Rassismus im Schweizer Waffenrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 1.891 mal gesehen

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet.

Ich sehe in der im folgenden Bild gezeigten Regelung eine klare Form von Behördenrassismus. Es ist verfassungswidrig Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu diskriminieren, so wie dies offensichtlich Schweizer Behörden tun. Für mich ist klar, in der Schweiz gibt es staatlich verordneten Rassimus. Die Schweizer Rechtssprechung ist scheinheilig und verlogen.

Rassistisches Schweizer Waffengesetz?
Rassistisches Schweizer Waffengesetz?

Richter und Behörden legen die eigenen Gesetze bewusst falsch aus und schaffen am laufenden Band Unrecht. Entweder wird das Antirassismusgesetz und Art. 8 der Bundesverfassung abgeschafft oder aber es muss auch Albanern, Kosovaren, Serben, Türken usw. erlaubt sein in der Schweiz Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu vermitteln usw. Alles andere ist verlogen, scheinheilig und nach Schweizer Recht rassistisch und verfassungswidrig.

Noch eine Anmerkung zum Antirassismusartikel. Er geht auf die Initiative jüdischer Kreise zurück, denen Revisionisten und Holocaustleugner ein Dorn im Auge waren. Er soll mit Diskriminierung, Strafverfolgung, Ausgrenzung und Unterdrückung privilegierte Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützen. Inzwischen wird der Artikel dermassen breit ausgelegt, dass selbst etwas, was eindeutig nichts mit Rassismus zu tun hat, als Rassismus stigmatisiert wird. Der Artikel wird von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats beliebig und willkürlich ausgelegt und interpretiert. Richter betreiben mit diesem Artikel Politik. Dabei strotzen Gerichtsurteile nur so von absurden Mutmassungen und wilden Interpretationen.

Paradoxerweise verstösst der Rechtsstaat selbst gegen den Antirassismusartikel und sogar gegen die Bundesverfassung, wie das Beispiel mit dem Waffengesetz belegt.