Ärger mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2014 | 4.045 mal gesehen

Vor zwei Wochen berichtete ich über die milde Strafe, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen jemanden wegen übler Nachrede verhängt hatte. Das Strafmass sieht zwei Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung vor. Dieses Strafmass ist eine Frechheit sondergleichen und Ausdruck von blankem Hohn. Ich habe deshalb Einsprache gegen den lächerlichen Strafbefehl erhoben.

Hier meine Einsprache:

Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass
Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass

Zusätzlich zur Einsprache habe ich mich bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft beschwert. Die Antwort steht noch aus, was mich nicht erstaunt, es passt zu den bisherigen Erfahrungen mit Zürcher Staatsanwälten. Staatsanwälte haben in der Schweiz offenbar eine ähnliche Position, wie sie einst Ärzte hatten, als man noch von Göttern in Weiss sprach.

Mal sehen, was sich meine Gegner bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nun einfallen lassen. Es ist nicht die erste Erfahrung dieser Art, die ich in den letzten zwei Jahren mit Schweizer Staatsanwälten gemacht habe, weshalb das Wort „Gegner“ bzw. „Beschwerdegegner“ angemessen ist.

Einmal bei einem Strafverfahren gegen einen medienbekannten Anwalt wollte ein leitender Zürcher Staatsanwalt, dass ich die Anzeige  gegen den Anwalt zurückziehe. Ich müsse sonst mit Retorsionsmassnahmen rechnen, da der Beschuldigte gute Kontakte zur Presse habe. Ich zog die Anzeige nicht zurück, worauf der Staatsanwalt ermitteln musste. Das Ermittlungsverfahren war eine Farce. Zunächst wurde der Beginn der Ermittlungen solange hinausgeschoben, bis die Zeugen alles vergessen hatten oder sich nicht mehr richtig erinnern wollten und dann stand noch meine Aussage gegen jene des beschuldigten Anwalts. Dass dessen Aussage im Widerspruch zu einem Einvernahmeprotokoll stand, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht das Verfahren einzustellen. Auch das eine Schweinerei sondergleichen. Ein ehemaliger Tagi-Journalist berichtete in der NZZ am Sonntag darüber. Er beschränkte sich in seinem Artikel auf Aussagen des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Auch dies eine Schmierengeschichte, die zum Himmel schreit und ein schlechtes Licht auf Exponenten unseres Rechtsstaats und den Schweizer Journalismus wirft. Leider wissen die Wenigsten davon.

Ich habe mich entschieden diese Fälle publik zu machen, damit jene, die es interessiert, wissen wie es um unseren Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist. Diese Zustände sind nicht neu und ich bin auch nicht der Einzige, der solche Erfahrungen macht. Umso erstaunlicher ist es, dass die Justizkommission des Zürcher Kantonsrats und der zuständige Regierungsrat bislang nichts dagegen unternommen haben. Vielleicht liegt es ja daran, dass sowohl der zuständige Regierungsrat als auch der Präsident der Justizkommission Mitglieder der Grünen Partei sind. Es handelt sich somit um Politiker, die politisch denjenigen nahestehen, gegen die ich vorgegangen bin.

Neues von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juni 2014 | 4.792 mal gesehen

Im Dezember 2013 berichtete ich über eine Fall, den ich bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat pendent hatte. Der zuständige Staatsanwalt schickte mir damals eine Vorladung für eine Verhandlung im Januar 2014, die zum Ziel habe einen Vergleich herbeizuführen. Weiter hiess es im Schreiben, dass das Strafverfahren eingestellt würde, sollte ich der Vergleichsverhandlung fernbleiben. Ich verlangte daraufhin zur Vorbereitung für die Vergleichsverhandlung Akteneinsicht, welche mir von der Staatsanwaltschaft jedoch verweigert wurde. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief nachdrücklicher Akteneinsicht gefordert hatte, wurde die Vergleichsverhandlung sehr kurzfristig ohne Angabe einer Begründung abgesagt. Ich erhielt an einem Samstag die Absage des Termins, der am darauffolgenden Montag hätte stattfinden sollen.

Ende Januar 2014 schickte mir die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat dann ein Formular für die Geltendmachung meiner Rechte als Privatkläger, welches ich wie folgt ausfüllte:

Formular der STAZL für die Geltendmachung der Rechte als Privatkläger
Formular der STAZL für die Geltendmachung der Rechte als Privatkläger

Anschliessend erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat bis heute keine weiteren Nachrichten zur Sache und wurde auch nicht zu einer Befragung eingeladen. Heute jedoch erhielt ich zur Kenntnisnahme einen Strafbefehl. Der von mir Beschuldigte wurde demnach wegen übler Nachrede verurteilt. Soweit so schön, doch schaut euch einmal das Strafmass an, es ist ein Hohn. Der Täter bezeichnete mich als „dreckiges Schwein“ und als „Rassisten“. Dafür wurde er zu einer lächerlichen Geldstrafe von 100 Franken verurteilt, die obendrein noch zur Bewährung ausgesetzt ist. Ausserdem muss er noch die erstaunlich tiefen Prozesskosten von 100 Franken bezahlen. Einfach einmal zum Vergleich, Ich muss als Kläger im Kanton Luzern bis zu 1’500.00 Franken Prozesskostenvorschuss zahlen und als Zivilkläger beim Bezirksgericht Uster sogar bis zu 5000.00 Franken!

Strafbefehl1

Meine Genugtuungsforderung wurde auf den kostspieligen Zivilweg verwiesen. Einerseits bin ich erfreut darüber, dass der Täter verurteilt wurde, andererseits ist die tiefe Strafe ein Witz. Dies insbesondere im Vergleich zu anderen Urteilen. Das Bundesgericht verurteilte im Jahr 2009 einen Mann zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen à 130 Franken und einer Busse von 500 Franken weil er einen Polizisten „Klugscheisser“ genannt hatte.

Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/teure-beleidigung-so-teuer-kam-der-klugscheisser-id34485.html
Quelle

So etwas wie Beamtenbeleidigung gibt es in der Schweiz übrigens nicht. In der Schweiz ist vor dem Gesetz eigentlich jeder gleich zu behandeln, eigentlich. Ich komme mir bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat jedoch wie ein Bürger 3. Klasse vor.

Ich überlege mir gerade den Strafbefehl anzufechten. Dies aufgrund des milden Urteils und des Verweises meiner Genugtuungsforderung auf den Zivilweg. Die Meinung von Schweizer Juristen, ob ich mir das gefallen lassen soll oder nicht, ist willkommen. Beschwerden bringen in der Schweiz nämlich leider oft ausser neuem Ärger und viel Aufwand nicht viel. Ausserdem müsste ich die Beschwerde bei der STAZL einreichen. Das ist ein fertiger Witz, denn so entscheiden über die Beschwerde wahrscheinlich die gleichen Leute, die den angefochtenen Strafbefehl erlassen haben. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das im höchsten Masse bedenklich!!!

In den USA kann man Millionenklagen einreichen. Wer in der Schweiz geschädigt wird, hat das Nachsehen. Dies selbst dann, wenn er vor Gericht Recht erhält. Denn die Gerichte sprechen meist Parteientschädigungen aus, die unter den Anwaltskosten liegen. Das ist nicht nur bei mir so, sondern auch bei anderen. Wer also genug Geld hat und anderen Schaden will, der kann das in der Schweiz problemlos machen, unser Rechtsstaat bietet Hand dazu.