Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Mai 2016 | 2.612 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylgesetzrevision ab. Das neue Asylgesetz sieht für Asylsuchende einen Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vor. Schweizern wollen Politiker und Justizbehörden diesen Anspruch offensichtlich verweigern. Dies obwohl laut Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein müssten.

Die Zürcher Justiz verweigert mir ohne Überprüfung meiner Finanzlage die unentgeltliche Rechtspflege. Dies obwohl mir eine solche zur Wahrung meiner Interessen gemäss Art. 132 StPO zusteht. Ein Gesuch von mir wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Meine Beschwerde dagegen wurde vom Zürcher Obergericht ebenfalls abgewiesen. Dies obwohl die von David Gibor vorgeworfenen Straftatbestände von der Zürcher Justiz nicht als Bagatelldelikte eingestuft werden.

Nicht einmal eine Beratung  bekomme ich. Stattdessen darf ich als juristischer Laie auf eigene Faust um einen Pflichtverteidiger kämpfen. Alleine das ist schon eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat Asylbewerbern von sich aus kostenlose Rechtsberater und Rechtsvertreter zur Seite stellen will.

Mir als Schweizer können je nach Verfahrensausgang sogar die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, dass ich um einen Pflichtverteidiger ersucht habe. Ein Gericht, welches einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger verweigert, ist nicht fair und aus rechtsstaatlicher Sicht anzuzweifeln. Entsprechend fragwürdig ist bei einem Verfahren ohne Pflichtverteidiger und solch unfairen Richtern natürlich auch der Verfahrensausgang.

Obwohl es ohne Anwalt und Kenntnis der Rechtslehre keineswegs einfach ist, werde ich wahrscheinlich eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht erheben. Dies in der Hoffnung, dass darüber nicht der grüne Bundesrichter Christian Denys entscheidet. Ich schätze ihn aufgrund meiner Erfahrung als politischen Richter ein, der Parteipolitik auf dem Richterstuhl betreibt. Wenn er entscheidet, ist zu befürchten, dass er mir einfach das Beschwerderecht verweigert. Dazu findet sich sicher irgend eine Formalie, die ich als juristischer Laie nicht kenne und aus der er mir einen Strick drehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Argumente und Einwände bei der bisherigen Urteilssprechung noch nicht einmal im Ansatz berücksichtigt wurden. Sie wurden entweder komplett ignoriert, als Ausflüchte abgetan oder aber mir wurde einfach das Beschwerderecht abgesprochen. Beim Kristallnacht-Tweet hat mir Denys „Legitimierung des Holocaust“ vorgeworfen, was ein absoluter Schwachsinn ist. Selbst die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte auf diesen Blödsinn, den ich ebenfalls Gibor zu verdanken habe, anfänglich gar nicht eingehen. Aber mit so etwas kommen Schweizer Bundesrichter immer wieder durch, da gegen ihre offensichtlichen Fehlurteile mangels Verfassungsgericht nicht wirksam vorgegangen werden kann.

Dass viele Schweizer Bundesrichter verkappte Politiker sind, fällt bei Abstimmungskämpfen immer wieder auf. Dies indem sich Bundesrichter und ehemalige Bundesrichter bei Abstimmungskämpfen immer wieder als Amtspersonen oder ehemalige Amtspersonen in die öffentliche Diskussion einmischen und sich für Abstimmungskampagnen einspannen lassen. Probleme mit der Objektivität scheinen jedoch nicht nur einzelne Bundesrichter zu haben, wie der Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend Pflichtverteidiger zeigt.

Herabsetzende und ehrverletzende Beleidigungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts

Wer im Kanton Zürich einen Pflichtverteidiger verlangt, muss offensichtlich mit Beleidigungen rechnen. Weil ich als Beschuldigter in einem von David Gibor gegen mich angestrengten Verfahren einen Pflichtverteidiger verlange, unterstellen mir Richter vom Zürcher Obergericht „psychische Auffälligkeiten“ wie einen „Hang zum trölerischen Prozessieren“ und eine auffällige „Aversion“ gegen Behördenvertreter.

Zürcher_Obergericht
Aus dem Beschluss des Zürcher Obergerichts (Seite 5 oben)

Wie diese frechen Richter darauf kommen mir solches zu unterstellen, ist mir schleierhaft. Der Vorwurf der „Aversion“ gegen Behördenvertreter ist lächerlich. Ich war als Schulpfleger ja selber ein Behördenvertreter. Genauso gut könnten sie einem Zahnarzt eine Aversion gegen Zahnärzte unterstellen. Ich verlange ja nur einen Pflichtverteidiger! In einem Rechtsstaat sollte es üblich sein, dass ein Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann! Diese Richter haben offensichtlich ein Problem mit Leuten, die in einem Strafverfahren auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Dabei ist es normal, dass jemand, der schwerwiegender Vergehen beschuldigt wird, einen Verteidiger will.

