2. März 2011, 20:57
Schon wieder ist in Pakistan ein Christ von Muslimen getötet worden. Der Christ Shahbaz Bhatti wurde ermordet, weil er sich als Minister für religiöse Minderheiten für eine Lockerung des Blasphemiegesetzes einsetze. Das Blasphemiegesetz in Pakistan sieht für Beleidigung des Islam, Gotteslästerung und Verunglimpfung des Korans und des Propheten Mohammed die Todesstrafe vor. Seit 1987 wurden nach Angaben von «Pax Christi» 964 Menschen wegen Blasphemiegesetzen vor Gericht gestellt. Rund die Hälfte dieser Menschen waren Angehörige religiöser Minderheiten. Dies obwohl diese in Pakistan nur etwa 3% der Bevölkerung ausmachen!
Die UNO bleibt untätig, obwohl sie schon seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen auf die Missstände in Pakistan aufmerksam gemacht wird. Dabei verstösst das Blasphemiegesetz gegen internationales Völkerrecht. Pakistan ist übrigens Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats.
Mir drängen sich angesichts der auffälligen Untätigkeit der UNO die folgenden Fragen auf:
Gelten internationale Menschenrechte für Muslime etwa nicht? Wieso unternimmt die UNO nichts?
Wieso ist ein Land wie Pakistan Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats?
Wieso wird kein UN-Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz nach Pakistan entsandt?
Ich halte die Untätigkeit der UNO für einen Skandal, der von den Massenmedien totgeschwiegen wird.
29. Mai 2010, 17:58
Das Volk und die Kantone sind der Souverän unseres Bundesstaats. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht somit über den drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).
In einer Demokratie hat der Souverän das Recht in dem ihm selbst gegebenen Rahmen über alles abzustimmen. Der Rahmen bildet die Bundesverfassung. Der Souverän kann die Bundesverfassung jederzeit ändern.
Durch internationale Verträge und Beitritte zu Bündnissen oder Organisationen, die eine Änderung der Bundesverfassung nach sich ziehen, kann sich die Schweiz binden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung von Volk und Ständen notwendig. Volk und Stände können vom Bundesrat jederzeit verlangen, dass er abgeschlossene Verträge, Bündnisse und Mitgliedschaften zu internationalen Organisationen kündigt.
Der Souverän hat auch das grundsätzliche Recht über Menschenrechtsfragen abzustimmen. Menschenrechte werden je nach Gesellschaft verschieden beurteilt. Es gibt jedoch bei Mitgliedstaaten der UNO einen Konsens. Sie haben sich verpflichtet die Menschenrechtskonvention der UNO und das zwingende Völkerrecht anzuerkennen. BV Art. 139 Abs. 3 hält deshalb folgende Rahmenbedingung für Volksinitiativen fest:
Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
Doch selbst diese Einschränkung könnte vom Souverän wieder aufgehoben werden. Denn dieser könnte vom Bundesrat den Austritt aus der UNO und die Kündigung der völkerrechtlich bindenden Abkommen verlangen.
4. April 2010, 18:32
In Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO verpflichten sich die Mitgliedstaaten der UNO zur Religionsfreiheit. Gemäss diesem Artikel hat jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit seine Religion oder Überzeugung zu wechseln. Es umfasst zudem die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus auszuleben.
Obwohl sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anzuerkennen, wird sie von den islamischen Ländern missachtet. In allen islamischen Ländern ist christliche Mission verboten. Sie wird als Gefährdung der staatlichen Ordnung und der politischen Stabilität angesehen. Christen drohen harte Strafen, wenn sie in islamischen Ländern mit Muslimen über ihren Glauben sprechen. In Saudi-Arabien verlieren christliche Arbeitskräfte ihre Arbeitsgenehmigung, wenn sie bei der Teilnahme eines Gottesdienstes erwischt werden. In anderen islamischen Ländern mit einer christlichen Minderheit werden christliche Kinder entführt und gezwungen zum Islam überzutreten. Continue reading ‘Missionieren in islamischen Ländern’ »
16. Dezember 2009, 23:36
Khamisa Mohammed Sawadi, eine 75 jährige syrische Staatsbürgerin wurde von einem Gericht in Saudiarabien zu 40 Peitschenhieben und vier Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde unsittliches Verhalten zur Last gelegt weil sie in Begleitung von zwei Männern, zu denen keine enge verwandtschaftliche Beziehung bestand, angetroffen wurde. Eingelegte Rechtsmittel wurden vom zuständigen Gericht in Riad abgewiesen. Auch der Einspruch beim obersten Gerichtshof blieb erfolglos.
Der Innenminister von Saudiarabien hat inzwischen die Anweisung erteilt das Urteil zu vollstrecken. Saudiarabien müsste sich als Mitglied der UNO an die allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 halten, tut es aber nicht. In Saudiarabien steht die grausame islamische Rechtssprechung, die Scharia, über den allgemeinen Menschenrechten der UNO. Einige islamische Länder haben im Jahr 1990 eine eigene Menschenrechtserklärung formuliert, die Kairoer Menschenrechtserklärung. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte und sieht eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau vor. Viele Verurteilte teilen das Schicksal von Frau Sawadi. Mit dem Verhängen der Prügelstrafe verstösst Saudiarabien gegen das Folterverbot. Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung lautet:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
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