Hat Natalie Rickli etwas gegen Sado-Maso-Sex?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Mai 2011 | 12.703 mal gesehen

In der heutigen Ausgabe des Blick am Abend soll sich Nationalrätin Natalie Rickli zum Urteil im Kachelmann Prozess wie folgt geäussert haben:  «Für mich bleibt ein schaler Nachgeschmack bei diesem Freispruch mangels Beweisen, für einen Mann der Sado-Maso-Sex praktiziert.» Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Rickli vom Blick richtig zitiert wurde. Bis zum Komma ist ihre Aussage durchaus vertretbar. Dies weil das Gericht Kachelmann die Tat nicht nachweisen konnte und es zudem von der Aussage der Nebenklägerin nicht vollumfänglich überzeugt war. Daher der Freispruch, da im Zweifel für den Angeklagten.

Doch was soll die Aussage nach dem Komma? Was hat Sado-Maso-Sex (auch BDSM genannt) mit Vergewaltigung zu tun? Nicht, dass ich auf Sado-Maso-Sex stehe oder es gar praktiziere, doch soweit ich als aufgeklärter moderner Mensch informiert bin, geschieht bei solchen sexuellen Praktiken immer alles im Einverständnis der beteiligten Sexualpartner. Sexualität hat ja viel mit Fantasie und Lust zu tun. Daher gibt es auch eine Vielfalt ausgefallener Sexualpraktiken.

BDSM

Für mich gibt es einen Unterschied zwischen jemandem der Sado-Maso mag und einem Vergewaltiger. Bei Sado-Maso-Praktiken spielen die Beteiligten eine Rolle in einem Spiel. Bei einer Vergewaltigung erzwingt jemand gegen den Willen eines Anderen sexuelle Handlungen bzw. Sex. Fazit: Für mich bleibt unklar was Natalie Rickli mit der Aussage nach dem Komma bezwecken wollte. Ich hoffe nicht, dass es etwas mit konservativer Prüderie zu tun hat.

Mit Sex und Erotik SRG-Gebühren senken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Mai 2011 | 7.151 mal gesehen

Mit mehr SEX und EROTIK könnte die SRG Marktanteile gewinnen. Sie könnte z.B. durch Sexwerbung, die vor oder nach erotischen Sendungen eingespielt wird, zusätzliche Einnahmen generieren. Mit diesen Einnahmen könnte die SRG Qualitätssendungen wie z.B. Sternstunde Philosophie oder Horizonte finanzieren. Das Gute daran wäre, dass eine Quersubventionierung ohne Gebührenerhöhung möglich wäre. Unter Umständen könnte man die Radio- und TV-Gebühren sogar senken.

Um dies zu realisieren wäre jedoch eine Gesetzesänderung notwendig. So müssten das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) modernen Verhältnissen angepasst werden. Beim RTVG wären die Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 5 zu ändern. Beim StGB wäre der Artikel 197 den Sitte- und Moralvorstellungen eines modernen Menschen anzupassen.

Das Schweizer Fernsehen müsste dabei seinem qualitativen Anspruch weiterhin gerecht werden. Dies würde dadurch gewährleistet indem nur qualitativ hochstehende Erotik- und Sex-Sendungen ausgestrahlt werden. Kein FSK16 oder FSK18-Müll aber auch kein Schmuddelsex, wie er auf ausländischen Mainstream-Kanälen zu sehen ist. Die Steigerung sexueller Erregung durch das öffentliche Fernsehen könnte zu einer höheren Geburtenrate führen. Dies hätte wiederum einen positiven Effekt auf unsere Altersvorsorge-Einrichtungen. Da es der umgekehrten Alterspyramide entgegenwirkt.

Sexualität und Pornografie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2011 | 8.821 mal gesehen

Warnhinweis: Das folgende Bild zeigt sexuelle Handlungen. Es sind Darstellungen, die Sie beim Besuch des indischen Sex-Tempels Khajuraho besichtigen können. Dieser Tempel stammt aus dem 10. und 11. Jahrhundert und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Khajuraho Sex-Tempel

Die Freiheitsrechte der Bürger werden in der Schweiz was Sexualität und Pornografie anbelangt massiv eingeschränkt. So macht sich laut StGB-Artikel 197 strafbar, wer pornografische Inhalte ohne Vorwarnung zeigt. Unter Pornografie versteht man zurzeit in unserem Kulturraum die Darstellung von sexuellen Handlungen.

StGB Artikel 197 Absatz 1 und 2
1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen,
andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen
einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt,
zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich
ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet,
wird mit Busse bestraft.
Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen
Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist,
bleibt straflos.

