Richter zerkratzt Auto von Nachbar

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Dezember 2016 | 643 mal gesehen

Richter sollten aufgrund ihres Amtes integre Persönlichkeiten mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn sein. Das dürfte zumindest die Idealvorstellung der überwiegenden Mehrheit sein. Doch die Realität weicht weit von dieser Idealvorstellung ab.

Längst nicht jeder Richter verfügt über den Charakter, den sein Amt erfordert. Die meisten Richter sind angepasste Persönlichkeiten, die in der Gesellschaft nicht besonders auffallen. Sie machen sich dadurch weniger angreifbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie charakterlich für ihr Amt geeignet sind, denn auch Kriminelle achten darauf unauffällig zu sein. Manche Richter verhalten sich denn auch nicht nur wie Kriminelle, sie sind kriminell. Es gibt solche, die sich stillschweigend mit wirtschaftlichen Vorteilen und beruflichem Erfolg korrumpieren lassen. Andere fällen aufgrund ihrer politischen Gesinnung oder aufgrund von Regimetreue bewusst Fehlurteile um politisch Andersdenkenden zu schaden. Das ist historisch belegt.

Wie mies der Charakter eines Menschen ist, erkennt man an seiner Niedertracht und anhand seiner Taten. Diese sind jedoch für Aussenstehende nicht immer auf Anhieb erkennbar. Manche tarnen ihre Niedertracht mit Tugenden, die sie nicht besitzen. Andere hoffen darauf, nicht ertappt zu werden. Doch manchmal wird einer ertappt. Der folgende Film zeigt einen Richter, der dem Nachbarn mehrfach das Auto mit einem Schlüssel zerkratzte.

Der Nachbar hatte nach den ersten Kratzern an seinem Auto eine Kamera installiert und damit den Richter überführt. Er stellte den Richter vor seiner Kamera zur Rede und fragte ihn ob er eine Ahnung hätte, wer sein Auto zerkratzt haben könnte. Der Richter log ihm ins Gesicht, dass er es nicht wisse. Der Film zeigt, dass auch solche Charakterlumpen Richter sein können. Wenn solche Leute Recht sprechen, braucht man keine Feinde mehr und muss sich nicht über eine ungerechte Rechtsprechung wundern.

Wie bescheuert sind unsere Richter eigentlich?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juni 2016 | 2.143 mal gesehen

Vor vier Jahren habe ich mich über den Freispruch eines Mannes geärgert, der in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens mit dem Titel „Hinter dem Schleier“, das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit dem Koran und der Scharia legitimierte. Er wurde wegen seiner Aussage vor Gericht gestellt und freigesprochen. Weil ich mich darüber und über die Unfähigkeit der Verantwortlichen in Politik und Justiz ärgerte, schrieb ich damals auf Twitter den sogenannten Kristallnacht-Tweet. Meine Aussage auf Twitter lautete wie folgt: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Daraus machten mir gehässige linke Richter aus politischen Gründen einen Strick. Sie verurteilten mich und rechtfertigten ihr schwachsinniges Urteil mit der Behauptung, ich hätte mit meiner Kristallnacht-Aussage den Holocaust legitimiert. Der schwachsinnige Entscheid der Richter ingorierte den Kontext meiner Aussage und den Umstand, dass ich weder etwas legitimierte noch vom Holocaust sprach.

Wie weltfremd und geistig abwesend manche Richter sind, kann der aufmerksame Beobachter immer wieder sehen. Eine bescheuerte Gutmenschen-Richterin lehnte das Scheidungsbegehren einer geschundenen Frau gar mit Verweis auf den Koran, Sure 4, Vers 34 ab. Wortlaut des betreffenden Koranverses:

„Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

Das ist genau der Satz, auf den sich der Basler Muslim bezog, über den ich mich ärgerte! Mit Verweis auf diesen Vers lehnte die Richterin den Antrag auf vorzeitige Scheidung einer Frau ab, die immer wieder von ihrem Ehemann geschlagen wurde. Laut der Richterin sieht der Koran das Züchtigungsrecht vor, weshalb die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine unzumutbare Härte und eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig sei.

Es ist einfach unglaublich was für weltfremde und bescheuerte Leute zuweilen auf dem Richterstuhl sitzen.

Islam Richterin
Quelle

Angesichts der Tatsache, dass es bescheuerte und einfältige Richter tatsächlich gibt, erstaunen mich gewisse Urteile nicht mehr. So, z.B. dass ich wegen meiner Aussage auf Twitter verurteilt wurde, der Basler Muslim, der das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit dem Koran rechtfertigt, aber freigesprochen wurde.

