Wie Schweizer Arschloch-Richter Recht beugen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juli 2016 | 2.320 mal gesehen

Schweizer Arschloch Richter verweigern mir sämtliche Persönlichkeitsrechte, da ich ihrer Ansicht nach eine Person der Zeitgeschichte sein soll. Sie begründen ihre dämliche Ansicht mit einem Tweet, den ich vor über vier Jahren einmal geschrieben habe. Dieser Tweet sei von überwiegendem öffentlichen Interesse weshalb ich eine Person der Zeitgeschichte sei.

Doch stimmt das wirklich? Ist der Tweet, den ich vor über vier Jahren einmal geschrieben habe, wirklich von überwiegendem öffentlichen Interesse? Wohl kaum. Die Auffassung der Arschloch-Richter dient hauptsächlich linkem Abschaum. Dieser kann mir den Tweet dank der Rechtsprechung der Arschloch-Richter ein Leben lang nachtragen.

Die normale Bevölkerung kennt weder meinen Tweet noch hat sie diesen in ihrem Sinn je richtig verstanden. Auch daran sind neben der Lügenpresse die Arschloch-Richter mit ihrer Rechtsprechung verantwortlich.

Die nachfolgende Konversation auf Twitter zeigt, wie weit es mit dem angeblich überwiegenden öffentlichen Interesse an meinem Tweet her ist:

Die Leute wissen nicht einmal von welchem Tweet die Rede ist. Erstaunlich, denn laut Richtern sei der Tweet von überwiegendem öffentlichen Interesse.
Die Leute wissen nicht einmal von welchem Tweet die Rede ist. Erstaunlich, denn laut Richtern soll der Tweet von überwiegendem öffentlichen Interesse sein.

 

NACHTRAG vom 22.07.2016

Bezüglich meinem Kraftausdruck noch dies: Linke Schweizer Medienschaffende und politisch urteilende linksgrüne Justizbehörden plagen mich nun schon seit über vier Jahren wegen diesem Tweet. Zuerst haben sie die Sache unverhältnismässig aufgebauscht und eine riesen Geschichte daraus gemacht und jetzt halten sie mir den Tweet in den Erwägungen ihrer Urteile jahrelang vor. Die Sache geht mir sehr nahe und betrifft mich emotional. Sie wollen mir mit immensen Gerichtskosten und ihrer ungerechten Rechtsprechung alles nehmen was ich besitze und darüber hinaus mit ihrer üblen Nachrede die Zukunft verbauen. Auch der Strafregistereintrag wegen des Tweets dient ja letztlich dazu, dass ich bei der Stellensuche Nachteile habe. Sie wollen mich damit isolieren und gesellschaftlich ausgrenzen. Wahrscheinlich hoffen sie auf eine selbsterfüllende Prophezeiung bzw. dass ich wie Friedrich Leibacher dereinst einmal ausraste und einen oder mehrere dieser Drecksäcke abschlachte. Denn dann könnten sie mit ihrer üblen Nachrede fortfahren und perfid wie sie sind sagen: „Seht her, wir haben es ja schon immer gesagt, dass der verrückt und extrem ist.“

Der fragwürdige jüdische Rechtsanwalt David Gibor bzw. sein Gehilfe Daniel Ketter erwähnen ja in ihren weiteren Anzeigen gegen mich nicht grundlos, dass ich der „berühmte Twitterer“ sei. Sie benutzen das um mich in einem negativen Licht erscheinen zu lassen und um einen Nutzen daraus zu ziehen. Denn sie wissen ganz genau, wie gestört und weltfremd die Gesinnungs-Richter auf mich reagieren sobald sie das Code-Wort kennen.

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5 Gedanken zu „Wie Schweizer Arschloch-Richter Recht beugen“

  1. Heute habe ich von Simon Widmer von der Sonntagszeitung die nachfolgend abgebildete Email erhalten.

    Sonntagszeitung

    Meine Antwort:

    Lieber Herr Simon Widmer von der Sonntagszeitung

    Wurden Sie von einem Schweizer Arschloch-Richter auf mich gehetzt? Oder sonst einem linken Arschloch, mit dem Sie z.B. auf Twitter befreundet sind?

