Urteile in Sachen Kosovaren-Inserat sind skandalös

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. März 2016 | 1.466 mal gesehen

Das Berner Obergericht bestätigte heute weitgehend das Urteil der Vorinstanz in Sachen Kosovaren-Inserat. SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wurden damit auch vom Berner Obergericht wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt. Das Urteil ist ungerecht und inakzeptabel. Es ist ein weiteres Zeugnis dafür, dass wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz haben.

Zum Verhängnis wurde den Beklagten der Titel eines Inserats mit dem Titel: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Wie aus dem weiteren Text im Inserat hervorging, ging es um den Anschlag zweier Kosovaren auf den Schweizer Kari Zingrich. Diese schlitzten ihm den Hals auf. Entgegen dieser nachvollziehbaren und erwiesenermassen zutreffenden Darstellung der Angeklagten, behauptete die Klägerschaft, dass damit alle Kosovaren gemeint seien. Das Gericht verurteilte die Angeklagten daraufhin mit der Begründung, dass relevant sei, wie ein Durchschnittsleser das Inserat verstehe. Diese Begründung ist hanebüchen. Denn damit machen die Richter klar, dass für sie nicht Massgebend ist, was einer geäussert hat. Für die Richter ist massgebend, wie Kläger eine Aussage unter Ausblendung des Kontexts verstehen wollen. Deshalb sprechen sie in ihrer Argumentation vom sogenannten „Durchschnittsleser“ und wie dieser die Aussage verstehen würde. Das ist ein fertiger Witz, der den Kontext einer Aussage und die Aussage selbst aussen vor lässt. Eine Justiz, die so urteilt ist ungerecht und inkompetent, denn der Kontext spielt natürlich immer eine Rolle. Es kann nicht angehen, dass einfach ausgesuchte Textstellen für sich betrachtet werden und anschliessend beliebig uminterpretiert werden um deren Urheber zu belasten.

Das Urteil macht zudem einmal mehr deutlich, dass Kosovaren im Schweizer Rechtsstaat eine andere Behandlung geniessen als Schweizer. Wie ungerecht die Justiz urteilt, zeigt der Vergleich mit einem anderen Fall. Ein türkischstämmiger Vermieter wollte seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten. Zwei Schweizer reichten gegen diese allgemeine Diskriminierung von Schweizern eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Das Verfahren wurde mit einer fadenscheinigen Begründung eingestellt. So wurde argumentiert, dass die Kläger durch das Inserat gar nicht unmittelbar betroffen seien. Dies obwohl es pauschal Schweizer diskriminierte! Ich war einer dieser Kläger und habe gegen die Einstellung des Verfahrens durch die St. Galler Staatsanwaltschaft rekurriert. Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys schmetterte meine Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz schliesslich ab, indem er mir einfach das Beschwerderecht verweigerte. Es war einmal mehr ein politisches Urteil eines linken Richters. Indem er mir zu unrecht das Beschwerderecht verweigerte, vermied er es in der Sache auf meine Beschwerde einzugehen.

Auf der anderen Seite werden Kosovaren als Privatkläger zugelassen, obwohl aus dem Inserat, gegen das sie geklagt haben, klar hervorgeht, dass es lediglich um zwei Kosovaren ging. Dies mit der Begründung, dass für den Durchschnittsleser nicht klar sei, dass es nur um zwei Kosovaren gegangen sei und das Inserat somit als pauschal herabsetzend verstanden wurde. Das ist einfach nur noch lächerlich und grotesk.

Hier zeigt sich, dass die Rassismusstrafnorm ein Instrument einer höchst politischen und ungerechten Justiz ist. Sie gehört der Gerechtigkeit zuliebe ersatzlos abgeschafft.

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