NZZ löscht unliebsame Kommentare

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2015 | 3.032 mal gesehen

Über eine in der Klatschpresse entstandene Alptraumgeschichte

Gestern frohlockte die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann in einem Artikel über ein Urteil des Zürcher Obergerichts zu einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster. Das Bezirksgericht Uster hatte mit einer Verfügung dafür gesorgt, dass meine Persönlichkeitsrechte geschützt sind. Die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann reichte gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Uster eine Beschwerde ein. Dies obwohl die NZZ bereits im Jahr 2013 ihre Artikel über mich anonymisiert hatte. Die Oberrichter Thomas Meyer (CVP), Willi Meyer (SVP) und Flurina Schorta (SP) vertraten im kürzlich gefällten Urteil des Zürcher Obergerichts die Ansicht, dass ich eine relative Person der Zeitgeschichte bin und somit von Schweizer Massenmedien namentlich diffamiert werden darf. Sie hoben damit die Verfügung des Bezirksgerichts Uster teilweise auf.

Der Zeitpunkt des Urteils ist kein Zufall. Nach mehreren Monaten Untätigkeit von Seiten des Zürcher Obergerichts kommt es passend zur Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen mich, welches Ende April stattfindet. Die Richter wollen damit wohl den Weg für die Medien frei machen, mich dann wieder namentlich diffamieren und in den Dreck ziehen zu können. Darum geht es ihnen wohl. Sie wollen wohl an mir ein politisches Exempel statuieren und dafür sorgen, dass es alle mitbekommen. Ich habe noch nicht mit meinem Anwalt gesprochen, neige aber dazu, das Urteil weiterzuziehen. Denn solange es nicht rechtskräftig ist, dürfen mich die Journalisten nicht wieder namentlich in den Dreck ziehen. So kann ich den linken Richtern und Journalisten einem Strich durch die Rechnung machen.

Die Richter hielten in ihrem Urteil unter Ziffer 4.1 fest, dass die detaillierte Ausbreitung der persönlichen Verhältnisse im Strafprozess in die Privat- und Geheimsphäre eines Beschuldigten eingreifen kann und die Gerichtsberichterstattung deshalb normalerweise in anonymisierter Form erfolgt. So geschieht es zum Beispiel bei Leuten wie bei dem unter dem Pseudonym Carlos bekannten Gewalttäter, bei Vergewaltigern, bei Mördern, bei Betrügern usw.

Anders verhält es sich aber bei sogenannten „Personen der Zeitgeschichte“. Bei solchen Personen kann nach Ansicht der Richter eine namentliche Nennung je nach Interessenslage der Medien gerechtfertigt sein.

Das Gericht hält in seinem Urteil jedoch fest, dass nicht jedes beliebige Amt seinen Inhaber zu einer absoluten Person der Zeitgeschichte macht. Kreisschulpfleger sind nach Ansicht der Richter keine absoluten Personen der Zeitgeschichte. Sie betrachten mich hingegen als sogenannte „relative Person der Zeitgeschichte“ und begründen dies mit der Behauptung, dass ich auf Twitter provokative Äusserungen gemacht hätte und mich zudem als „politisch interessierter Mensch“ öffentlich in einem Blog zu aktuellen Themen äussern würde. Ausserdem legten sie mir noch meine Stellungnahme im Tagesanzeiger zur Last. Zu dieser wurde ich von den Medien genötigt, nachdem diese mich, gegen meinen Willen, über Monate hinweg gehetzt und öffentlich diffamiert hatten.

Zusammengefasst: Nach Ansicht der Zürcher Oberrichter Thomas Meyer, Willi Meyer und Flurina Schorta (zwei linke und ein bürgerlicher Richter) ist bereits eine relative Person der Zeitgeschichte, wer sich auf Twitter provokativ äussert und sich in einem Blog zu aktuellen Themen äussert. Nach dieser Definition dürften sich auf Twitter sehr viele relative Personen der Zeitgeschichte tummeln. Zum Beispiel dieser Kandidat hier!

