UBS-Aktionäre sollten die Decharge erteilen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2010 | 3.365 mal gesehen

ubsÜbermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden.

Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die Decharge verweigert. Eine Dechargenverweigerung nützt nämlich nur etwas, wenn man den Verwaltungsräten eine strafbare Handlung oder wenigstens eine schadenersatzpflichtige Handlung nachweisen kann. Nach Ansicht von Experten dürfte dies bei den UBS-Verwaltungsräten jedoch schwer nachweisbar sein. Folglich nützten solche politisch motivierte Aktionen nichts. Sie schaden allerdings womöglich dem Kurs der UBS-Aktie und damit den Aktionären.

Da sinkende Aktienkurse und hohe Prozesskosten für jahrelange Prozesse und Verfahren nicht im Sinne der UBS-Aktionäre sein können, sollten die Aktionäre möglichst schnell einen Schlussstrich zu dieser Affäre ziehen und nach vorne schauen.

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