UBS: Entlastung von Ospel und Co.

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. April 2010 | 2.373 mal gesehen

Marcel OspelAm kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht entschieden.

Einige Aktionäre rund um den Ethos-Chef Biedermann haben angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat die Entlastung verweigern. Am vergangenen Sonntag hat Biedermann in der NZZ am Sonntag jedoch durchblicken lassen, dass er als Aktionär keine Klage gegen den Verwaltungsrat der UBS einreichen wird. Diese Aussage erstaunt. Könnte es sein, dass Biedermann nicht an einen Erfolg einer solchen Klage glaubt und daher den Weg über die Generalversammlung bevorzugt? Die Begründung von Biedermann hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Er gab an nicht zu klagen weil dies Millionen kosten würde und sich das seine Ethos-Stiftung nicht leisten könne. Wenn er sicher wäre, vor Gericht Recht zu bekommen, bräuchte er sich aber über die Millionen für die Klage nicht zu sorgen.

Information: Verwaltungsräte sind auch Aktionäre, sie müssen aber wenn um die Entlastung ihrer Person entschieden wird in den Ausstand treten. Sie dürfen aber wieder abstimmen wenn es um die Entlastung ihrer Verwaltungsratskollegen geht. Wenn die Generalversammlung die Decharge erteilt, also den Verwaltungsrat entlastet, können Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind binnen 6 Monaten nach dem Entlastungsbeschluss ihre Ansprüche geltend machen. Das heisst sie können Klage einreichen.

Tipp: Die UBS-Aktionäre sollten sich an der kommenden Generalversammlung gut überlegen ob es Sinn macht weitere Millionen für mögliche Klagen aufzuwenden. Das sollte insbesondere von den Erfolgschancen bei möglichen Gerichtsverhandlungen abhängig gemacht werden. Weitere langwierige Gerichtsverfahren könnten sich zudem negativ auf den Aktienkurs auswirken. Ob dies im Sinne der Aktionäre ist, ist zu bezweifeln.