Der Artikel über die Richterin stammt aus dem Jahr 2007. Drei Jahre vorher wurde Theo Van Gogh am helllichten Tag auf offener Strasse mitten in Amsterdam ermordet. Der Täter war ein Islamist, der sich über Van Goghs Film Submission geärgert hatte. Der Film hatte die Misshandlung von Frauen im Islam zum Thema.

Wer meint, wir seien im Jahr 2016 diesbezüglich weiter, der irrt. Verantwortliche in Politik und Justiz in der Schweiz wollen das Problem bis zum heutigen Tag nicht zur Kenntnis nehmen. So wird in der Schweiz immer wieder über verschiedene Rechtssysteme für Muslime und die übrige Bevölkerung nachgedacht. So zum Beispiel über die Einführung von Scharia-Gerichten oder des islamischen Eherechts. Damit wollen bestimmte Kreise die Grundwerte unserer Gesellschaft und unserer Kultur untergraben.

Auch die islamische Welt ist diesbezüglich nicht weiter. Im folgenden Film rechtfertig ein Imam das Schlagen von Frauen und sieht dafür den gleichen Grund vor wie der Basler Muslim, über den ich mich vor vier Jahren geärgert habe. Sie dürfe aber nicht ins Gesicht geschlagen und verunstaltet werden. Was will er? Die Frau über das Knie legen und ihr den Hintern versohlen bevor er sie vergewaltigt? Wer andere schlägt, zeigt gegenüber diesen Personen mangelnden Respekt. Es ist völlig unerheblich ob die Schläge zu körperlichen Verletzungen führen oder nicht, denn die Psyche der geschlagenen oder bedrohten Person wird dadurch mit Sicherheit verletzt. Richter, die sowas gutheissen, sollten mit einem Tritt in den Hintern vom Richterstuhl entfernt werden. So merken sie relativ schnell, was sie da verteidigt haben.

Der internationalen Rechtsprechung fehlt die demokratische Legitimation

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2010 | 3.087 mal gesehen

RichterstaatAuf nationaler Ebene können Richter nur im Rahmen der ihnen vom Souverän auferlegten Verfassung Recht sprechen. Gesetze haben sich an die Verfassung zu halten. Bei internationalen Gerichtshöfen besteht das Problem, das Richter von nicht demokratisch gewählten Gremien bestimmt werden. Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) z.B. werden von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt. Der Vorsitz der UN-Generalversammlung hat zur Zeit Libyen, ein Schurkenstaat. Im UN-Sicherheitsrat sitzen die Grossmächte.

Die Entscheidung wie weit sich fremde nicht demokratisch legitimierte Richter in die Rechtsprechung unseres basisdemokratischen Bundesstaats einmischen sollen liegt allein am Souverän! Er kann sich freiwillig entmündigen wenn er möchte. Ob solche Richter, die auch aus Schurkenstaaten stammen können, gerechter sein können als unser Volk und unsere Stände ist zweifelhaft.

Gegenwärtig amten am IGH Richter aus China, Japan, Jordanien, Marokko, Somalia, Russland, Sierra Leone, Mexiko, den USA, Brasilien, Grossbritannien, Neuseeland, Frankreich und Deutschland. Einige dieser Richter stammen also aus Monarchien, Ditaturen und Ländern, in denen Bürgerkriege toben. Sollen solche Richter über freie Schweizer richten?

Der Souverän darf über alles abstimmen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2010 | 3.576 mal gesehen

Gessler und die EUDas Volk und die Kantone sind der Souverän unseres Bundesstaats. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht somit über den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).

In einer Demokratie hat der Souverän das Recht in dem ihm selbst gegebenen Rahmen über alles abzustimmen. Der Rahmen bildet die Bundesverfassung. Der Souverän kann die Bundesverfassung jederzeit ändern.

Durch internationale Verträge und Beitritte zu Bündnissen oder Organisationen, die eine Änderung der Bundesverfassung nach sich ziehen, kann sich die Schweiz binden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung von Volk und Ständen notwendig. Volk und Stände können vom Bundesrat jederzeit verlangen, dass er abgeschlossene Verträge, Bündnisse und Mitgliedschaften zu internationalen Organisationen kündigt.

Der Souverän hat auch das grundsätzliche Recht über Menschenrechtsfragen abzustimmen. Menschenrechte werden je nach Gesellschaft verschieden beurteilt. Es gibt jedoch bei Mitgliedstaaten der UNO einen Konsens. Sie haben sich verpflichtet die Menschenrechtskonvention der UNO und das zwingende Völkerrecht anzuerkennen. BV Art. 139 Abs. 3 hält deshalb folgende Rahmenbedingung für Volksinitiativen fest:

Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Doch selbst diese Einschränkung könnte vom Souverän wieder aufgehoben werden.  Denn dieser könnte vom Bundesrat den Austritt aus der UNO und die Kündigung der völkerrechtlich bindenden Abkommen verlangen.