Die Richter erkannten jedoch, dass es im Hinblick auf die Resozialisierung eines öffentlich Angeprangerten nicht nötig ist Bilder von ihm zu verbreiten. Die Auflage des Bezirksgerichts Uster, den Medien zu verbieten Bilder von mir zu verbreiten, wurde vom Obergericht ausdrücklich nicht beanstandet.

Ebenfalls abgewiesen wurde die Beschwerde von Brigitte Hürlimann und der NZZ in Bezug auf den vorinstanzlichen Entscheid, darauf zu verzichten, die Adresse meines Internetblogs bekannt zu geben. Gegen diese Auflage hat die NZZ gestern bereits wieder verstossen indem sie einen moderierten Kommentar zugelassen hat, der auf meinen Blog verlinkte. Der Link wurde erst nach der Veröffentlichung des Kommentars auf Intervention meiner Anwältin gelöscht.

Die Richter halten ferner fest, dass die unnötige Verletzung und Blossstellung von Prozessbeteiligten unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist. Die Beschwerde der NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann wurde also nur teilweise gutgeheissen. Das hinderte die gute Frau jedoch nicht, noch vor Rechtskraft und noch bevor ich vom Urteil Kenntnis hatte, umgehend einen Artikel zu verfassen. Ich wurde in diesem Artikel gleich mehrfach namentlich genannt. Dies befremdet, zumal die NZZ noch zwei Jahre vorher freiwillig ihre Artikel über mich anonymisiert hatte.

Urteil UH140152-O
Urteil UH140152-O
Die NZZ hatte Ihre Artikel über mich im Jahr 2013 anonymisiert. Aufgrund des Urteils des Zürcher Obergerichts sah sich die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann dazu veranlasst, mich wieder namentlich zu nennen.
Die NZZ hatte Ihre Artikel über mich im Jahr 2013 anonymisiert. Aufgrund des Urteils des Zürcher Obergerichts sah sich die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann fast zwei Jahre später dazu veranlasst, mich wieder namentlich zu nennen.

Ebenfalls interessant ist, dass die NZZ inzwischen die Kommentare zum Artikel komplett gelöscht hat, nachdem diese wohl nicht so ausgefallen sind, wie dies die Autorin des Artikels und die Zeitungsmacher gewünscht hätten. Zur Sicherung verfüge ich jedoch zum Glück über Screenshots der inzwischen von der NZZ-Redaktion gelöschten Kommentare. Es sind eben nicht alle Kommentatoren glücklich darüber, dass ihre Kommentare entfernt werden. 😉

Schweizer_NZZ-Kommentar1

Fortsetzung:

Schweizer_NZZ-Kommentar2

Frau Hürlimann selbst zeigt übrigens, mutig wie sie ist, ihr Gesicht auf Twitter nicht. Sie weiss wohl warum. Mich erinnert ihr Foto an das Lied „Grüezi wohl, Frau Stirnimaa“ der Minstrels.

Nzz-Huerlimann

Die Massenmedien haben mich gegen meinen erklärten Willen wegen eines mir vorgeworfenen Tweets ans Rampenlicht geholt und öffentlich diffamiert. Einige Journalisten sind offensichtlich der Ansicht, dass sie mir auch noch Jahre später schaden müssen. Die drei genannten Richter des Zürcher Obergerichts, Herr Thomas Meyer, Herr Willi Meyer und Frau Flurina Schorta unterstützen mit ihrem Urteil jene Journalisten und Widersacher, die wohl beabsichtigen mit Rufmord und Diffamierung meine bürgerliche Existenz vernichten zu müssen.

