Burka-Verbot: Erst das Fressen und dann die Moral

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. September 2013 | 8.047 mal gesehen

Das Tessiner Stimmvolk hat sich am vergangenen Wochenende mit einer überragenden Mehrheit von 65,4% der Stimmen für ein kantonales Vermummungsverbot entschieden. Davon betroffen sind auch Burka-Trägerinnen. Das deutliche JA hat eine neue Diskussion über ein bundesweites Vermummungsverbot entfacht. Diese schreckt jene auf, die bereits wieder ihre Pfründe und Geschäfte in Gefahr sehen. Kann es sein, dass bei manchem das Fressen vor der Moral kommt?

Tourismus-Experten schlagen wegen Burka-Verbot Alarm
Gemäss Blick schlagen Tourismus-Experten wegen Burka-Verbot Alarm

Wie der Blick berichtet, schlagen Tourismus-Experten Alarm. Ihnen zufolge geht es um ein Milliardengeschäft mit reichen arabischen Touristen. Auch Vertreter der Baubranche sehen offenbar bereits ihre Felle davon schwimmen. Schweizer Firmen fürchten um Aufträge für Bauprojekte im Nahen Osten. Dabei erwähnt der Blick in seinem Artikel unter anderem die Bauprojekte für die Fussball Weltmeisterschaft in Katar.

Was der Blick verschweigt ist, dass genau die gleichen Kreise dieselben Befürchtungen bereits vor der Abstimmung über die Minarett-Initiative geäussert haben. Nachher hat sich gezeigt, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Ausserdem haben Frankreich und Belgien schon länger ein Burka-Verbot und können das offenbar wirtschaftlich verkraften.

Was die Bauvorhaben in reichen arabischen Staaten angeht, so sollte man nicht nur den Geldsegen sehen, der eine Beteiligung daran bringen kann. Deutsche Massenmedien berichteten vor kurzem, dass bei Bauprojekten für die Weltmeisterschaft in Katar bereits 44 Arbeiter ums Leben gekommen sind. Weiter berichteten sie von unhaltbaren Zuständen an den betreffenden Baustellen und von moderner Sklaverei.

Ich finde es schäbig, wenn Schweizer Unternehmen des Geldes wegen Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen.  Das zeugt vom einem schwachen Geist. Wir sind doch kein Volk von geldgierigen Kleinkrämern, denen nichts heilig ist! Schweizer Firmen sollten die moralischen Werte leben, denen sie sich in ihren Leitbildern verschreiben. Oder dienen solche Leitbilder nur Marketingzwecken und für eine verlogene Doppelmoral?

Leider scheint die Moral in unserem Land keinen hohen Stellenwert mehr zu haben. Wie schlecht es um die Moral in der Schweiz steht, zeigt ein Vorstoss des Ständerats. Der Ständerat will der Schweizer Rüstungsindustrie erlauben Waffen in Länder zu exportieren, die nachweislich Menschenrechte verletzen. Er begründet dies mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Schweizer Rüstungsindustrie. Der Ständerat ist also offenbar bereit für wirtschaftliche Interessen über Leichen zu gehen.

Ein potentieller Hauptabnehmer für Schweizer Rüstungsgüter könnte Saudi-Arabien sein. Saudi-Arabien ist ein Land, das nachweislich Menschenrechte verletzt. Solange in Saudi-Arabien das Oel sprudelt, hat das Land allerdings genügend Geld um der Schweizer Rüstungsindustrie, dem Schweizer Tourismus, den Schweizer Banken und der Schweizer Baubranche auf die Sprünge zu helfen. Sind uns das Menschenrechtsverletzungen wert?

Notabene, aus liberaler Sicht ist ein Vermummungsverbot umstritten. Auf den ersten Blick ist es eine staatliche Einschränkung und somit alles andere als liberal. Das gilt übrigens auch für ein Verbot für Nacktwandern. Näher betrachtet stellt sich mir aber die Frage ob sich Menschen aus gewissen Ländern freiwillig vermummen oder nicht. Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Zum einen haben wir eine bekannte Schweizer Islam-Konvertitin, die sich offenbar freiwillig vermummt und auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Frauen, die sich unfreiwillig religiösen Kleidervorschriften unterwerfen. So ist zum Beispiel bekannt, dass nicht alle Frauen im Iran freiwillig ein Kopftuch tragen. Dasselbe gilt für Frauen in Afghanistan und anderen Ländern. Der Liberalismus steht für die Werte der Aufklärung und gegen Unterdrückung. Dabei geht es nicht nur um staatliche Unterdrückung.

Solange Frauen die Burka freiwillig tragen, habe ich an und für sich kein Problem damit. Ich habe allerdings Zweifel daran, dass die Mehrheit der Frauen das tut. Warum? Wie sieht es aus, wenn eine säkulare Schweizerin nach Saudi-Arabien oder in den Iran reist? Muss sie dann ein Kopftuch tragen oder nicht? Gilt denn die Religionsfreiheit nicht überall und für alle? Wieso trug die säkulare ehemalige Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey ein Kopftuch als sie auf Staatsbesuch im Iran war? Müssen wir Schweizer uns überall durch anpassen anbiedern oder können wir auch zu unserer Kultur und unseren Überzeugungen stehen? Eine säkulare Frau, die Hosen trägt, muss doch kein Kopftuch tragen! Respekt muss auf Gegenseitigkeit beruhen.

Die ehemalige Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey auf Staatsbesuch im Iran.
Die ehemalige Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey auf Staatsbesuch im Iran.

Saudi-Arabien lässt 75 jährige Frau auspeitschen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Dezember 2009 | 11.731 mal gesehen

auspeitschen in Saudi-arabienKhamisa Mohammed Sawadi, eine 75 jährige syrische Staatsbürgerin wurde von einem Gericht in Saudi-Arabien zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde unsittliches Verhalten zur Last gelegt weil sie in Begleitung von zwei Männern, zu denen keine enge verwandtschaftliche Beziehung bestand, angetroffen wurde. Eingelegte Rechtsmittel wurden vom zuständigen Gericht in Riad abgewiesen. Auch der Einspruch beim obersten Gerichtshof blieb erfolglos.

Der Innenminister von Saudi-Arabien hat inzwischen die Anweisung erteilt das Urteil zu vollstrecken. Saudi-Arabien müsste sich als Mitglied der UNO an die allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 halten, tut es aber nicht. In Saudi-Arabien steht die islamische Rechtssprechung, die Scharia, über den allgemeinen Menschenrechten der UNO. Einige islamische Länder haben im Jahr 1990 eine eigene Menschenrechtserklärung formuliert, die Kairoer Menschenrechtserklärung. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte und sieht eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau vor. Viele Verurteilte teilen das Schicksal von Frau Sawadi. Mit dem Verhängen der Prügelstrafe verstösst Saudi-Arabien gegen das Folterverbot. Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung lautet:

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

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