Unzumutbare Zustände bei Zürcher Sozialversicherungsgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2013 | 4.928 mal gesehen

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist die oberste kantonale Instanz für Streitigkeiten des Sozialversicherungsrechts. Dreizehn ordentliche Richter und fünf Ersatzrichter entscheiden über rund 2’500 Fälle pro Jahr. Im Schnitt beurteilt jeder Richter somit rund 139 Fälle pro Jahr, was offensichtlich zu langen Wartezeiten führt.

Wie lange diese Wartezeiten sind, bekommt zu spüren, wer im Kanton Zürich eine Klage beim Sozialversicherungsgericht einreicht. Er muss nach der Beweiserhebung und nach der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten mit einer Wartefrist von 12-15 Monaten rechnen, bis es zu einer Urteilsverkündung kommt! Wohlverstanden, das Sozialversicherungsgericht ist die oberste kantonale Instanz. Wer an dieses Gericht gelangt, hat meist schon einen monatelangen Instanzenweg hinter sich. Eine Wartefrist von 12-15 Monaten ist eine Zumutung, die sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die Verfassung des Kantons Zürichs verstösst.

In Artikel 29, Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung heisst es:

Allgemeine Verfahrensgarantien
Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

In Artikel 74, Absatz 1 der Verfassung des Kantons Zürichs heisst es:

Die Gerichtsorganisation und das Verfahren gewährleisten eine verlässliche und rasche Rechtssprechung.

Ich stelle mir unter einer angemessenen Frist und einer raschen Rechtssprechung etwas anderes vor als eine Wartefrist von 12-15 Monaten.

Ein Verfahren stellt eine Belastung für die daran beteiligten Personen dar. Je länger es sich hinzieht, desto grösser sind die Belastungen, denen die Verfahrensbeteiligten ausgesetzt sind. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung von einer angemessenen Frist und in der Zürcher Kantonsverfassung von einer raschen Rechtssprechung die Rede.

Die offensichtliche Überlastung des Sozialversicherungsgerichts ist kein Rechtfertigungsgrund für solch lange Wartefristen. Überlastete Gerichte sind personell so aufzustocken, dass sie in der Lage sind ihre Aufgaben so zu erledigen wie es vom Gesetz vorgesehen ist.

Ich fordere den Regierungsrat und den Kantonsrat des Kantons Zürich auf, für zumutbare Zustände beim Zürcher Justizwesen zu sorgen. Budgetkürzungen zulasten des Gerichtsbetriebs sind angesichts solch unzumutbarer und gesetzwidriger Zustände inakzeptabel. Leider setzen sich offenbar weder die Vertreter der bürgerlichen noch jene der linken Parteien für ein Justizwesen ein, welches der Bundesverfassung und der Verfassung des Kantons Zürich gerecht wird.

Sowohl das Zürcher Justizdepartement als auch die Zürcher Justizkommission sind in der Hand von Grünen Politikern. Der Justizdirektor des Kantons Zürich ist Martin Graf (Grüne) und der Präsident der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist Hans Läubli (Grüne). Die Wähler sollten sich bei den nächsten Wahlen gut überlegen wem sie die Verantwortung für das Zürcher Justizwesen übertragen!