Verstoss gegen Verhältnismässigkeitsprinzip, Fairnessgebot und Beschleunigungsgebot

Gegen den Schweizer Rechtsstaat spricht zudem, dass mir wegen eines mir vorgeworfenen Tweets seit bald drei Jahren auf höchst unfaire Weise der Prozess gemacht wird. Die Länge des Verfahrens verstösst gegen das Beschleunigungsgebot und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Bei einem Strafverfahren gegen einen linksgrünen Luzerner Politiker und Journalisten, der von den Medien als Rechtsextremismusexperte bezeichnet wird, bin ich in der gleichen Zeit schon zweimal ans Bundesgericht gelangt. Das Verfahren gegen mich ist hingegen immer noch beim Zürcher Obergericht hängig. Ob die das deshalb solange hinauszögern, um meine Verfahren gegen die Täter zu vereiteln? Oder um es den Journalisten zu ermöglichen über Jahre bis Jahrzehnte hinaus über mich namentlich zu berichten? Oder beides? Solange das Verfahren gegen mich dauert, können sich jene, gegen die ich wegen übler Nachrede und Ehrverletzung geklagt habe, zurücklehnen.

Was mir geschehen ist, ist verrückt und klingt wie eine Schildbürgergeschichte. Es zeigt wie die heutige Schweizer Gutmenschengesellschaft funktioniert. Schläger wie Carlos werden verhätschelt und ihre Persönlichkeitsrechte werden von den Medien geachtet. Für diese Leute gibt der Staat jeden Monat tausende von Franken aus. Mir, der ich weder vorbestraft noch verurteilt bin, werden von Schweizer Richtern und Journalisten hingegen sämtliche Menschen- und Bürgerrechte verweigert. Ich werde wie der Staatsfeind Nummer 1 behandelt und auf biegen und brechen diffamiert und ungerecht behandelt. Von mir holt sich der Staat jeden Monat tausende von Franken in Form von Steuern und Prozesskautionen.

Ich hätte mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass sich die Schweizer Justiz dazu berufen fühlt so einen Aufwand wegen einer mir vorgeworfenen Kurzmitteilung zu betreiben. Aber mich überrascht inzwischen gar nichts mehr. Siehe meine Publikationen über diverse in der Schweiz gefällte Gerichtsentscheide, die einem rational denkenden Menschen die Haare zu Berge stehen lassen. Wie ich inzwischen weiss, darf man vom Schweizer Rechtsstaat keine Gerechtigkeit erwarten. Viele Schweizer Richter sind nicht fähig gerechte Urteile zu fällen. Es wäre aber schon schön, wenn sie wenigstens faire Urteile fällen würden. Auch das ist jedoch Wunschdenken. Faule Kompromisse und Vergleiche zugunsten der Täter dürften überwiegen. Fairness darf man vom Schweizer Rechtsstaat definitiv nicht erwarten. Die Schweizer Richter, die ich kennengelernt habe, sind politisch denkende Menschen und ihre Urteile sind politisch gefärbt. Einige Schweizer Richter äusssern ja nach ihrer Amtszeit in den Medien ihre politischen Ansichten. Während ihrer Amtszeit lassen sie ihre politischen Überzeugungen wohl im Rahmen des richterlichen Ermessens in die Rechtssprechung einfliessen. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Siehe meine Berichterstattung über die haarsträubenden Urteile des linksgrünen Bundesrichters Denys. Die Winkelzüge dieses Mannes in den genannten Urteilen sind so plump, dass sie auch einem juristischen Laien auffallen. Beispiel: Er hat mir in einem Strafverfahren gegen einen linken Luzerner das Beschwerderecht verweigert, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht habe. Aus den Akten ging aber hervor, dass ich dies sehr wohl getan habe. Ergo hat er ein krasses Fehlurteil gefällt, gegen das ich aber in der Schweiz nichts tun kann, da er ein oberster Richter unseres Landes ist. So läuft das im Schweizer Rechtsstaat, mein Fall ist bestimmt kein Einzelfall. So ergeht es bestimmt auch anderen.

Wohl nicht ohne Grund versuchen viele privatwirtschaftliche Unternehmen bei Streitsachen aussergerichtliche Einigungen zu finden. Sie tun dies in der Regel nicht aus finanziellen Gründen, denn Unternehmen sind oft Rechtschutzversichert. Sie tun dies, weil sie sich so jahrelange Verfahren, die Medien und die ungerechten und unfairen Vertreter unseres Rechtsstaats ersparen können.

