Rassismus im Schweizer Waffenrecht 2

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juli 2015 | 1.862 mal gesehen

Vor ein paar Tagen berichtete ich über Rassismus im Schweizer Waffenrecht. Es geht um eine Verordnung des Bundesrats, die seit Jahrzehnten Menschen pauschal aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert und damit nach Schweizer Antirassismusgesetz als rassistisch angesehen werden müsste. Selbstverständlich wollte ich auch von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus wissen, wie diese dazu steht. Die Antwort der Juristin dieser Kommission ist interessant und von öffentlichem Interesse.

Meine Email an Frau Wiecken von der EKR (für Vergrösserung auf Bild klicken):

Meine Email an die EKR
Meine Email an die EKR

Antwort von Frau Wiecken von der EKR (für Vergrösserung auf Bild klicken):

Behoerdenrassismus2

Die Antwort lässt Fragen offen. Ich habe diese Frau Wieken wiederum gestellt (für Vergrösserung auf Bild klicken).

Meine Email an die EKR
Meine Email an die EKR

Zum angesprochenen Kriegsausbruch in Jugoslawien

Jugoslawien war ein Vielvölkerstaat, der nach Ende des zweiten Weltkriegs von den Kommunisten gewaltsam erschaffen worden war. Er zerfiel im sogenannten Jugoslawienkrieg. Darunter sind die folgenden Balkankriege zusammengefasst:

  • 10 Tagekrieg in Slowenien (1991)
  • Kroatienkrieg (1991-1995),
  • Bosnienkrieg (1992-1995)
  • Kosovokrieg (1999)
  • Albanischer Aufstand in Mazedonien (2001)

Mit diesen Balkankriegen will die eidgenössische Kommission gegen Rassismus offenbar eine verfassungswidrige Verordnung des Bundesrats rechtfertigen, die zudem gegen ein Bundesgesetz verstösst. Der Behördenrassismus lässt sich damit nicht legitimieren, auch nicht von der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Die Balkankriege sind längst vorbei und trotzdem werden Angehörige betroffener Staaten immer noch pauschal diskriminiert. Ebenfalls lässt sich damit nicht erklären weshalb Türken diskriminiert werden. Die Türkei ist wie Deutschland ein Mitgliedsstaat der NATO. Deutsche Kampfflugzeuge waren am NATO-Angriffskrieg auf Serbien, dem sogenannten Kosovokrieg, beteiligt. Deutsche dürfen in der Schweiz aber interessanterweise dann wieder Waffen erwerben, Türken jedoch nicht.

Film über den Angriffskrieg der NATO auf Serbien (Kosovokrieg)

Rassismus im Schweizer Waffenrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 1.880 mal gesehen

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet.

Ich sehe in der im folgenden Bild gezeigten Regelung eine klare Form von Behördenrassismus. Es ist verfassungswidrig Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu diskriminieren, so wie dies offensichtlich Schweizer Behörden tun. Für mich ist klar, in der Schweiz gibt es staatlich verordneten Rassimus. Die Schweizer Rechtssprechung ist scheinheilig und verlogen.

Rassistisches Schweizer Waffengesetz?
Rassistisches Schweizer Waffengesetz?

Richter und Behörden legen die eigenen Gesetze bewusst falsch aus und schaffen am laufenden Band Unrecht. Entweder wird das Antirassismusgesetz und Art. 8 der Bundesverfassung abgeschafft oder aber es muss auch Albanern, Kosovaren, Serben, Türken usw. erlaubt sein in der Schweiz Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu vermitteln usw. Alles andere ist verlogen, scheinheilig und nach Schweizer Recht rassistisch und verfassungswidrig.

Noch eine Anmerkung zum Antirassismusartikel. Er geht auf die Initiative jüdischer Kreise zurück, denen Revisionisten und Holocaustleugner ein Dorn im Auge waren. Er soll mit Diskriminierung, Strafverfolgung, Ausgrenzung und Unterdrückung privilegierte Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützen. Inzwischen wird der Artikel dermassen breit ausgelegt, dass selbst etwas, was eindeutig nichts mit Rassismus zu tun hat, als Rassismus stigmatisiert wird. Der Artikel wird von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats beliebig und willkürlich ausgelegt und interpretiert. Richter betreiben mit diesem Artikel Politik. Dabei strotzen Gerichtsurteile nur so von absurden Mutmassungen und wilden Interpretationen.