Auffällig ist hier vor allem etwas, die Abneigung und Voreingenommenheit der Zürcher Oberrichter mir gegenüber. Diese ist in Form der völlig unnötigen Beleidigungen und herablassenden Bemerkungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts erkennbar. Die Voreingenommenheit dieser Richter scheint so stark zu sein, dass sich mir die Frage stellt ob das Zürcher Obergericht überhaupt in der Lage ist, mir ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Beleidigungen zeugen von der Emotionalität der Richter und deren Voreingenommenheit mir gegenüber. Sie deuten darauf hin, dass der Beschluss des Zürcher Obergerichts auf einem emotionalen Bauchentscheid beruht. Es hat jedenfalls nichts Sachliches an sich, jemandem, der in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verlangt „einen Hang zu trölerischem Prozessieren“ zu unterstellen. Das ist einfach nur eine infame Provokation von Leuten, die wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und sich solche Frechheiten offensichtlich erlauben können.

Ich frage mich aus welcher Motivation heraus diese Leute entschieden haben Richter zu werden. Gutes tun und die Welt verbessern wollen, kann es nicht sein. Die Beleidigungen zeugen davon, dass sie Freude daran haben mich herabzusetzen und zu beleidigen. Das deutet auf einen Hang zu Sadismus und Niedertracht hin.

Empathie für mich, das was mir widerfahren ist und für meine Situation haben sie jedenfalls keine. Diese Richter sollten wegen eines Tweets öffentlich in den Zeitungen fertiggemacht, deswegen entlassen, verhaftet und verurteilt werden. Weiter sollten sie deswegen jahrelang namentlich in den Medien auf rufschädigende Weise genannt werden, weil andere Richter entschieden haben sie seien jetzt wegen des Tweets eine Person der Zeitgeschichte. Dann würden Sie merken, was mir passiert ist und was ich seit bald vier Jahren durchmache. Es waren im Übrigen die Zürcher Justizbehörden, die eineinhalb Jahre brauchten um mich wegen eines Tweets anzuklagen und dann noch ein weiteres halbes Jahr benötigten bis es endlich einmal zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam. Das noch bezüglich dem Wort „trölerisch“!

Ich habe inzwischen starke Zweifel daran, ob die Schweiz noch Rechtsstaat genug ist um faire Verfahren gewährleisten zu können. Wir haben in der Schweiz leider ein Rechtssystem, welches das Unrecht zulässt, welches mir gerade widerfährt.

Nachfolgend findet ihr folgende Unterlagen:

Den Plichtverteidiger benötige ich wegen den zwei folgenden im Auftrag von David Gibor gegen mich eingereichten Strafanträge:

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2016 | 2.026 mal gesehen

Wir haben in der Schweiz einen Rechtsstaat, der systematisch verhindert, dass Geschädigte ihre Rechte geltend machen können.

Die systematische Verhinderung beginnt mit Staatsanwälten, die vor allem bei Antragsdelikten ihren Job nicht machen wollen bzw. nicht richtig ermitteln oder sich gar weigern zu ermitteln. Diese Staatsanwälte missachten das Beschleunigungsgebot und ziehen Verfahren jahrelang ohne zu ermitteln in die Länge. Sie wimmeln die Strafanträge anschliessend mit sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen ab. Diese muss der Geschädigte dann innert einer äussert kurzen Frist von 10 Tagen mit einer Beschwerde an das Obergericht (Kantonsgericht) anfechten. Selbstverständlich muss er seine Beschwerde begründen.

Weiter geht es dann mit faulen Richtern, die Gerichtsverfahren mit hohen Prozesskostenvorschüssen abklemmen wollen. Die Richter schicken dem Beschwerdeführer eine Verfügung, in welcher ein hoher Prozesskostenvorschuss in der Höhe von mehreren tausend Franken gefordert wird, welcher in der Regel innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Zweck der hohen Geldforderung und der kurzen Zahlungsfrist ist es den Geschädigten möglichst keine Chance zu lassen, der Forderung der Justiz nachzukommen. Wenn ein Geschädigter die Prozesskaution aus finanziellen Gründen nicht erbringen kann, wird die Klage vom Schweizer Rechtsstaat abgewiesen. Die Schweizer Richter schaffen sich auf diese Weise Arbeit vom Hals.

