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Sind gläubige Juden liberal?

Herbert Winter, der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) sieht die Liberalität in der Schweiz gefährdet. Die freie Religionsausübung ist laut Winter eine Errungenschaft des liberalen Schweizerischen Bundesstaats. Er sieht diese nach der Annahme des Bauverbots für Minarette und aufgrund von Debatten über ein Burkaverbot, konfessionelle Friedhöfe, Knabenbeschneidungen oder Schulabsenzen an religiösen Feiertagen in Gefahr. Aussage von Winter:  «Wir befinden uns in einem Wahljahr, und diffuse Ängste werden bekanntlich gerne instrumentalisiert».

Ich sehe das ein bisschen anders als Winter. Es ist die Aufgabe von Politikern, dass sie die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernstnehmen und gesellschaftliche Probleme lösen. Von Instrumentalisierung diffuser Ängste kann man hier nicht sprechen. Die religionskritischen Debatten in der Gesellschaft haben sehr viel mit religiösem Extremismus, der bis zu religiös motiviertem Terrorismus ausarten kann, zu tun.

Die Religionsfreiheit ist in der Schweiz auch nach dem Bauverbot für Minarette keineswegs in Gefahr. Ein gläubiger Muslim kann seinem Glauben nach wie vor nachgehen. Bei den Debatten in der Gesellschaft geht es darum wie viel Toleranz gegenüber intoleranten Religionen gewährt werden soll. Schweizer Bürger haben unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit das Schweizer Recht zu respektieren und einzuhalten. Extrawürste, Sonderregeln und Sondergesetze wie sie z.B. bei der Debatte über eine Einführung der Scharia in der Schweiz diskutiert wurden, werden von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht goutiert.

Die monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam sind alles andere als liberal und tolerant. Es ist daher erstaunlich, dass gerade «gläubige» Vertreter dieser Religionen versuchen sich hinter liberalen Grundwerten zu verstecken. Ich halte das für verlogen und heuchlerisch.

Was würden gläubige Juden wohl von der Jüdin halten, die mit einem Nichtjuden wie mir im Bett war? Wie liberal würden sie das sehen? Haben wir in der Schweiz fundamentalistischere Juden als in Tel Aviv? Hier ein Hinweis auf eine mögliche Antwort. Wer eine fixe Idee eines Gottes hat bzw. sich ein Bild dieses Gottes gemacht hat, ist kaum liberal. Meine Erfahrung ist, dass ich gewisse Menschen mag und gewisse Menschen nicht mag. Die Religion spielt dabei keine Rolle, sofern sie nicht einen wesentlichen Teil des Wesens meines Gegenübers prägt.

Interessant: Frauen hinten, Männer vorne.

Grenzenlose Religionsfreiheit ist gefährlich

Farhad AfsharFarhad Afshar, der Präsident der Koordination Islamischer Organisationen (KIOS), fordert von der Schweiz völlige Neutralität gegenüber allen Religionen. Damit rüttelt Afshar an den Grundfesten der liberalen Schweiz.

Ein säkularer Staat darf Religionen gegenüber nicht neutral sein. Er muss gegen Religionen, die im Widerspruch zu seiner Verfassung stehen, vorgehen! Menschenopfer, die Diskriminierung von Frauen, die Anwendung der Scharia sowie Religionszwang sind in unserem Bundesstaat zu Recht verboten.

Die Schweiz hat keine grenzenlose Religionsfreiheit. Sie gewährt, gemäss Bundesverfassung Artikel 15, lediglich die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Continue reading ‘Grenzenlose Religionsfreiheit ist gefährlich’ »

Schafft die Landeskirchen ab!

Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und religiösen Gemeinschaften sind gemäss Art. 72 der Bundesverfassung die Kantone zuständig. Sie entscheiden welche Religionsgemeinschaften in ihrem Kanton als Landeskirchen anerkannt werden und ziehen die Kirchensteuern ein. Zudem legen sie fest ob juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine) Kirchensteuer zu entrichten haben oder nicht.

Diese Regelung ist heikel, denn Landeskirchen passen nicht zu einem säkularen Staat, indem der Glaube Privatsache ist. Auch die Besteuerung von juristischen Personen zugunsten von Landeskirchen ist kritisch zu betrachten. Es wäre zu prüfen inwiefern sie sich mit dem dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion verträgt. Von juristischen Personen eingezogene Kirchensteuern werden proporzional an die Landeskirchen verteilt. Da spielt es keine Rolle ob die natürlichen Personen, die hinter der juristischen Person stehen einer Landeskirche angehören oder nicht.

Um eine saubere Trennung zwischen Staat und Religionen gewährleisten zu können sollten die Landeskirchen und die Kirchensteuer abgeschafft werden. Glaubensgemeinschaften können ihre Finanzierung auch durch den Verkauf von Ablassbriefen oder dem Sammeln von Spenden sicherstellen.