Paradoxerweise verstösst der Rechtsstaat selbst gegen den Antirassismusartikel und sogar gegen die Bundesverfassung, wie das Beispiel mit dem Waffengesetz belegt.

SP-Politiker wegen Rassendiskrimierung angezeigt!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Dezember 2013 | 4.075 mal gesehen

Medienberichten zufolge wurde ein bekannter SP-Politiker, Jurist und ehemaliger Gerichtspräsident wegen Rassendiskriminierung angezeigt. Er hatte öffentlich Witze über Italiener gemacht und dabei das Klischee bedient, dass diese arbeitsscheu seien.

Rassendiskriminierung

Für den klagenden Anwalt hat der SP-Politiker damit öffentlich die Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe verletzt.

Zitat aus dem Zeitungsartikel:

(…) für Anwalt Bisceglia ist das Rassismus. Es handle sich «um öffentliche Herabsetzungen – Diskriminierungen der Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe».

Auch aus Italien kommen empörte Wortmeldungen!

«La Repubblica», die grösste Tageszeitung Italiens, warf dem linken Berner Stadtpräsidenten vor den «Rassismus aus der Mottenkiste» zu holen indem er die so genannten Tschinggen-Witze aus den Zeiten der Gastarbeiter wiederbelebt habe.

Übersetzung: Der sozialistische Bürgermeister Alexander Tschäppät hat während einer Theatertournée Italiener angegriffen . Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.
Übersetzung des Zeitungsartikels: Alexander Tschäppät, der sozialistische Bürgermeister von Bern, hat während einer Theatertournée Italiener attackiert. Es ist nicht der erste Vorfall von Rassismus in der benachbarten Schweiz.

Der beschuldigte SP-Politiker, Jurist und Berner Stadtpräsident, liess über die Medienstelle der Stadt Bern dazu folgendes verlauten:

«Ich habe nicht die Absicht, einzelne Witze meines Comedy-Auftrittes zu kommentieren. Sollte ich die Gefühle einzelner Personen verletzt haben, dann bedaure ich das.»

Ich gehe davon aus, dass der beschuldigte SP-Politiker das Amt als Stadtpräsident von Bern trotz Strafverfahren behalten darf. Als linker Politiker darf er in der Schweiz Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Andere verurteilte linke Politiker wurden in den Nationalrat gewählt oder kandidieren im Februar 2014 für den Stadtzürcher Gemeinderat. Die Staatsanwaltschaft wird, wenn sie das möchte, sicher eine Ausrede finden um das Strafverfahren gegen den SP-Politiker einzustellen.

Eidg. Kommission gegen Rassismus verbreitet Unwahrheiten!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. April 2009 | 7.395 mal gesehen

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ist eine ausserparlamentarische Kommission, die vom Bundesrat zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung eingesetzt wurde.

Im Oktober 2008 gab diese Kommission eine Stellungnahme zur Minarett-Initiative heraus. Darin gibt sie einseitige, eindeutig links positionierte Empfehlungen heraus und verbreitet Unwahrheiten (Lügen).

In der Stellungnahme der EKR steht:

Die Initiative verletzt die menschenrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit sowie die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV). Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben.

Die Wahrheit ist, dass die Initiative „gegen den Bau von Minaretten“ weder die Religionsfreiheit noch die in der Bundesverfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit einschränkt. Muslime würden durch ein Bauverbot für Minarette in keinster Weise daran gehindert bzw. eingeschränkt ihre Religion in Gemeinschaft mit anderen auszuüben. Muslime versammeln sich zum Beten in Gebetshäusern, also Moscheen und nicht in Minaretten. Minarette (Türme) werden für Versammlungen zum gemeinsamen Gebet weder benötigt noch sind sie Ausdruck der Religionsfreiheit. Eidg. Kommission gegen Rassismus verbreitet Unwahrheiten! weiterlesen