt ist einig, dass das, was Politiker derzeit an strafverschärfenden Maßnahmen planen, überhaupt nicht mit den Ergebnissen und Fakten der Verbrechensforschung korrespondiert. Diese sind auch in den beiden Sicherheitsberichten der Bundesregierung nachzulesen. Trotzdem erweisen sich leider Teile der Politik als beratungs- und faktenresistent.»

Fazit: Die Raserinitiative taugt nichts. Sie verlangt ein Gesetz für Einzelfälle. Sie fordert härtere Strafen, diese führen jedoch zu einer Eskalation der Straftaten. Weil von der Gesellschaft verstossene Schnellfahrer im Gefängnis von Schwerkriminellen lernen wie man wirklich gefährlich für die Gesellschaft wird.

Die folgende Statistik zeigt den markanten Rückgang von Getöteten und Verletzten bei Verkehrsunfällen mit mutmasslichem Geschwindigkeitseinfluss seit 1992 auf:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamt für Statistik

Die Grafik beweist, dass sich die Verkehrssicherheit in den letzten Jahrzehnten markant verbessert hat und die geltenden Gesetze ausreichen. Die populistische Forderung nach härteren Strafen könnte hingegen zu einem Anstieg von Straftaten führen. Fachleute sprechen von der sogenannten Eskalationsleiter bei deviantem Verhalten.

Haftstrafe für 70 innerorts?

Man muss man sich fragen was sich die Befürworter der Raserinitiative eigentlich gedacht haben. Zumindest wenn man sieht, was gemäss der Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

So wird z.B. gefordert, dass wer in der Tempo 30 Zone mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h erwischt wird, mit einer Haftstrafe von 1 bis 4 Jahren bestraft werden soll. Dies schon beim ersten Vergehen! Zudem soll sein Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Siehe Artikel 123c Abs. 1 und 3, der laut Raserinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

Im Vergleich zu anderen Vergehen ist diese  übermässige Härte gegenüber devianten Automobilisten völlig unverhältnismässig. So kam z.B. der Muotataler Doppelmörder mit einer bedingten Haftstrafe von 9 Monaten davon. Dieser plante zuvor seine Untat jedoch noch!

Eine derartige Gesetzesverschärfung im Strassenverkehrsbereich ist völlig unverhältnismässig. Trotz Verfünffachung des Verkehrsaufkommens hat sich die Zahl der im Strassenverkehr getöteten drastisch reduziert. Mir ist bewusst, dass ich mit den eindrücklichen aber abstrakten Zahlen nichts gegen die emotionalen Bildern der Einzelfälle, die Roadcross und die Massenmedien in ihren Kampagnen regelmässig publizieren ausrichten kann. Dennoch, ich appelliere daran, den Verstand zu gebrauchen und sich nicht vom Bauchgefühl leiten zu lassen. Guckt euch die Zahlen an!

Denkt nach was eine solche Gesetzesverschärfung für Folgen hat. Es werden mehr Menschen kriminalisiert werden. Man muss nur einmal eine Tempo 30 Tafel übersehen haben, sich in einer Tempo 50 Zone befinden und 20 km/h zu schnell unterwegs sein. Schon landet man im Gefängnis und verliert sein Auto!  Die Verkehrssicherheit wird durch diese unverhältnismässige Härte aber nicht wesentlich erhöht. Wer eine Tempo 30 Tafel übersieht, tut dies ja nicht mit Absicht. Tödliche Unfälle kann es auch bei geringeren Geschwindigkeiten geben.

Muss man wegen jedem Einzelfall eine Strafverschärfung in der Bundesverfassung verankern? Kollektive Bestrafung wegen Einzelfällen? Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist eine puritanische Amerikanisierung unserer Justiz.