Sollte es doch zu Gerichtsverfahren kommen, wollen Richter Urteile möglichst vermeiden und streben einen Vergleich an. Dies um es sich einfach zu machen. Richter sind angepasste Charakteren, die sich nicht mit Urteilen exponieren wollen und lieber mit dem Strom schwimmen. Zudem bedeuten Urteile mehr Aufwand als Vergleiche. Dies zumindest wenn die Urteile begründet werden müssen.

Bei Zivilverfahren können Schweizer Richter gemäss Art. 239 ZPO jedoch sogar auf eine Urteilsbegründung verzichten. Richter, die es sich leicht machen wollen, verzichten also einfach auf eine Urteilsbegründung, so haben sie weniger Arbeit und der Ball liegt wieder bei den Geschädigten. Diese müssen dann innert kurzer Frist eine Begründung verlangen, wenn sie eine haben möchten. Ansonsten wird das Urteil ohne Begründung rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Ein Geschädigter benötigt eine Urteilsbegründung um zu Entscheiden ob ein Weiterzug zur nächsten Instanz sinnvoll ist. Auch um ein Urteil anzufechten benötigt er eine Begründung.  Der Beschwerdeführer muss nämlich aufzeigen inwiefern die Vorinstanz geltendes Recht verletzt hat. Dass Richter dennoch auf Urteilsbegründungen verzichten können, dient vor allem dem System unseres Rechtsstaats, es ist jedoch nicht im Sinne der Geschädigten.

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System. Ob das im Sinne des Völkerrechts ist, ist höchst fraglich. Bislang habe ich jedoch weder von einem Richter, noch einem Staatsanwalt, noch einem Rechtsprofessoren gehört, der das in den Medien kritisiert hat. Erstaunen tut es mich nicht, denn sie sind für das Versagen des Rechtssystems verantwortlich.

Es ist eine fertige Schweinerei, dass sich gerade diese Leute immer wieder die Frechheit herausnehmen, sich in Abstimmungskämpfen als Hüter des Völkerrechts und der Menschenrechte aufzuspielen. Gerade Schweizer Richter, Schweizer Staatsanwälte und Schweizer Rechtsprofessoren sind massgeblich am systematischen Versagen des Schweizer Rechtsstaats verantwortlich. Sie sind Teil des Problems.

Wie der Schweizer Rechtsstaat Täter schützt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. März 2015 | 2.331 mal gesehen

Schweizer Richter und Staatsanwälte schützen Täter. Die Staatsanwälte tun dies, indem sie Verfahren absichtlich verschleppen, Einvernahmen von Tätern ohne Geschädigte durchführen und versuchen mit juristischen Winkelzügen, Finten und gesetzwidrigem Verhalten linke Täter zu schützen. Richter tun dies indem sie Verfahren ebenfalls hinauszögern und versuchen Klagen mit hohen Prozesskostenforderungen abzuwürgen.

Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich. Denn der Souverän hat sich klar dafür ausgesprochen, dass im Schweizer Rechtsstaat JEDER seine Rechte vertreten können muss. So steht in der Bundesverfassung Artikel 29 Absatz 3 klipp und klar:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Soviel zur Theorie. In der Praxis können in der Schweiz jedoch nur Reiche, Arme, Asylanten und Leute, die von einer Rechtsschutzversicherung versichert werden, mehr oder weniger problemlos Gerichtsverfahren finanzieren. Rechtsschutzversicherungen müssen nicht jeden versichern. Mir hat die COOP-Rechtsschutzversicherung im Jahr 2013 eine Rechtsschutzversicherung verweigert. Obwohl ich Schweizer bin, Schulpfleger war und nicht vorbestraft bin! Die Verweigerung erfolgte aufgrund der üblen Nachrede in den Medien.

Der Souverän hat sich auch für eine Rechtsweggarantie ausgesprochen. So steht in Artikel 29a der Bundesverfassung:

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

Mir wurde von den Justizbehörden sowohl der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege verweigert als auch die Rechtsweggarantie abgesprochen. Das ist ein klarer Verstoss gegen die Bundesverfassung. Dennoch kann ich fast nichts dagegen tun, da die Richter und Staatsanwälte am längeren Hebel sitzen und die Politik gekonnt und mit viel Talent wegschaut. Auch die Schweizer Medien berichten natürlich nicht darüber, da sie ja in meinem Fall zu den Prozessgegnern bzw. den Beklagten gehören.

Wie mir als Schweizer Bürger im Kanton Zürich meine Rechte vorenthalten werden

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, welche für ihre eigenwilligen und eigenartigen Ansichten bekannt ist, hat im Februar ein von mir angestrengtes Verfahren eingestellt und dies mit geradezu dummen Ausflüchten begründet. Sie hat mir als Kläger zudem das Recht an Einvernahmen teilzunehmen vorenthalten. Ich wurde schlichtweg gar nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Einvernahme stattgefunden hat. Ich erfuhr es erst, nachdem ich nach der Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht verlangte.