Linksrutsch der NZZ? NZZ lobt Kommunisten!

Die NZZ beschäftigt mittlerweile viele ehemalige Journalisten des linken Tagesanzeigers. So zum Beispiel Brigitte Hürlimann. Ein Indiz für den Linksrutsch der NZZ dürfte wohl auch ein kürzlich in der NZZ publizierter wohlwollender Artikel über den roten Beni gewesen sein. Die NZZ lobt darin einen Kommunisten. Eine bürgerliche Zeitung würde keine solchen Artikel publizieren. Solche Artikel erscheinen sonst wohl eher in der linksextremen WOZ. Der gelobte Kommunist ist übrigens Jurist. Viele Schweizer Richter dürften im Geheimen wohl wie dieser Jurist ticken und ebenfalls Kommunisten sein.

NZZ
Die NZZ lobt einen Kommunisten

Linksrutsch des Rechtsstaats

Fakt ist, dass der Schweizer Rechtsstaat und seine Rechtssprechung stark linkslastig sind. Entsprechend werden sehr viele Strafverfahren gegen SVPler und Rechte eröffnet. Ein Beispiel: Kosovaren erhalten die Privatklägerschaft in einem Verfahren gegen die SVP wegen dem Kosovareninserat, obwohl das Inserat eindeutig und für jeden Tubel erkennbar nicht rassistisch ist. Ein linksgrüner Bundesrichter verweigert hingegen einem Schweizer das Beschwerderecht bei einem Inserat, welches eindeutig Schweizer diskriminiert und für mich eindeutig einen rassistischen Hintergrund hat.

Schweizer müssen bei linken Richtern eine Prozesskaution zahlen! Kosovaren auch?

Der Ermessensspielraum für Richter muss durch klipp und klar sowie einfach formulierte Gesetze eingeschränkt werden. Interpretierbare juristische Floskeln haben in Gesetzen nichts zu suchen. Nur so können politische Urteile und die politische Gefälligkeitsjustiz weitgehend vermieden werden. Ein Beispiel aus der Strafprozessordnung. Dort heisst es, dass Richter eine Prozesskaution verlangen „können“. In der Praxis verlangen sie dann von den Journalistinnen Hürlimann und Minor keine Prozesskaution, von mir und Koller aber im Fall des St. Galler Vermieters gleich je 1000 Franken. Auch von den, von David Gibor vertretenen Kosovaren, welche gegen das SVP-Kosovareninserat geklagt haben, wurde wohl keine Prozesskaution verlangt. Ich habe darüber hier geschrieben. Die unklare Formulierung gibt den Richtern einen unnötigen Interpretationsspielraum und schafft damit Ungerechtigkeit. Richter haben mit solchen Gesetzen die Möglichkeit auf krasse Weise gegen das Fairnessprinzip zu verstossen. Betroffene können nichts dagegen unternehmen, solange dermassen schlecht formulierte Gesetze bestehen. Es müsste im Gesetz klipp und klar und für jeden Tubel klar erkennbar stehen, in welchem Fall eine Prozesskaution verlangt wird und wie hoch diese zu sein hat. Dieses Bundesgesetz muss dann zwingend in allen Kantonen gleich angewendet werden. Zur Not biete ich mich an, bei der Formulierung der Gesetze mitzuwirken. Denn offenbar mangelt es bei den zuständigen Behörden an Menschen, die in der Lage sind einfache und klare Gesetze zu formulieren. Es ist schlecht, wenn Gesetze einzig von weltfremden Theoretikern verfasst werden, die sich irgendwo in einem Elfenbeinturm verkrochen haben. Gesetze sollten von Menschen mit einem klaren und praktisch denkenden Verstand, z.B. Ökonomen und Betriebswirtschaftlern, und nicht nur von Juristen, verfasst werden.

Im weiteren braucht auch das Bundesgericht eine Kontrollinstanz. Selbstherrliche und politische Fehlurteile von Bundesrichtern sind eine Zumutung, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wir brauchen ein Bundesverfassungsgericht.