Raserinitiative kann man rauchen

In der Schweiz sterben jährlich mehr Leute an den Folgen des Tabakkonsums als im Strassenverkehr umkommen. Der Tabakkonsum ist die Hauptursache für vermeidbare frühzeitige Todesfälle in der Schweiz. 2007 starben laut Bundesamt für Statistik mehr als 9 000 Personen (6427 Männer, 2774 Frauen) frühzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind rund 25 Todesfälle pro Tag. Dies entspricht rund 14% der gesamten Todesfälle in der schweizerischen Bevölkerung. (Quelle)

Im Strassenverkehr sieht die Situation ganz anders aus. Trotz mehr Verkehr gibt es wesentlich weniger Verkehrsunfälle, markant weniger Verkehrstote und Schwerverletzte. Also wieso diese Raserhetze? Wegen der Medienhetze? Jeder schwere Verkehrsunfall wird in den Skandalisierungsmedien hochgebauscht. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455   
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708

Motorfahrzeuge 1970: 1’666’143
Motorfahrzeuge 2007: 5’186’343
(Quelle: Bundesamt für Statistik)

Wir müssen aufhören für jeden Einzelnen, der ein deviantes Verhalten an den Tag legt, ein massgeschneidertes Gesetz zu schaffen oder gar einen Artikel in der Bundesverfassung zu verankern! Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Fazit: Die Raserinitiative kann man definitiv rauchen!

PS: Die Autopartei wurde von der SVP geschluckt. Heute kämpft mit Adrian Amstutz ein SVP’ler Seite an Seite mit einem Linken für die Raserinitiative.  Amstutz sollte sich schämen!

Interessant: Professor ist gegen geplante Verschärfung des Strafrechts für Raser!

Raserinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Rasern» ist mit 106’395 gültigen Stimmen zustande gekommen. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:

a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;

b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.

5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.

6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen. (Quelle)

Besonders problematisch an dieser Initiative ist, dass Höchstgeschwindigkeiten festgelegt werden. Und zwar unabhängig von den Strassenverhältnissen, dem Verkehrsaufkommen, den Sichtverhältnissen und den Witterungsbedingungen. Das ist reine Willkür. Ausserdem wird suggeriert, dass man mit härteren Strafen schwere Verkehrsunfälle vermeiden kann. Dies ist jedoch nicht erwiesen. So gibt es zum Beispiel trotzt lebenslänglicher Haftandrohung Leute, die einen Mord begehen. Ich befürchte, dass dieses Gesetz Verkehrsteilnehmer unnötig kriminalisiert.

Eine Verschärfung des geltenden Rechts ist unnötig. Die Zahl der schweren Verkehrsunfälle ist seit Jahren rückläufig. Dies trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen. Auf den Strassen, auf denen am schnellsten gefahren wird, geschehen die wenigsten tödlichen Unfälle. 2009 ereigneten sich auf Autobahnen gerade einmal 32 Verkehrsunfälle mit getöteten Personen.

Die folgende Statistik zeigt, dass die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Schwerverletzten seit 1970 markant zurückgegangen ist. (Quelle)

 

Gleichzeitig ist der Fahrzeugbestand und damit das Verkehrsaufkommen markant angestiegen.

Strassenfahrzeugbestand gemäss Bundesamt für Statistik:
Im Jahr 1970   Total Motorfahrzeuge: 1’666’143    Personenwagen:  1’383’204   Motorräder: 142’107
Im Jahr 2007   Total Motorfahrzeuge: 5’186’343    Personenwagen:  3’955’787   Motorräder: 619’166

Das heisst, dass trotz wesentlich mehr Verkehr, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten stark zurückgegangen ist.

Dank der Skandalisierung in den Massenmedien wird in der Bevölkerung ein Gefühl geschürt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Massenmedien berichten prominent über jeden einzelnen schweren Verkehrsunfall. Von Verkehrsunfällen persönlich Betroffene und populistische Politiker nutzen diese künstlich geschürte Hysterie aus um eine Exempel zu statuieren und ein knallhartes Gesetz zu implementieren. Dieses Gesetz ist unnötig. Wie die Statistik zeigt, reichen die bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit aus um die Zahl der schweren Verkehrsunfälle zu reduzieren. Ich lehne diese populistische Initiative ab.