Weil die Einstellung des Verfahrens durch die Ermittlungsbehörde inakzeptabel war, habe ich selbstverständlich innert der kurzen Frist von 10 Tagen eine Beschwerde ans Obergericht des Kantons Zürichs geschrieben. Weil ich mir dafür keinen Anwalt leisten konnte, musste ich das selber machen, was mit einem grossen zeitlichen Aufwand verbunden war. Die zuständigen Oberrichter sandten mir daraufhin eine Verfügung, in welcher ich aufgefordert wurde, innert 10 Tagen eine Prozesskaution von CHF 2’000.00 zu bezahlen. Dieser Aufforderung konnte ich nicht nachkommen, da ich schlicht und einfach nicht die Mittel dazu hatte. Ich muss bereits mehrere Prozesskautionen in monatlichen Raten abzahlen und lebe aufgrund dieser enormen Belastung am Existenzminimum. Auf das Schreiben zu antworten hatte ich auch keine Lust mehr, da auch dies kaum etwas gebracht hätte. Ich hätte wieder die Hosen herunterlassen müssen und einmal mehr sämtliche Einkommen-, Ausgabens- und Vermögensnachweise erbringen müssen. Das habe ich bereits mehrfach getan und es ist ein enormer Aufwand und Papierkrieg, diese Belege jeweils zu sammeln und anschliessend zu schicken. Neben der beruflichen Belastung war es mir einfach nicht möglich einmal mehr so einen Papierkrieg zu führen. Bislang endete so etwas ohnehin damit, dass mir die unentgeltliche Rechtspflege aufgrund meines Einkommens verweigert wurde und ich trotz bereits vorhandener hoher finanzieller Belastungen aufgrund anderer Prozesse mit hohen Ratenzahlungen belastet wurde. Wie jedem logisch denkenden Menschen klar sein muss, kann ich jedoch auch mit einem guten Einkommen nicht unbegrenzt Ratenzahlungen für Prozesskautionen stemmen. Die Verfahren sind ja solange sistiert, bis die Prozesskaution erbracht ist. Die Persönlichkeitsverletzungen bleiben natürlich ebenfalls solange bestehen.
Einfaches Rechnungsbeispiel: Angenommen Sie verdienen monatlich CHF 10’000.00. Die von Ihnen verlangten monatlichen Ratenzahlungen für Prozesskautionen betragen in der Summe CHF 15’000.00. Wie wollen Sie das mit CHF 10’000 stemmen? Wie wollen Sie so noch Ihren Lebensunterhalt bewältigen? Einem normalen Menschen leuchtet ein, dass das nicht geht. Schweizer Justizbehörden leuchtet das hingegen nicht ein. Wer CHF 10’000 im Monat verdient, bekommt keine unentgeltliche Rechtspflege. So wird das in der Schweiz gehandhabt, egal was unter Artikel 29 in der Bundesverfassung steht.
So ist es auch nicht erstaunlich, dass das Verfahren vom Obergericht per Verfügung eingestellt wurde. Ich wurde darüberhinaus für diese Verweigerung des Rechtsstaats auch noch zur Kasse gebeten. Dies obwohl es sich beim Zürcher Obergericht um die erste Gerichtsinstanz handelte! Die Staatsanwaltschaft ist keine Gerichtsinstanz, auch wenn dies Staatsanwälte oft gerne anders hätten. Der Fall geht jetzt zivilrechtlich weiter, weil ich beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch eingereicht habe.

Das Verhalten der Justiz nützt Tätern

Dieses Verhalten von Schweizer Justizbehörden entgeht natürlich auch den Beklagten nicht. So erstaunen denn auch deren dreiste Forderungen nicht. So meinte der Anwalt eines beklagten Medienunternehmens kürzlich in einem Schreiben an das Bezirksgericht Uster folgendes:

Vielmehr stellt sich die im Wissen darum, dass der Kläger Mühe bekundet, die Gerichtskosten in anderen Verfahren zeitnahe zu bezahlen, die Frage, ob gar die Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung zugunsten der Beklagten erforderlich wäre.

