Ventilklausel – Wie der Bundesrat das Volk austrickst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. April 2013 | 1.813 mal gesehen

Im Abstimmungskampf über die Personenfreizügigkeit beschwichtigte der Bundesrat die Angst vor einer Masseneinwanderung mit der Ventilklausel. Dies indem er vollmundig behauptete, dass eine Masseneinwanderung im Notfall mit dieser Schutzklausel verhindert werden kann. Die Ventilklausel ermöglicht die Einführung von Einwanderungskontingenten.

Vor wenigen Tagen hat nun der Bundesrat den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt eingeschränkt indem er die Ventilklausel anwendet. Doch kaum eingeführt, ist bereits die Rede davon, dass es sich um einen Symbolentscheid handle, mit welchem der Bundesrat die Kritiker der Personenfreizügigkeit besänftigen wolle. Tatsächlich ist offen, wie viel die Anwendung der Ventilklausel bringt.

Zwar wendet der Bundesrat die Ventilklausel auch für die alten EU-Staaten an, doch nur für die B-Bewilligungen. Das heisst für fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen. Hingegen wird bei L-Bewilligungen keine Kontingentierung eingeführt. L-Bewilligungen sind Kurzaufenthaltsbewilligungen von weniger als einem Jahr. Es ist zu befürchten, dass die Beschränkungen bei den B-Bewilligungen mit den L-Bewilligungen umgangen werden. Auf diese Weise kann man für saisonale Jobs und temporäre Projekte ohne weiteres weiterhin Leute aus dem EU-Raum beschäftigen. Bedarf gibt es im Gastronomie- und Tourismusgewerbe, in der Landwirtschaft, bei Bauprojekten und für temporäre Kapazitätserweiterungen in der Industrie.

Es ist folglich tatsächlich fragwürdig ob die Ventilklausel etwas bringt. Das wiederum wirft auch ein schlechtes Licht auf die Personenfreizügigkeit. Laut aktuellen Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren im März 2013 rund 51% aller Arbeitslosen Ausländer. Dies bei einem Ausländeranteil an der Bevölkerung von 23%.

Ventilklausel: Linke und Freisinnige kuschen vor der EU!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Mai 2009 | 3.248 mal gesehen

Bei der Abstimmung über das Paket zur Personenfreizügigkeit war die Ventilklausel ein entscheidendes Argument der Befürworter um zu beschwichtigen und um Befürchtungen der Stimmbürger abzubauen. Die Ventilklausel ermöglicht es der Schweiz bis 2014 Kontingente einzuführen und damit den Zustrom von Arbeitskräften aus dem EU-Raum zu regulieren.

Die Schweiz kann die Ventilklausel anwenden, wenn die Zuwanderung den Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre um 10% oder mehr überschreitet. Diese Bedingung ist derzeit erfüllt. Doch jetzt wo eine Anwendung der Klausel angebracht wäre, spricht sich der Bundesrat dagegen aus! Als es am vergangenen Mittwoch zum Entscheid kam, waren die Bundesräte Maurer, Leuthard und Widmer-Schlumpf für die Anwendung und die Bundesräte Couchepin, Merz, Calmy-Rey und Leuenberger dagegen.

Jetzt sieht man wieder einmal wieviel solche Argumente, die bei Abstimmungen über EU-Verträge vom EU-freundlich gesinnten Lager ins Feld geführt werden bei Volksabstimmungen wert sind. Nämlich nichts! Besonders erstaunlich ist, dass gerade die Freisinnigen, die sich sonst immer als wirtschaftsfreundlich geben, mit den Linken zusammen eine unheilige Allianz bildeten. Ventilklausel: Linke und Freisinnige kuschen vor der EU! weiterlesen