Wenn Staatsanwälte halbherzig ermitteln

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2014 | 2.900 mal gesehen

Irgendwann im Januar habe ich bei der Staatsanwaltschaft See / Oberland eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft eingereicht. Der Fall droht zu versanden. Der zunächst damit betreute Staatsanwalt wurde offenbar inzwischen pensioniert und der neue hatte angeblich monatelang keine Zeit um sich in den Fall einzuarbeiten. Weil ich wieder einmal, so wie das bei Staatsanwälten in der Schweiz üblich ist, monatelang nichts hörte, erkundigte ich mich nach dem Fall und verlangte Akteneinsicht. Das folgende Bild zeigt eine Aktennotiz, welche aufgrund eines meiner Anrufe bei der Staatsanwaltschaft angefertigt wurde. Aus der Wortwahl wird ersichtlich, dass mir diese elende Herumtrödlerei halbherzig ermittelnder Beamter langsam tierisch auf den Sack geht. Die verdienen für ihren Schoggijob wahrscheinlich mehr als ich. Da darf ich wohl erwarten, dass die ihren Job richtig machen.

Aktennotiz meines zweiten Anrufs. Nachdem nach dem ersten wieder weitergeschlafen wurde.
Aktennotiz meines zweiten Anrufs. Nachdem nach dem ersten Anruf wieder weiter geschlafen wurde.

Inzwischen habe ich auch Akteneinsicht erhalten. Aus den Akten geht hervor, dass die Ermittlungsbehörden aufgrund eines zivilrechtlichen Vergleichs mit dem Medienunternehmen darauf verzichteten den oder die Täter zu ermitteln. Das ist völlig unverständlich. Es ging im längst abgeschlossenen zivilrechtlichen Verfahren um eine Genugtuung und um die Beseitigung der Verleumdung. In keinster Weise ging es dabei um die strafrechtliche Komponente, zumal ja der Täter gar nicht bekannt ist und ich nur das Medienunternehmen greifen konnte. Trotzdem haben das die deutschen Ermittlungsbehörden als Vorwand genutzt, um nicht weiter ermitteln zu müssen. Mittlerweile dürfte es sehr schwer werden die Täter zu ermitteln, da das Belastungsmaterial und die Spuren offenbar inzwischen beseitigt wurden. Tja, so ein Zufall aber auch. Nur, ich glaube einfach nicht mehr an solche Zufälle.

Jedem minderbemittelten Schulbub ist klar, dass es bei Straftaten sowohl eine Strafrechtliche als auch eine Zivilrechtliche Komponente gibt und dass, das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wenn z.B. einer innerorts schneller als erlaubt durch die Stadt Uster rast und dabei ein Grossmüeti überfährt, dann wird er sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt. So muss er z.B. den Führerausweis abgeben und eine Busse zahlen oder gar ins Gefängnis gehen. Das ist die strafrechtliche Sanktion. Sofern das Grossi den Unfall überlebt hat, wird es Schadenersatz und Genugtuungsansprüche für die Körperverletzung geltend machen, welche sie durch den Unfall erlitten hat. Das leuchtet hoffentlich jedem ein. Da kann man dann auch nicht sagen, weil es ja eine zivilrechtliches Verfahren gab und der Täter Schadenersatz gezahlt hat, braucht es jetzt kein Strafverfahren mehr und er kann den Führerschein behalten. Aber bei gewissen Staatsanwälten in Deutschland und möglicherweise auch in der Schweiz ist das offensichtlich nicht so klar.

Es ist einfach nur noch zum grün und blau ärgern. Aber wenn die nicht wollen, dann tun sie nichts. Auf der anderen Seite sind sie im Kanton Zürich imstande aufgrund eines einzigen Medienartikels über einen angeblichen Tweet, den die Verfasserin des Artikels selber gar nicht gesehen hat, einen Mann zu verhaften. Wenn die Vertreter dieses Rechtsstaats so weiter machen und anständigen Bürgern weiterhin dermassen auf die Füsse treten, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie keiner mehr ernst nimmt. Mein Vertrauen in die Vertreter dieses Rechtsstaats ist inzwischen auf dem Nullpunkt angekommen.

Bei jedem einzelnen Fall, den ich eingereicht habe, geht es ähnlich harzig zu und her weil der Amtsschimmel lahmt oder wie ein trotziger und störrischer Esel nicht mag.

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