Was ich zurzeit erlebe ist nichts anderes als gelebter Täterschutz im Schweizer Rechtssystem. Es ist eine Schande wie Schweizer Justizbehörden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien mit Füssen treten.  Die Schweizer Justiz verhindert tatkräftig, dass Täter für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies indem sie Verfahren hinauszögert und Klägern Bedingungen aufbürdet, die diese nicht erbringen können. Anschliessend stellt sie die Verfahren ein, weil die aufgebürdeten Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

Das verlinkte Schreiben an das Bezirksgericht Uster stammt übrigens vom Anwalt der Tageswoche. Ich habe die Zeitung wegen einem rufschädigenden und meine Persönlichkeitsrechte verletztenden Artikel verklagt, nachdem die Redaktion sich weigerte den Missstand zu beheben. Der folgende Screenshot zeigt wie frech der Anwalt der Tageswoche mir gegenüber auftritt. Bei der Friedensrichterverhandlung hat er kategorisch jegliche Zugeständnisse abgelehnt, worauf die Verhandlung logischerweise platzte. Somit erhielt ich erhielt die Klagebewilligung. Nach der gescheiterten Verhandlung bei der Friedensrichterin war die Tageswoche dann plötzlich doch zu Zugeständnissen bereit. Die Zeitung hat den Artikel anonymisiert, weil sie sich ihrer Sache offenbar trotzdem nicht so sicher ist und der Anwalt hat mir einen faulen Vergleich angeboten. Ich gehe davon aus, dass die Leute von der Tageswoche darauf hoffen, dass mir das Geld ausgeht oder irgendein inkompetenter Sesselfurzer am Gericht rechtswidrig zu ihren Gunsten entscheidet. – Gerichtsverhandlungen sind unberechenbar und die Rechtssicherheit ist meiner Ansicht nach in der Schweiz nicht gewährleistet.

Tageswoche

Solange die Politik diese Prozesskostenhürden und diese Ungerechtigkeit will, wird sich im Schweizer Justizwesen in Bezug auf diese Missstände nichts ändern. Der Schweizer Rechtsstaat verkommt damit zur Farce. Wir haben in der Schweiz eine unberechenbare Willkürjustiz, die nicht in der Lage ist Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das ist leider eine traurige Tatsache.

Wie der Rechtsstaat Schweiz verbessert werden sollte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Februar 2015 | 1.894 mal gesehen

Gestern sagte mir ein Anwalt, „du hast ja Recht, trotzdem rate ich dir keine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Die wollen das Gesetz nicht richtig anwenden und werden wieder alles gegen dich zurechtbiegen.“ Diese Worte machen mich fassungslos. Denn im Grunde genommen ist das eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat Schweiz.

Es ging beim Gespräch um diesen Fall in St. Gallen. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt. Bei Offizialdelikten müsste die Justiz laut Gesetz von Amtes wegen ermitteln. Trotzdem tut sie es nicht. Sie drückt sich mit faulen Ausreden und Ausflüchten davor. Wehren kann ich mich aber laut Anwalt nicht wirklich dagegen, obwohl ich im Recht bin. Er befürchtet, dass eine Beschwerde erneut mit einer haarsträubenden Ausflucht abgewiesen würde. Denn wenn Richter nicht wollen, dann wollen sie nicht. Sie sind sehr kreativ, wenn es darum geht eine billige Ausrede aus dem Finger zu saugen um auf wirre Weise zu begründen warum das Gesetz jetzt gerade bei diesem ganz speziellen Fall nicht gilt.

Ein grüner Bundesrichter hat mir letztes Jahr das Beschwerderecht abgesprochen weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht hätte. Das Urteil ist ein krasses Fehlurteil, denn ich hatte sehr wohl eine Zivilforderung geltend gemacht und das ging auch aus den Akten hervor. Ich kann aber in der Schweiz nicht mehr dagegen rekurrieren, weil das Bundesgericht das höchste Gericht in der Schweiz ist. Ich habe den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen. Aber die Chancen, dass der Fall dort behandelt wird, sind gering. Wie ein anderes Justizopfer schreibt, werden dort wegen Überlastung 97% der Beschwerden ohne Begründung abgewiesen.

Der Rechtsstaat Schweiz ist eine Zumutung. Er gehört dringend verbessert. Hier meine Verbesserungsvorschläge:

Der Rechtsstaat kann keine allgemeine Kenntnis von Gesetzen voraussetzen, wenn diese nur mithilfe einer Doktorarbeit oder einer mehrere Seiten umfassenden Interpretation eines Rechtsprofessors verstanden werden können.

Damit die Gesetze von den Bürgern verstanden werden, müssen sie klar und einfach verständlich sein. Es braucht interpretations- und idiotensicherere Gesetze, die nicht mehr beliebig von Staatsanwälten und Richtern zurechtgebogen und interpretiert werden können. Vage formulierte Gesetze müssen durch klar verständliche und einfach interpretierbare Gesetze ersetzt werden. Widersprüche in Gesetzen gehören eliminiert.

