Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2013 | 5.653 mal gesehen

Am 9. Februar 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Die Masseneinwanderungsinitiative stellt eine Gefahr für die bilateralen Verträge und im besonderen für die Personenfreizügigkeit dar. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Der Bundesrat und seine Einflüsterer von der Wirtschaft sowie linke und religiöse Organisationen sind gegen die Initiative. Der Bundesrat erkennt offenbar jedoch an, dass es aufgrund der Personenfreizügigkeit zu Inländer-Diskriminierung gekommen ist und schlägt deshalb eine Fachkräfteinitiative vor. Diese sieht eine bessere Nutzung des inländischen Potentials an Fachkräften vor. Ich bin gegen die SVP-Masseneinwanderungs-Initiative und werde in den folgenden Zeilen erläutern weshalb.

Zunächst einmal lohnt es sich einen Blick auf den Inhalt der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» zu werfen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu) Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Zunächst einmal bin ich wie die SVP in Ziffer 1 der Ansicht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern sollte. Das ist eine Voraussetzung für eine intelligente Einwanderungspolitik. Natürlich ist mir klar, dass dies Probleme in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge mit der EU mit sich bringt. Das sollte uns Schweizer jedoch nicht davon abhalten über intelligentere Migrationslösungen nachzudenken. Um es kurz zu machen, mit den Ziffern 1, 4 und 5 könnte ich gut leben. Hingegen bin ich gegen die Ziffern 2 und 3 der SVP-Initiative. Auf Höchstzahlen und Kontingente basierende Einwanderungsbeschränkungen sind unklug. Es gibt intelligentere Lösungen. Ebenfalls problematisch ist der Einbezug des Asylwesens. Asylbewerber, deren Gesuche bewilligt werden, sollten ja tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sein. Es handelt sich hierbei also nicht um Wirtschaftsflüchtlinge wie es bei einigen abgewiesenen Asylbewerbern der Fall ist.

Wie eine intelligente Einwanderungspolitik aussehen könnte
Länder wie Australien und Kanada zeigen wie es geht. Migranten mit Qualifikationen, die im Inland selten und gefragt sind, haben höhere Chancen für eine Aufenthaltsbewilligung als solche mit Qualifikationen, die im Inland bereits im Übermass vorhanden sind. So kann man Inländer-Diskriminierung und Lohndumping vermeiden und dennoch dringend benötigtes ausländisches Personal importieren. Basis für die Feststellung des Bedarfs an Fachkräften kann die Arbeitslosenstatistik des SECO und ein Nachweis von Seiten eines Arbeitgebers betreffend Fachkräftemangel sein. Saisonale Schwankungen können mit Kurzaufenthaltsbewilligungen abgedeckt werden. Diese Lösung begrenzt die Zuwanderung bedarfsgerecht und nicht einfach auf Basis von willkürlich festgelegten Höchstzahlen.

Fazit: Ich lehne die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderungen ab. Ich bin für eine intelligente Einwanderungspolitik, die eine bedarfsgerechte Einwanderung ermöglicht und Inländer-Diskriminierung, Masseneinwanderung und Lohndumping verhindert.

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13 Gedanken zu „Warum ich gegen die Masseneinwanderungsinitiative bin“

  1. Ihr Vorschlag wäre ja gut, wir können aber nicht abstimmen darüber, und machen müssen wir unbedingt etwas, wobei die Begrenzung der Einwanderung so mit der Initiative immer noch hoch ist, ich denke an die nächsten par 100 Jahre und nicht nur auf 20 Jahre, im ganzen müsste unbedingt die Erdbevölkerung stagnieren, oder zurückgehen, sonst hat unser Planet keine Zukunft.

  2. Herr Bechtel, das können wir ändern. Machen wir eine Volksinitiative und schon können wir über meinen Vorschlag abstimmen. Sind Sie dabei? Dann wären wir schon zwei und bräuchten noch fünf weitere Stimmbürger um ein Initiativkomittee gründen zu können. Für ein Initiativkomittee braucht es mindestens 7 Stimmbürger.

    Eine vernünftige Einwanderungspolitik anzustreben ist sinnvoller als voreilig eine schlecht durchdachte Masseneinwanderungsinitiative anzunehmen.

