AHV-Ausweis für Sans-Papiers

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. März 2010 | 3.097 mal gesehen

Sans PapierDie Beschäftigung von Sans-Papiers ist illegal. Trotzdem gibt es Arbeitgeber, welche Sans-Papiers beschäftigen und als billige Arbeitskräfte missbrauchen. Dagegen müssten die Behörden von Rechtswegen vorgehen. Wie nun herausgekommen ist, bieten Behörden tatsächlich aber Hand zur illegalen Beschäftigung von Leuten, die kein Aufenthaltsrecht in unserem Land haben. Dies musste Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf auf Anfrage von Parlamentariern zugeben.

Die Unia hat sogar eine Broschüre herausgegeben, die Sans-Papiers hilft sich erfolgreich über längere Zeit gesetzwidrig in unserem Land aufzuhalten. In dieser Broschüre steht z.B. Folgendes:

„Jeder Arbeitgeber muss seine Angestellten bei den Sozialversicherungen anmelden. Diese denunzieren Sans-Papiers nicht an die Fremdenpolizei.“

„Wenn du bei den Sozialversicherungen angemeldet bist, erhälst du einen grauen Versicherungsausweis (AHV-Karte). Dein Arbeitgeber beschäftigt dich dann zwar immer noch illegal, aber du bist gegen Unfall und Invalidität versichert und erhälst im Alter eine kleine Rente (auch im Heimatland). Tipp: Informiere dich bei deiner Rückkehr in dein Heimatland unbedingt über die Auszahlungsmodalitäten der Sozialversicherungen.“ AHV-Ausweis für Sans-Papiers weiterlesen