Interpretationsspielraum für Staatsanwälte und Richter schafft Rechtsunsicherheit und Unberechenbarkeit in Bezug auf die Rechtssprechung. Tubelisicher formulierte Gesetze schränken den Interpretationsspielraum für Staatsanwälte und Richter ein. Dadurch wird eine beliebige und ungerechte Rechtssprechung vermieden und mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Die von SVP- und FDP-Politikern geforderte Prozesskaution für Kläger gehört abgeschafft. Sie schadet vor allem Schweizer Bürgern, welche deswegen ihre Rechte im Rechtsstaat Schweiz entweder gar nicht mehr oder nur noch mit grösster Mühe geltend machen können. Asylbewerber hingegen kommen Dank SP-Bundesrätin Sommaruga in den Genuss eines unentgeltlichen Rechtsschutzes. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden. Daher gehört die Prozesskaution abgeschafft. Es darf nicht sein, dass Schweizer Bürgern aus finanzpolitischen Gründen faire Verfahren verweigert werden! Nicht jeder hat eine Villa in Herrliberg und genügend Geld um Prozesse selber zu finanzieren. Ausserdem müssen Rechtsschutzversicherungen nicht jeden versichern. Liebe Schweizer Patrioten, denkt bei den Wahlen daran, welchen Parteien ihr die Prozesskautionen zu verdanken habt. Richter benutzen diese Prozesskautionen um Schweizer Kläger vom Klagen abzuhalten!

Schweizer Medien können ungestraft verleumden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. August 2014 | 2.214 mal gesehen

Schweizer Medien können in der Schweiz ungestraft Persönlichkeitsrechte verletzen und das Gesetz brechen. Dabei brauchen sie den Schweizer Rechtsstaat kaum zu fürchten. Deshalb erstaunt es mich auch nicht, dass es immer wieder schwere Fälle von Persönlichkeitsverletzungen durch die Medien gibt. Im Zweifel wird in den Redaktionen für die Auflage entschieden. Das Fressen kommt eben vor der Moral.

Wenn ein Betroffener gegen Medienunternehmen klagt, hat er je nach Persönlichkeitsverletzung zwei Möglichkeiten.

Variante A:
Er kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Beschimpfung und Ehrverletzung einreichen. Da Staatsanwälte Strafanträge wegen Persönlichkeitsverletzungen nicht gerne sehen, erlassen sie hier sehr oft Nichtanhandnahmeverfügungen. Dies oft zu unrecht. Dennoch ist vielen Klägern der Weg nach einer Nichtanhandnahmeverfügung verschlossen. Weil eine Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung mit hohen Kosten verbunden ist und diese zudem innert einer kurzen Frist von 10 Tagen einzureichen ist.

Variante B:
Ein Kläger beschreitet den Zivilweg. Dieser Weg führt zunächst über einen Friedensrichter. Dabei fallen für den Kläger bereits Kostenvorschüsse für das Verfahren von mehreren hundert Franken an. Meist verlaufen solche Verhandlungen erfolglos, da die Medienunternehmen nicht an Vergleichen interessiert sind. Anschliessend erhält der Kläger die Klagebewilligung und kann beim Bezirksgericht klagen. Dort muss er aber dann zunächst Kostenvorschüsse von bis zu 13’000 Franken zahlen. Ausserdem sind Wartefristen von einem halben Jahr oder länger bis zur 1. Verhandlung üblich. Hier ist ebenfalls schon bei den meisten Schluss, da sie diese hohen Kosten plus die Anwaltskosten nicht aufbringen können.

Die Täter, welche für die Medienhäuser arbeiten, müssen hingegen nichts befürchten. Denn das Medienopfer muss beim Rechtsstaat ja erst einmal hohe Vorleistungen erbringen, ehe der auch nur einen Finger krumm macht. Selbst wenn sie in der letzten Instanz vom Bundesgericht verurteilt werden sollten, so kratzt es die Medienvertreter nicht. Denn für sowas haben sie eine Versicherung, die dann für die Kosten aufkommt.

Kürzlich schrieb mir ein Medienannwalt im Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung nach dem Schlichtungsverfahren die folgenden Zeilen:

Unpräjudiziell und damit nicht für das bevorstehende (oder anderweitige) Gerichtsverfahren brauchbar, nachfolgender Vergleichsvorschlag:

Die Zeitung anonymisiert den gerügten Artikel im Onlinearchiv der Zeitung betreffend Ihre Person. Als Kürzel wird nicht A.M. verwendet

Die Kosten der Friedensrichterin werden von den Parteien hälftig getragen.

Per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche, eine Genugtuungszahlung wird nicht geleistet.

Mit diesem Vergleich würde Ihrem Kernanliegen entsprochen, es wäre ein Verfahren weniger, in welches Sie Energie und Geld investieren müssten.

