Tödlicher Unfall wegen Polizeikontrolle?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2012 | 2.833 mal gesehen

Heute kam ein 16 jähriges Mädchen bei einem Autounfall in der Stadt Zürich ums Leben. (Quelle) Offenbar ergriff der 17 jährige Lenker kurz zuvor die Flucht weil er keinen Führerausweis hatte. Meiner Ansicht nach, hat die Polizei mindestens eine Teilschuld am Tod des Mädchens. Denn ohne Kontrolle wäre es höchstwahrscheinlich nicht zu dieser halsbrecherischen Fluchtfahrt des Jugendlichen gekommen. Klar war das eine Kurzschlusshandlung des „Jugendlichen“, doch damit muss die Polizei rechnen. Deshalb muss sie Fluchtmöglichkeiten unmöglich machen.

Wahrscheinlich werden wir künftig mit mehr Todesopfern dieser Art rechnen müssen. Denn der Nulltoleranz-Wahn und die Hetzkampagnen von Road-Cross und den Massenmedien dürften zu mehr Polizeikontrollen und noch härteren Strafen führen. Gleichzeitig dürften bei den Delinquenten Panik und Motivation zur Flucht zunehmen. Dies aufgrund knallharter Strafen, die drohen.

Ich werfe der Polizei vor, dass sie eine Fluchtmöglichkeit zuliess, welche die Todesfahrt überhaupt möglich machte. Polizisten sollte eigentlich klar sein, dass ihre Kontrollen einige Autofahrer zur Flucht motivieren können. Wenn ein Auto vor der Polizei flieht, sind nicht nur die Insassen des Autos in Gefahr. Auch unbeteiligte Passanten können gefährdet werden. Wenn dann die Ursache für so eine Flucht und Verfolgungsfahrt noch eine Polizeikontrolle ist, ist das umso ärgerlicher.

Auch Blitzkästen können die Unfallgefahr erhöhen. Wenn z.B. ein auf der Autobahn geblitzer Fahrer erschreckt und deshalb brüsk auf die Bremse tritt und ins Schleudern gerät oder es deswegen zu einer Auffahrkollision kommt. Dann hat der „Freund und Helfer“ zum Unfall verholfen.

Strassenverkehrsunfälle unter Stand von 1953

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juli 2011 | 2.697 mal gesehen

Unsere Strassen sind trotz markant höherem Verkehrsaufkommen sicherer als sie es zu Zeiten unserer Grossväter waren! Im Jahr 2010 ereigneten sich in der Schweiz 19’609 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Das sind weniger als 1953. Damals ereigneten sich bei wesentlich weniger Verkehr und geringerer Verkehrsdichte noch 19’851 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Noch markanter ist der Unterschied bei den Verkehrstoten. Im Jahr 2010 starben 327 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Im Jahr 1953 waren es noch 911 Personen, also fast dreimal mehr.

Verkehrsunfälle

Die häufigste Unfallursache im Jahr 2010 war Unaufmerksamkeit! Wozu also braucht es noch die Raserinitiative von RoadCross?

Quellen:
Bundesamt für Statistik 
Medienmitteilung von Bundesamt für Statistik vom 30.07.2010
Medienmitteilung von Bundesamt für Statisitk vom 19.07.2011

Raser verhaftet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2011 | 3.769 mal gesehen

Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge  eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h. 

In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.

Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.

Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.

Raserinitiative ist gefährlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juni 2011 | 3.184 mal gesehen

Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Verkehrssicherheit. Dank verschiedenster Anstrengungen in der Vergangenheit konnte die Verkehrssicherheit in der Schweiz markant verbessert werden. Die Zahlen des Bundesamts für Statistik über die Verkehrsunfällevon 1971 bis heute beweisen dies eindrücklich. Trotzdem fordern RoadCross und ein paar populistische Politiker wegen tragischen Einzelfällen härtere Strafen für Verkehrssünder.

Ich lehne härtere Strafen ab. Man sollte nicht wegen Einzelfällen Strafverschärfungen in die Bundesverfassung aufnehmen. Viel eher sollte man den positiven Trend beachten. Dieser Trend sieht folgendermassen aus: Trotz zunehmendem Verkehrsaufkommen geht die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt zurück. Es gibt markant weniger Schwerverletzte und Tote im Strassenverkehr!

Zudem sollte man wissen, dass härtere Strafen insbesondere bei jungen Menschen die Rückfallquote erhöhen können. Man muss sich nicht wundern wenn Schnellfahrer nach Verbüssung ihrer Haft gefährlicher geworden sind, wenn man sie ins Gefängnis zu Mördern und Vergewaltigern steckt. Von der Gesellschaft geächtet wird so ein Mensch womöglich zur Zeitbombe.  Er kann das im Knast von kriminellen Mithäftlingen erworbene Wissen zum begehen von weiteren Straftaten anwenden. Die Amerikanisierung unseres Rechtsystems ist schlecht. Die US-Gefängnisse sind zum bersten voll und trotzdem wird das Land nicht sicherer. Wir sollten nicht den gleichen Fehler wie die puritanischen Amerikaner machen.

Hier noch ein Statement von Kriminologe Wolfgang Heinz:

«Seit 30 Jahren forsche ich zum Thema Jugendkriminalität. Die Fachwelt ist einig, dass das, was Politiker derzeit an strafverschärfenden Maßnahmen planen, überhaupt nicht mit den Ergebnissen und Fakten der Verbrechensforschung korrespondiert. Diese sind auch in den beiden Sicherheitsberichten der Bundesregierung nachzulesen. Trotzdem erweisen sich leider Teile der Politik als beratungs- und faktenresistent.»

Fazit: Die Raserinitiative taugt nichts. Sie verlangt ein Gesetz für Einzelfälle. Sie fordert härtere Strafen, diese führen jedoch zu einer Eskalation der Straftaten. Weil von der Gesellschaft verstossene Schnellfahrer im Gefängnis von Schwerkriminellen lernen wie man wirklich gefährlich für die Gesellschaft wird.

Die folgende Statistik zeigt den markanten Rückgang von Getöteten und Verletzten bei Verkehrsunfällen mit mutmasslichem Geschwindigkeitseinfluss seit 1992 auf:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamt für Statistik

Die Grafik beweist, dass sich die Verkehrssicherheit in den letzten Jahrzehnten markant verbessert hat und die geltenden Gesetze ausreichen. Die populistische Forderung nach härteren Strafen könnte hingegen zu einem Anstieg von Straftaten führen. Fachleute sprechen von der sogenannten Eskalationsleiter bei deviantem Verhalten.