Über Friedensrichter und Schulpfleger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. April 2014 | 2.089 mal gesehen

Es ist schon auffällig wie verschieden gewisse Medien in ihrer Berichterstattung mit Persönlichkeitsrechten umgehen. Über mich berichteten Medien über einen längeren Zeitraum hinweg mit voller namentlicher Nennung. Auch der Blick zählte zu diesen Medien. Als die Medien zuerst über mich berichteten, wussten sie wahrscheinlich noch nicht einmal, dass ich Schulpfleger war. Deshalb war von einem „SVP-Mitglied“ die Rede, als über mich mit voller namentlicher Nennung inklusive erkennbaren Foto berichtet wurde. Später wurde ich von den Medien unfreiwillig als „Politiker“ international bekannt gemacht. Eine Stiftung verbreitete sogar Medienmitteilungen auf Deutsch, Französisch und Englisch über mich. Dies obwohl ein Schulpfleger eigentlich einfach ein nebenamtlich tätiger Amtsträger ist. Dies genauso wie eben viele Friedensrichter.

Doch ausgerechnet bei einem Friedensrichter macht die Ringierzeitung Blick in einem Artikel mit dem Titel 23 Zeilen Hass einen grossen Unterschied. Dessen Name wird nicht genannt und das Foto wird unkenntlich gemacht. Anders als in meinem Fall wurde zudem auch noch eine Stellungnahme des Mannes im Artikel über diese Sache publiziert. Damit wurde die Richtlinie 3.8 des Presserats bei der Berichterstattung über den Friedensrichter befolgt. Haben Journalisten vor Friedensrichtern mehr Respekt als vor Schulpflegern? Oder liegt es an der Parteimitgliedschaft?

Friedensrichter
So berichtet der Blick über einen Friedensrichter

Gerne wüsste ich in welcher Partei dieser Friedensrichter Mitglied ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich beim betreffenden Friedensrichter um kein SVP-Mitglied handelt. Sonst wäre er möglicherweise in verschiedenen Medien mit Name, Vorname und erkennbarem Foto öffentlich vorgeführt und an den Pranger gestellt worden. Dies womöglich solange bis er seinen Job verloren hätte, sein Amt niedergelegt hätte und aus seiner Partei ausgetreten wäre. Möglicherweise auch noch lange darüber hinaus, damit er möglichst lange keinen Job mehr gefunden hätte.

Dann wären viele am Shitstorm beteiligte scheinbare „Gutmenschen“ in ihrer Selbstgerechtigkeit glücklich gewesen und hätten dabei wahrscheinlich auch noch ein orgastisches Gefühl erlebt.

Nachtrag vom 5. April 2014 um 19.06 Uhr:
Ich weiss jetzt den Namen des Friedensrichters, werde diesen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes jedoch nicht publizieren. Wichtig erscheint mir jedoch die Information über die Parteimitgliedschaft. Der Mann ist SVP-Mitglied! Es ist doch schon erstaunlich, dass der Blick beim Friedensrichter komplett anders vorgegangen ist als in meinem Fall. Offenbar geniessen Friedensrichter bei den Massenmedien einen umfassenderen Persönlichkeitsschutz als Schulpfleger und einfache Parteimitglieder. Dies obwohl es sich sowohl bei Friedensrichtern als auch bei Schulpflegern meist um nebenamtlich tätige Personen handelt.