    1. Alexander, ja wenn das so einfach wäre… Aber ich habe Zuwenig Energie für so was, bin in schwieriger Situation, muss jetzt noch 3 1/2 Jahre irgendwie Geld verdienen bis zur Pension mit 63. Aber hast Du gemerkt, dass wir eigentlich in vielen Dingen die gleiche Meinung haben, darum hab ich auch noch den lustigen Tweet geschrieben „Latex“, ich war am Treppenhaus streichen mit Latexfarbe. Ich glaube wir müssen jetzt mal abwarten bis zur Abstimmung, und ich bitte Dich noch mal zu überlegen, ob diese Vorlage Dir Sinngemäss passen könnte, Ist viel besser als gar nichts, und eigentlich müsste der Bundesrat von sich aus jetzt handeln, zum Beispiel in Deinem Sinn, ansonsten wird die Vorlage vom Volk angenommen, so wie ich die Kommentare in den Zeitungen Interpretiere. Ägsgüsi wenn ich Dich Duze, aber für mich bist Du noch in der SVP, einfach irgendwie.

    2. Ja, dann sind wir halt verschiedener Meinung, das gibt es und ist ja gestattet, wenn alle immer gleicher Meinung wären, wäre ja das Leben nicht Spannend,
      Akzeptiert so? Habe trotzdem Freude wenn Du hie und da schaust was in meinem Twitter steht.

  3. Werner meine Meinung zur Vorlage ist klar, siehe meine Argumentation im Artikel. Für mich ist klar, dass wir in der Schweiz auf Zuwanderung angewiesen sind. Entscheidend ist aber, dass wir diese nach unseren Bedürfnissen steuern können. Eine Kontingentlösung mit jährlichen Höchstzahlen halte ich aber für Willkür und für falsch.

  4. Wäre dabei Herr Müller. Ich stimme aber der SVP-Initiative trotzdem zu alleine aus dem Grund, weil es ja keine vergleichbaren Abstimmungen gibt und ich finde, man muss jetzt die „rote Karte“ zeigen. Allerdings ist Ihr Vorschlag schon besser.

  5. Switzerland68, wenn ich genügend Unterstützer finde, bin ich gerne bereit eine Initiative für eine intelligente Einwanderungspolitik zu lancieren. Mangels vernünftiger Alternativen eine schlechte Wahl zu treffen, halte ich für falsch.

  6. Ach, wenn man sich nur sicher sein könnte, was die Gegner der Initiative behaupten. Ja dann, wäre es schon plausibel…
    Leider kommt diese Frage ja bei jeder Abstimmung/Wahl auf. Hier ist dann besonders der gesunde Menschenverstand gefragt.
    Nichts desto Trotz: Ich bin stolz und glücklich darüber, in einem Land zu leben, in dem man offen seine Meinung postulieren kann. Und man sich keiner Verurteilung oder schlimmeres wehren muss.
    …Direkte Demokratie und freie Meinungsäusserung. Ist immer wieder gut, sich dessen bewusst werden…

  7. Mit der Meinungsäusserungsfreiheit ist es in unserem Land leider nicht mehr so weit her. Inzwischen sind ja sogar schon die fremden Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Ansicht, dass die Schweiz mit der Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zu weit geht. Hier klicken!


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    Franz sagt:

    „Es gibt intelligentere Lösungen.“

    Das glaube ich ja auch. Nur haben Sie keinen Übergang gemacht. WARUM sind Einwanderungsbeschränkungen unklug?

  9. Franz, es ist unklug weil starre willkürlich festgelegte Kontingente dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden. Es gibt intelligentere Lösungen, wie ich im Artikel aufgezeigt habe. Die bedarfsgerechte Migration ist so eine Lösung. Zum Beispiel, dass bei der Vergabe von Aufenhaltsbewilligungen darauf geachtet wird ob die Qualifikation des Bewerbers in der Schweiz selten ist oder ob sie verbreitet ist und ob sie nachgefragt wird oder nicht. Es sollte ja nicht so sein, dass Einwanderer Einheimische mit Dumpinglöhnen verdrängen und in das Sozialsystem einwandern. Dem kann am besten vorgebeugt werden indem die Behörden darauf achten, wem sie eine Aufenhaltsbewilligung erteilen. Also z.B. dem Ingenieur oder dem Spargelstecher, welche in der Schweiz händeringend gesucht werden. Das benötigt halt eine Zusammenarbeit zwischen Migrationsamt und SECO.

    1. Keine Starre Kontingente, Siehe Initiativtext:
      Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
      1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

      2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

      3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

      4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

      5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

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