    Ich sehe keine strafbare Handlung. Mir durfte ein Mann, den ich nicht persönlich kenne und mit dem ich nichts zu schaffen hatte, übrigens gemäss der St. Galler Staatsanwaltschaft ganz persönlich, direkt und straflos Dummkopf par exzellente sagen. Auch das St. Galler Tagblatt hatte keine Skrupel den beleidigenden Kommentar des Mannes zu einem Artikel über mich zu publizieren. Die Medien haben selbstverständlich nicht darüber berichtet, ich jedoch schon und zwar hier. Aber ich bin ja nicht der Einzige, den man in der Schweiz straflos beschimpfen kann, wie auch der Fall Zanetti zeigt. Wenn einer SVP-Mitglied ist oder war, muss er sich alles gefallen lassen, da ihm von der Gesinnungsjustiz nicht die gleichen Rechte zugestanden werden wie anderen Menschen. Seien Sie ehrlich, auch Journalisten berichten lieber negativ über SVPler als über Gesinnungsgenossen bei der grünen Partei oder bei der SP. SP-Mitglied Pedar Marjanovic ist ja wohl nicht der einzige Sozi-Journalist.

    Zu Ihren Ansicht: Zeigen Sie mich doch an und finden Sie heraus ob Sie Recht haben, wenn Ihnen mein Blogartikel nicht passt. Am besten beauftragen Sie David Gibor, Daniel Kettiger, Matthias Schwaibold oder Marcel Hubschmid damit. Die sind ganz auf Ihrer Linie und gelten im Schweizer Pseudorechtsstaat als ausgewiesene Rechtsexperten. Und da ich ja keinen Medienkonzern im Rücken habe und mir im Kanton Zürich obwohl mittellos grundsätzlich auch kein Pflichtverteidiger zuerkannt wird, werde ich mich in einem Schauprozess der Zürcher Pseudojustiz auch nicht richtig verteidigen können. Sie werden aber sicher einen Anwalt bekommen, der Ihnen die Rechtsschutzversicherung der Tamedia AG, zu der ja die Sonntagszeitung, der Tagesanzeiger und 20min gehören, bezahlen wird. Ansonsten zahlt das Ihre Redaktion doch aus der Portokasse. Wenn das Verfahren dann noch von Arschloch-Richtern geführt wird, die sich persönlich betroffen fühlen, haben Sie praktisch schon gewonnen. Denn die werden mit Sicherheit Mittel und Wege finden, die Dinge so auszulegen und zu interpretieren bzw. das Recht so zu beugen, dass es für eine Verurteilung reicht. Und selbst wenn sie ein offensichtliches Fehlurteil fällen, wird ihnen nichts passieren, da es kaum jemanden interessiert und Urteile in der Schweiz kaum hinterfragt werden. Auch Medien hinterfragen Urteile selten. Dies zumindest solange es sie nicht selber betrifft, Stichwort: „Medienfreiheit“. Soviel zur Fairness im Schweizer Pseudorechtsstaat.

    Und wie Sie als Medienschaffender ja selber beweisen, ist die Schweizer Presse auch nicht auf meiner Seite. Die Richter können das Gesetz ohne Konsequenzen befürchten zu müssen so stark biegen bis sämtliche Balken brechen. Die Medien werden es verschweigen und ganz im Sinne solcher Richter berichten. Das versteht sich doch von selbst, eine Hand wäscht die Andere und Gerichtsreporter wollen ja eine gute Beziehung zu Richtern. Ausserdem stehen ja linke Journalisten und die Mehrheit der Schweizer Justizvertreter politisch auf derselben Seite.

    Hier noch Hintergrundinformationen in Sachen unentgeltliche Rechtspflege:
    Keine unentgeltliche Rechtspflege obwohl überschuldet
    Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert
    Rechtsverweigerung par excellence

    Hintergründe über Linke im Internet, über welche in den linken Mainstream-Medien selbstverständlich nicht berichtet wird:
    Laut St. Galler Staatsanwalt ist Beschimpfung von Politikern erlaubt
    Vom Anstand linker Dreckwerfer

    PS: Hat sich ein Journalist schon einmal gefragt, warum mich die Zürcher Staatsanwaltschaft am 26.06.2012 frühmorgens verhaften liess? Die Medien haben damals ja aktiv mit der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft korrespondiert und die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat sich bereits am 25.06.2012 vor Beginn des Ermittlungsverfahrens in der Presse zur Sache geäussert. Ausserdem wurde in den Medien bekanntgegeben, dass sich der Vorstand der Kreispartei, zu der ich gehörte, im Verlauf der Woche mit mir zwecks Aussprache treffen wird. Kann es sein, dass die Zürcher Staatsanwalt dem zuvor kommen wollte und mich mit massivem Druck (Razzia und Verhaftung morgens um 6.00 Uhr bei mir zuhause) zu einer Aussage bewegen wollte, bevor es SVP-Intern zu einer Aussprache kam? Ich nehme das stark an. Dass einer in der Schweiz wegen einer Aussage auf Twitter mit dem Inhalt „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ morgens um 6.00 Uhr aus dem Bett heraus von mehreren Polizeibeamten verhaftet wird, mutet schon seltsam an. Dies zumal ja die Aussage längst gelöscht und der Staatsanwalt nichts gegen mich in der Hand hatte als die Medienberichterstattung. Offenbar haben die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Polizei im Kanton Zürich nichts Besseres zu tun. Was mir am 26.06.2012 im Kanton Zürich angetan wurde, erinnert an das, was Erdogans-Schergen gerade in der Türkei machen! Für mich ist die Schweiz kein Land, das die Bezeichnung „Rechtsstaat“ verdient hat. Die Schweiz hat eine politische Gesinnungsjustiz, die zur politischen Verfolgung und Ausgrenzung von Menschen führt. Das ist eine Tatsache.