Das Vergleichsangebot sah vor, dass das Medienhaus meiner Forderung auf Beseitigung der Persönlichkeitsverletzung entspricht, ich aber im Gegenzug die Hälfte der Friedensrichterkosten übernehmen solle (die ich bereits im Rahmen des Prozesskostenvorschusses vorausbezahlen musste) und zudem auf die geforderte Genugtuung verzichten solle. Als ich darauf nicht einging unterbreitete er mir folgendes Angebot:

Meine Mandantin wird keine Genugtuung zahlen. Im Sinne eines nachgebesserten, finalen (unpräjudiziellen) Angebots:

Anonymisierung im Archiv der Zeitung, entsprechende Anträge seitens der Zeitung zuhanden SMD / Swissdox.

Die Zeitung übernimmt die ganzen Kosten Friedensrichterin.

Zu mehr kann ich meine Mandantin nicht bewegen.

Die wissen ganz genau, dass sie im Unrecht sind. Sonst wären sie ja wohl kaum bereit dazu, die Friedensrichterkosten zu übernehmen. Als ich sie vor einreichen des Schlichtungsgesuchts beim Friedensrichter aussergerichtlich bat, die Persönlichkeitsverletzung zu beseitigen, da weigerten sie sich. Sie wissen eben auch, wie unzureichend der Schweizer Rechtsstaat ist. Sie wissen, dass sie selbst dann, wenn sie den Prozess verlieren, glimpflich davon kommen werden. Wenn die Medien den Prozess verlieren, wir es für sie nichts weiter als ein Schadenfall für ihre Versicherung sein.

Darum haben es Medienopfer in der Schweiz nicht einfach. Sie kommen aufgrund des an ihnen verübten Verbrechens nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung. Dies weil die Versicherungen Menschen, die in Gerichtsverfahren verwickelt sind, nicht versichern wollen. Medien können in der Schweiz tun und lassen was sie wollen, der Rechtsstaat ist in Sachen Persönlichkeitsschutz ein zahnloser Papiertiger. Die Gesetze wurden wahrscheinlich von Theoretikern gemacht, die von der Praxis keine Ahnung haben und die auch nicht wissen was im realen Leben abläuft. Oder es sind Leute, die diese Gesetze zugunsten von Tätern interpretieren. So z.B. der schwachsinnige Unsinn im Strafrecht, dass Privatklägern die Einsprache bei Strafbefehlen verweigert wird. Das ist vor allem deshalb unsinnig weil Staatsanwälte ihre Arbeit eben viel zu oft nicht richtig machen! Aber das weiss ein Theoretiker eben wahrscheinlich nicht.

Rechtsstaat Schweiz – Quo vadis?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2013 | 2.739 mal gesehen

Der Fall SVP-Widen zeigt, dass in unserem Land etwas schief läuft. Bei Bildern, die sich seit Jahren im Internet befanden, wurde die Justiz erst aktiv nachdem diese von einer SVP-Ortspartei auf die eigene Website gestellt wurde. Dies obwohl die Bilder ursprünglich von Linken ins Internet gestellt wurden.

Plötzlich war die Sache für die mehrheitlich linken Massenmedien, die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und obskure Organisationen ein riesen Thema. Die Medien boten linksextremen Figuren willig eine Plattform um als selbsternannte Rechtsextremismus-Experten gegen die von ihnen verhasste SVP zu hetzen. Dabei  verschwiegen die Medien bewusst die politischen Hintergründe dieser angeblichen Experten. Für die zuständige Staatsanwaltschaft bot sich in diesem Trubel eine gute Gelegenheit um sich in Szene zu setzen. Möglicherweise wurde sie aber auch mit Anzeigen oder Anfragen der Medien dazu gedrängt.

Leider kam es zu einer Verurteilung ohne Gerichtsverfahren. Dies weil die in die Mangel genommenen Verantwortlichen der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands wählten und einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptierten. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das bedenklich und es führt dazu, dass wichtige Fragen unbeantwortet bleiben.

Offen bleibt zum Beispiel die Frage, weshalb die Massenmedien, die EKR, die Privatkläger und die Staatsanwaltschaft nichts gegen die Urheber der Bilder unternommen haben.  Fraglich ist auch, wieso nur die SVP-Ortspartei für die Publikation der Bilder büssen musste. Wieso dürfen die Medien, Google und die Urheber der Bilder, diese weiterhin auf ihren Websites zeigen? Was ist das für ein Rechtsempfinden? Wenn die Bilder rechtswidrig sind, dann dürfen sie doch auf keinen Websites mehr erscheinen! Man kann in solchen Fällen nicht einfach nur die Betreiber der Websites von SVP-Ortsparteien büssen. Das ist ein klarer Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Schweizerischen Bundesverfassung. Hier werden nach meiner Ansicht eindeutig Leute aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft diskriminiert.

