28. Juni 2011, 18:44
Erneut rügen die USA die Schweiz. Anlass der Kritik ist das in der Schweiz geltende Schutzalter von 16 Jahren für Prostitution. Angeblich geht es den USA um den Kampf gegen Menschenhandel und Prostitution von Minderjährigen. Unser Bundesrat, der stets bemüht ist Anliegen des Auslands ernster zu nehmen als den Willen des Volkes, beabsichtigt bereits eine gesetzliche Anpassung. Angangs Juni kündigte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat an, dass sie die von den USA geforderte Gesetzesänderung in Kürze in die Vernehmlassung schicken wird. Demnach soll die Beanspruchung sexueller Dienste von unter 18-Jährigen gegen Bezahlung künftig strafbar sein.
Obwohl ich selbstverständlich gegen die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen bin, halte ich eine Gesetzesänderung für unnötig. Denn sowohl Menschenhandel als auch Zwangsprostitution sind unabhängig vom Schutzalter einer Person auch in der Schweiz strafbar. In der Schweiz darf niemand zum Sex gezwungen werden! Wozu also eine Gesetzesänderung? Etwa weil es die USA wünschen? Für mich ist der Aktivismus unserer Politiker einmal mehr ein Kniefall vor dem Ausland. Dabei haben es gerade die USA nicht nötig andere Länder zu kritisieren. Die USA haben ein barbarisches Justizsystem, welches Kinder je nach Befinden des Richters nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Schweizer Politiker müssen unsere Rechtsordnung im Ausland besser verteidigen. Es kann doch nicht sein, dass man wegen jeder Wahlkampfrhetorik im Ausland gleich das Gesetz ändert. Wer wirklich etwas gegen Human Trafficking unternehmen will, muss das in Ländern wie China, Indien und Thailand tun. Dort werden Kinder, die weit unter 16 Jahre alt sind, entführt, verkauft und missbraucht. Aber schon klar, dort halten sich die Politiker aus wirtschaftlichen Gründen mit ihrer Kritik und Wahlkampfrhetorik zurück.
Wenn das so weitergeht, verbieten sie dem Blick noch die Seite 3 Girls wenn es die USA oder Saudi-Arabien so wünschen sollten.
12. Juni 2011, 18:54
Mich ärgert die beschränkte öffentliche Diskussion über die Personenfreizügigkeit. Die SVP möchte eine Änderung und die anderen Parteien halten an der Personenfreihzügigkeit fest als wäre es eine heilige Kuh. Ist es eigentlich verboten über bessere Alternativen nachzudenken? Nachfolgend ein paar Gedanken von mir zu diesem Thema:
Es wird immer wieder behauptet, dass die Schweiz ihr Wirtschaftswachstum der Personenfreizügigkeit zu verdanken hätte. Doch stimmt das wirklich? Ist es nicht eher so, dass die Schweiz wegen ihrem Wirtschaftswachstum Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert?
Dann wird immer wieder behauptet, dass die Schweiz dank der Personenfreizügigkeit ihren Wohlstand erhalten konnte. Begründet wird dies mit dem Lohnzuwachs in den vergangenen Jahren. Doch ist diese Argumentation wirklich richtig? Ich denke nicht. Denn trotz höheren Löhnen ist die Kaufkraft gesunken. Dies liegt zum Teil an den höheren Boden- und Mietpreisen in den Agglomerationen. Natürlich kann man aufs Land ziehen. Man muss dann allerdings mehr Geld fürs Pendeln ausgeben.
Meiner Meinung nach braucht es die Personenfreizügigkeit nicht. Man könnte sie durch eine einfache Regelung ersetzen. Diese Regelung müsste zum einen Rücksicht auf die Bedürfnisse von Unternehmen nehmen und zum anderen auf die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung. Wie könnte diese Regelung aussehen? Unternehmen sollen Arbeitskräfte aus dem Ausland anheuern dürfen, wenn es in der Schweiz für die jeweiligen Anforderungen nicht ausreichend qualifiziertes Personal gibt. Zur Bewilligung wäre ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen vorzuweisen. Kontingentierung braucht es so nicht mehr. Denn im Ausland akquirierte Arbeitnehmer konkurrieren keine Schweizer, da es ja in der Schweiz keine oder nur wenig ähnlich qualifizierte Schweizer gibt. So wird sichergestellt, dass die Wirtschaft weiter problemlos wachsen kann und die Bevölkerung nicht durch Einwanderer vom Arbeitsmarkt verdrängt wird.