Meiner Meinung nach sollte man die Absätze 1 und 2 von StGB Artikel 197 ersatzlos streichen. Sie sind unnötig. Wegen diesem Artikel haben einige Pornoseiten eine Warnseite. Diese warnt vor dem Betreten der eigentlichen Pornoseite vor den Inhalten und fordert Minderjährige auf diese nicht zu betreten.  Ich halte das für einen Unsinn. Es ist ein fauler Kompromiss um Schweizer Erotikseiten trotz StGB Artikel 197 zu ermöglichen. Wer im Internet Pornografie, also sexuelle Handlungen, sehen will, der kann das auch sehen und zwar selbst dann wenn er jünger als 18 Jahre alt ist. Das ist aber überhaupt kein Problem.

Ich sehe die Absätze 1 und 2 des StGB Artikels 197 im Kontext mit Zwangsnormen, die mit unserer sich im Niedergang befindlichen christlichen Kultur zusammenhängen. Antike vormonotheistische Hochkulturen hatten ein anderes Verhältnis zur Sexualität als man es heute hat. Siehe Bild und Zeugnisse an historischen Städten in Ägypten, Griechenland und Italien usw. sofern sie von religiösen Eiferern noch nicht zerstört worden sind.

Der Vorwand des Jugendschutzes zieht nicht. Ein Warnhinweis hält einen Jugendlichen jedenfalls nicht davon ab eine Sexseite mit pornografischem Inhalt zu besuchen. Ausserdem ist es normal, wenn sich pubertierende  Jugendliche für Sexualität interessieren. Dass Jugendliche von pornografischen Inhalten verdorben werden, weil ihnen falsche Bilder und Vorstellungen vermittelt werden, glaube ich nicht. Das halte ich nur dann für möglich, wenn Eltern und Lehrer ihren aufklärerischen Pflichten nicht nachgekommen sind. Aufgeklärte Jugendliche sind in der Lage mit Pornografie im Internet umzugehen.

PS: Ich denke, dass ich  das  Bild zu diesem Artikel den Lesern meines Politblogs zumuten kann und sie deswegen keine bleibenden sexuellen Störungen davon tragen.

SVP ist nicht gegen Sexseiten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. April 2011 | 6.253 mal gesehen

Laut Tagesanzeiger will die SVP strengere Regeln für Sex- und Pornoseiten einführen. Dabei zitiert er den St. Galler SVP-Nationalrat Theophil Pfister, der sich dafür ausspricht. Ich halte es für Vermessen gleich von einer Absicht der SVP zu sprechen wenn sich lediglich ein einziger SVP-Nationalrat für eine Sache ausspricht. Ein Richtungskampf zwischen Rechtsliberalen und Rechtskonservativen zu diesem Thema kann ich im Moment keinen Ausmachen. Somit ist die Idee von Theophil Pfister zurzeit auch kein Thema innerhalb der SVP.

Ich bin auch SVP-Mitglied und ein entschiedener Gegner von strengeren Gesetzen für Erotikseiten. Die SVP ist eine Partei, die auf Eigenverantwortung setzt und sich gegen Bevormundung von Seiten des Staates einsetzt. Es gibt überhaupt keinen Grund das Gesetz in diesem Bereich zu verschärfen. Zumal eine Studie gezeigt hat, dass man heutzutage kaum mehr zufällig auf eine Sexseite gelangt. Die meisten, die auf eine Sexseite gelangen tun dies zielgerichtet. Die Suchmaschinen wurden weiter entwickelt und filtern je nach Filtereinstellung sexuelle und pornographische Inhalte aus. Für Eltern,  die ihre Kinder schützen wollen, gibt es Programme, die den Zugang zu erotischen Webseiten unterbinden. Das ist gut so. So kann jeder selber entscheiden was er sehen will und was nicht. Eine staatliche Bevormundung braucht es nicht.

Die Schweiz sollte sich in diesem Bereich nicht prüden Ländern, die religiösen Zwängen und Normvorstellungen unterliegen, anpassen. Die Schweiz sollte in diesem Bereich einen selbstbewussten, eigenständigen und freiheitlichen Weg gehen. Die SVP sollte darauf achten, dass sie wegen der vielen rechtskonservativen CVP’ler, die womöglich in ihr Auffanglager flüchten, nicht zu einer religiösen Partei nach amerikanischem Vorbild wird. Sowas brauchen wir nicht. Religiöse können zur EDU, der CVP, der EVP, der CSP oder einer allenfalls noch zu gründenden Partei des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) gehen. Die Zeit, als noch religiöse Zwangsnormen und übertriebene staatliche Sittenzwänge die Öffentlichkeit prägten, ist zum Glück vorbei. Rückwärtsgewandten Kräften, die unter dem Vorwand des Jugend- und Frauenschutzes das Rad der Zeit zurück drehen wollen, ist entschieden entgegen zu treten.

Hitler in Action

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2008 | 117.670 mal gesehen

Hitler in Action

Aus den Weiten des WWW. Lustig auf welche Ideen die Leute kommen und an was sie beim Sex alles so denken.