Teures Zürcher Bezirksgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.800 mal gesehen

Ein Bezirksgericht im Zürcher Hinterland verlangt höhere Prozesskostenvorschüsse als das Bundesgericht! Neulich reichte ich eine einfach Klage gegen einen Diffamierer ein. Die Klage enthielt aufgrund der Verjährungsfrist von Artikel 60 OR weder eine Schadenersatzforderung noch eine Genugtuungsforderung. Ich habe lediglich die Feststellung der Widerrechtlichkeit, die Beseitigung von zwei Missständen und die Übernahme der Prozesskosten durch die beklagte Partei beantragt.

Gemäss Gerichtsgebührenverordnung des Obergerichts des Kantons Zürich werden die Prozesskosten in der Regel nach dem tatsächlichen Streitinteresse, dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falles festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 300 und 13’000 Franken (siehe LS 211.11; GebV OG).

Obwohl das zuständige Bezirksgericht festhält, es sei nicht ersichtlich, dass der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falles vom Durchschnitt abweichen würde, verlangt es von mir einen Prozesskostenvorschuss von sage und schreibe 5’000 Franken! Es ist bereits das zweite Mal, dass mir dasselbe Gerichte einen solch hohen Prozesskostenvorschuss in Rechnung stellt. Das ist mehr als das Bundesgericht in Rechnung stellt. Ich bin zurzeit gerade mit einem anderen Diffamierungsfall vor dem Bundesgericht. Das Bundesgericht hat dafür lediglich einen Prozesskostenvorschuss von 2’000 Franken verlangt. Es ist doch ein fertiger Witz wenn ein verhältnismässig unbedeutendes Zürcher Bezirksgericht im Zürcher Hinterland höhere Prozesskostenvorschüsse verlangt als das Bundesgericht in Lausanne! Dies noch dazu für einen wesentlich einfacheren Fall!

Erstaunlich ist der Wucherpreis des Bezirksgerichts auch deshalb, weil die Prozesskosten gemäss Prozesskostenrechner des Kantons Zürich eigentlich tiefer sein müssten. Gemäss diesem Prozesskostenrechner müsste ich bei einem Streitwert von 43’125 Franken mit Prozesskosten von 5000 Franken rechnen. Meine Klage ist bei weitem unter diesem Streitwert. Denn wie bereits erwähnt, liegen keine Geldforderungen vor!

Ob mich das Bezirksgericht mit diesen hohen Prozesskostenforderungen vom Klagen abhalten möchte? Denkbar wäre, dass hohe Prozesskosten zu einer inoffiziellen Strategie der Gerichte gehören um sich vor einer Klageflut zu schützen bzw. um zulasten von Geschädigten zu sparen. Je weniger Geschädigte klagen, desto weniger Arbeit fällt bei den Gerichten an und umso mehr Arbeitsplätze können eingespart werden.

Meiner Meinung nach ist hier die Politik gefordert. Prozesskosten sollten grundsätzlich erst nach den Gerichtsverhandlungen zur Zahlung fällig sein. Gerichte hätten dadurch den Anreiz speditiver und effizienter zu arbeiten. Wer in der Schweiz einen Prozesskostenvorschuss zahlt, muss das Geld für die Dauer des Verfahrens vorschiessen. Verfahren können in der Schweiz mehrere Jahre dauern. Wenn einer gegen mehrere Täter vorgehen muss, kann er aufgrund der geltenden Regelung in finanzielle Nöte geraten. Das hilft vor allem gewissen Tätern, die es deshalb absichtlich auf Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Teilweise werden die Verfahren durch unnötige Instanzen in die Länge gezogen! Wer in der Schweiz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte klagt, muss zuerst einmal den Weg über den Friedensrichter nehmen. Das ist völlig unbefriedigend, da diese Instanz bei schweren Persönlichkeitsverletzungen durch die Medien ausser zusätzlichen Kosten und einem zusätzlichen Aufwand für den Kläger nichts bringt. Medienanwälte neigen dazu den Termin beim Friedensrichter entweder unentschuldigt platzen zu lassen oder aber direkt die Abweisung der Klage zu beantragen. Der Kläger erhält dann zwar vom Friedensrichter die Klagebewilligung, muss dafür jedoch erst einmal ein paar hundert Franken für diese unnötige Instanz bezahlen. Dabei sind viele Friedensrichter juristische Laien. So kann es einem im Kanton Zürich passieren, dass ein Friedensrichter vermitteln soll, der hauptberuflichlich als Hochbauzeichner oder Strassenfeger tätig ist. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich habe nichts gegen diese Berufe, doch diese juristischen Laien können bei einer Auseinandersetzung mit Medienkonzernen nun wirklich nicht viel vermitteln. Stossend ist auch, dass der Kläger zwingend an der Friedensrichterverhandlung teilnehmen muss, währendem der Beklagte nicht zwingend an der Friedensrichterverhandlung teilnehmen muss. So kann es sein, dass ein Kläger einen Nachmittag freinehmen muss um dann vergeblich mit dem Friedensrichter auf einen Beklagten zu warten, der unentschuldigt fernbleibt. Nachdem der Kläger die Klagebewilligung vom Friedensrichter erhalten hat, muss er eine Klage beim Bezirksgericht einreichen. Wie erwähnt will das Bezirksgericht dann erst einmal Geld in Form eines Prozesskostenvorschusses sehen. In meinem Fall verlangt ein Zürcher Hinterlandgericht in einem Provinznest bereits zum zweiten Mal, es ist der zweite Rechtsfall bei diesem Gericht, einfach einmal 5’000 Franken.

Eine Schwierigkeit bei der Berechnung von Prozesskosten nach der aktuellen Regelung des Obergerichts, liegt bei der Festlegung des Streitwerts. Wie hoch ist denn der Streitwert, wenn keine Geldforderungen geltend gemacht werden??? Um bei Fällen ohne monetären Streitwert willkürlich festgelegte Bauchentscheide zu vermeiden, wären tubeli-sichere Fallkostenpauschalen denkbar. Diese könnten z.B. nach Stundenansätzen berechnet werden. Mit einer klaren Fallkostenpauschalen-Regelung könnten willkürlich festgelegte Bauchentscheide von Seiten der Gerichte vermieden werden.

Wenn ich Politiker wäre, würde ich alles daran setzen, dass unser Rechtsstaat hier endlich einmal verbessert würde. Doch unsere Politiker machen lieber mit rechtstaatlich fragwürdigen Initiativen wie der Pädophilen-Initiative Stimmung. Und die Mehrheit der Bevölkerung scheint nicht zu wissen, was in unserem Land tatsächlich schief läuft.

Es darf nicht sein, dass sich in unserem Rechtsstaat nur noch die Reichen, die Banken und die Medienkonzerne den Rechtsweg leisten können! In einem Rechtsstaat müssen alle die Möglichkeit haben ihre Rechte vor Gericht einzufordern!

Ich kann übrigens zwar gegen die Wucher-Prozesskosten eine Beschwerde einreichen, doch wie das Bezirksgericht schreibt, hat diese keine aufschiebende Wirkung gegen die Verfügung. Das ist ja ein Witz sondergleichen, aber mich überrascht beim Justizwesen unseres „Rechtsstaats“ eigentlich nichts mehr.

Bezirksgericht-Uster

PS: Sie können mir so viele Steine in den Weg legen wie sie wollen, damit halten sie mich nicht auf.

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