Um den Zuwanderungsstrom zu begrenzen sollte man ausserdem den Familiennachzug restriktiver handhaben. Zum Beispiel, dass nur noch das Recht auf Familiennachzug hat, wer mindestens seit drei Jahren ununterbrochen in der Schweiz gearbeitet und gelebt hat.
17. Mai 2011, 20:49
Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat in Brüssel ein Abkommen mit der EU zum Schutz von Qualitäts-produkten unterzeichnet. Es regelt die gegenseitige Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geographischer Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln. Die Schweiz anerkennt damit die Bezeichnungen von rund 800 Produkten aus der EU. Die EU im Gegenzug jene von etwa 20 Produkten aus der Schweiz.
Der Emmentaler ist vom Abkommen ausgenommen und weiterhin nicht geschützt. In der EU wird etwa 15 Mal mehr Emmentaler produziert als in der Schweiz. Der deutsche «Allgäuer Emmentaler» und die französischen «Emmental français est-central» und «Emmental de Savoie» sind durch das AOC-Zertifikat geschützt. Es handelt sich dabei um ein Schutzsiegel für eine kontrollierte Herkunftsbezeichnung (Appellation d’Origine Contrôlée). Für die EU ist «Emmentaler» nur die Bezeichnung für eine Käsesorte und keine Herkunftsbezeichnung. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Der Emmentaler wurde bis Anfang des 19. Jahrhunderts traditionell im Emmental hergestellt. Von dort hat er auch seinen Namen. Der Herkunftsort ist somit nachweislich in der Schweiz.
Der Bundesrat verkauft uns dieses Abkommen als einen guten Deal, der geschützten Schweizer Gütern den EU-Markt mit ca. 500 Millionen Konsumenten erschliesst. Ich halte es für ein Versagen des Bundesrats, dass er den Schutz des Emmentalers nicht durchsetzen konnte. Zumal lediglich 20 Schweizer Produkte 800 EU-Produkten gegenüberstehen und das Ursprungsland des Emmentalers eindeutig die Schweiz ist. Offensichtlich konnten die Interessensvertreter von Deutschland und Frankreich unseren schwachen Bundesrat einmal mehr über den Tisch ziehen.
Es bleibt abzuwarten inwieweit sich dieses Abkommen positiv für die Schweiz auswirkt. Es ist gut möglich, dass die EU Nachverhandlungen verlangt, wenn es sich zum Nachtteil der EU auswirken sollte.
Siehe auch Medienmitteilung des EVD.
17. April 2011, 23:06
Laut Amnesty International (AI) haben wir in der Schweiz ein zunehmend menschenrechtsfeindliches Klima. Angeblich dominieren zudem grundrechtswidrige Anliegen die politische Agenda. Als Beleg für diesen Vorwurf nennt die Menschenrechtsorganisation die Minarett-Initiative und die Ausschaffungsinitiative. Manon Schick, die Geschäftsleiterin von AI, ist der Ansicht, dass in der Schweiz die Demokratie gegen Menschenrechte ausgespielt wird. Sie sieht Grundrechte, die unsere Freiheit garantieren, in Gefahr.
Ich teile die Auffassung von AI und Manon Schick nicht. Das wichtigste Grundrecht, welches die Freiheit der Bürger garantiert, ist das demokratische Mitbestimmungsrecht. Grundrechtswidrige Anliegen gibt es nicht, da das Stimmvolk das Grundrecht seinen Bedürfnissen anpassen kann. Volksinitiativen können eine Totalrevision oder eine Teilrevision der Bundesverfassung vorschlagen. Sie sind gemäss der aktuellen Bundesverfassung lediglich an das zwingende Völkerrecht gebunden.
Die Schweiz hat mit einem Ausländeranteil von 21.6% einen der höchsten Ausländeranteile Europas. Damit trägt die Migration stärker zum Bevölkerungswachstum bei als in klassischen Ein-wanderungsländern wie Australien, Kanada und den USA. Massnahmen um ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten und um die eigene Kultur zu schützen sind legitim. Es gibt weder ein Menschenrecht für den Bau von Minaretten noch für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
AI hat offensichtlich den Blick für seine Hauptaufgabe verloren. Auf der Welt werden tagtäglich Menschen willkürlich verschleppt, zu Unrecht in Gefängnisse gesteckt, gefoltert und getötet. Frauen werden aus religiösen Gründen diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt und in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. Eine Menschenrechtsorganisation sollte sich dafür einsetzen, dass es hier eine Verbesserung gibt. Aber was tut AI stattdessen? AI macht der Schweiz unangebrachte Unterstellungen. Wenn das politische Weltklima demjenigen in der Schweiz entsprechen würde, bräuchte es Menschenrechtsorganisationen wie AI gar nicht.