Das einseitige Vorgehen gegen die SVP-Widen wirft ein schlechtes Licht auf den Schweizer Rechtsstaat. Es hat nichts mehr mit Rechtsprechung zu tun, sondern es ist reine Politik, die gegen die SVP gerichtet ist. Diese Politik erinnert an stalinistische Schauprozesse in der ehemaligen Sowjetunion. Politische Gegner werden zu Verbrechern gemacht und aus dem Verkehr gezogen. Gerade Bürgerrechtler, Menschenrechtler und Demokraten sollten hier hellhörig werden.

Bedenklich ist auch, dass sich führende SVP-Exponenten nicht hinter ihre eigenen Leute stellen. Loyalität gegenüber Parteikollegen sieht anders aus. Leider ist es offenbar auch so, dass sich Staatsanwälte zusehends für solche politischen Spielchen instrumentalisieren lassen. Es hat den Anschein, dass der politische Filz auch in der Justiz vorhanden ist.

Staatsanwälte haben die Möglichkeit, die Rechtspflege zu behindern und zu  verunmöglichen. Sie können Anzeigen mit absurden Begründungen von sich weisen. Zum Beispiel indem sie einem Kläger etwas vorwerfen, was sie aufgrund der Unschuldsvermutung gar nicht dürften. Trotz Beschleunigungsgebot wie es z.B. in der Strafprozessordnung vorgegeben ist, können Staatsanwälte Verfahren absichtlich in die Länge ziehen. Dies indem Sie erst einmal ein paar Monate warten bis sie mit den Ermittlungen beginnen. Das kann insbesondere dann ein Problem sein, wenn es Zeugen zu befragen gilt. Wenn sie dann mit diesen Vorwürfen konfrontiert werden, haben sie zahlreiche Ausreden auf Lager. Auch gerne wird mit subtilen Methoden und Einschüchterung gearbeitet. Diese kommen natürlich mündlich und nicht schriftlich zur Anwendung, dies um die Beweisführung zu vereiteln. Es gibt Mittel und Wege, wie Anliegen von Bürgern bewusst torpediert und vereitelt werden.

Dagegen sollte auf politischer Ebene etwas unternommen werden. Doch leider ist es schwer solche Dinge nachzuweisen und zu thematisieren. Dies ist auch deshalb so weil neben den Akteuren meist nur die Betroffenen von solchen Vorgängen Kenntnis haben. Es liegt aber möglicherweise auch am fehlenden politischen Willen etwas an diesen Missständen zu ändern. Auch die Medien haben ganz offensichtlich kein Interesse daran, diese Missstände aufzudecken.

So kommt es, dass die breite Masse der Bevölkerung und theoretische Think-Thanks abgehoben über Menschenrechte sprechen. Dabei bleiben viele echte Missstände auf der Strecke. Gerade bei der Umsetzung von Gesetzen gibt es viele Missstände, über die zu wenig diskutiert wird. Es mangelt vielen Theoretikern von Think-Thanks schlicht an praktischer Erfahrung und praktischem Wissen. Am Ende werden Menschenrechte unter Berufung auf die Menschenrechte mit Füssen getreten. Schilda und seine Bürger lassen grüssen.

Nachtrag vom 25.04.2013: Ich habe im Artikel geschrieben, dass die Exponenten der SVP-Widen offenbar den Weg des geringsten Widerstands gegangen sind, weil sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptiert haben. Indem sie den Strafbefehl des Staatsanwalts akzeptierten, kam es zu keinem Gerichtsverfahren. Eine Strafe bei einem schwerwiegenden Vorwurf ohne Gerichtsverfahren ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich. Wie ich inzwischen erfahren habe, scheinen die Beschuldigten den finanziellen Aufwand für die Verteidigung gescheut zu haben. Die SVP hat ihre Leute offensichtlich nicht finanziell unterstützt. Das ist bedenklich, denn es ist offensichtlich, dass es nur zu einem Strafverfahren kam, weil es sich  bei den Beschuldigten um SVP-Mitglieder gehandelt hat. Denn die Bilder, welche die SVP-Widen auf ihrer Website hatte, waren schon seit Jahren im Internet und wurden von Linken ins Netz gestellt. Trotzdem kam es in all den Jahren nie zu einer Anklage. Die linken Urheber, Google und die Medien verbreiten die Bilder immer noch ungestraft weiter. Die EKR und die Justiz sowie viele Journalisten wurden erst aktiv nachdem die Bilder auf der Website der SVP-Widen zu sehen waren.