  2. Anstand scheinen Sie nicht zu haben. Ihre Formulierungen sagen viel über Sie, und nicht’s über die Verunglimpflichten aus.

    1. Immer wieder lustig wenn Hobbypsychologen wie du meinen sie hätten Menschenkenntnis.

      Ich verunglimpfe keinen. Mir wurde von linken Wichsern das Leben zerstört, weil ihnen ein Tweet von mir nicht gepasst hat. Zuerst haben sie massiv gegen mich gehetzt, mich erniedrigt, herabgesetzt, beschimpft, ausgegrenzt, diskriminiert (es wurde Shitstorm genannt), dann haben sie mich völlig zu unrecht verurteilt und mir darüber hinaus noch sämtliche Persönlichkeitsrechte abgesprochen, die anderen zustehen. Meine Worte zeugen davon, das ich für diesen Abschaum, der mir das angetan hat, zutieft Verachtung empfinde.

      Ich war nicht immer so, wie ich jetzt bin. Was ich jetzt bin ist das Resultat von 4 Jahren primitivster Hetze gegen mich in Kombination mit mehreren Zeit-, Nerv- und Geldraubenden Gerichtsverfahren, in welchen ich mich mit vielen Vollidioten auf dem Richterstuhl herumschlagen musste. Alles wegen einem einzigen Tweet. Wer über Gerechtigkeitsempfinden, einen fairen Charakter und juristisches Wissen verfügt und sich mit meinem Fall auseinandersetzt, der wird schnell merken, dass mir ein grosses Unrecht angetan wurde.

      Ein Beispiel für die Schweizer Vollidioten-Rechtssprechung: Auf der Website Islam.ch wurde behauptet, ich hätte eine Kristallnacht für Moscheen gewünscht.

      1. Akt Strafverfahren: Die Luzerner Richter betrachteten das als Werturteil und somit nicht für strafbar. Der linksgrüne Bundesrichter Denys verweigerte mir das Beschwerderecht. Ich musste als Kläger für die Verfahrenskosten aufkommen.
      2. Akt Zivilverfahren: Das Bezirksgericht Uster erkannte an, dass es sich bei der Behauptung ich hätte eine Kristallnacht gewünscht um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Ich bekam in diesem Punkt Recht, mein Genugtuungs- und Schadenersatzbegehren wurde abgewiesen.
      3. Akt Zivilverfahren: Auch auf Gmx.ch wurde behauptet, ich hätte eine Kristallnacht gewünscht. Die Betreiberin der Website entfernte den Artikel und wir einigten uns, was das Zivilverfahren angeht, aussergerichtlich.
      4. Akt Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft Uster stellte das Verfahren gegen den unbekannten Urheber des Artikels auf gmx ein und begründete das mit meiner Verurteilung. Ich erhob dagegen Beschwerde beim Zürcher Obergericht. Dieses versuchte meine Beschwerde mit einer hohen Prozesskostenvorderung von mehreren tausend Franken zu verhindern. Ich reichte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein und legte das soeben eingetroffene Urteil des Bezirksgerichts Uster in Sachen Islam.ch bei. Das Zürcher Obergericht wies meine Beschwerde ab ohne auf das Urteil des Bezirksgerichts Uster einzugehen, da ich es nach der Frist von 10 Tagen eingereicht hätte. Ich konnte es vorher aber gar nicht einreichen, da ich es nicht hatte. usw. usf. Die Gerichtskosten von CHF 500.00 muss ich tragen (der verlangte Prozesskostenvorschuss um das Gerichtsverfahren zu verhindern betrug mehrere tausend Franken!!!!). Diese Idioten machen sich einfach nur noch lächerlich.

      Meiner Erfahrung nach sind jene, die gerne von Anstand, Moral und Ethik sprechen Heuchler, die meinen Respekt nicht verdient haben. Mir muss niemand mit Anstand, Moral und Ethik kommen. Denn wie diese Begriffe in der heutigen Schweiz von meinen Gegnern ausgelegt werden, ist zum Kotzen.

      Weiteres Beispiel:
      Einer las im Juni 2012 einen hetzerischen Zeitungsartikel über mich und beleidigte mich dann auf Twitter mit den Worten „dreckiges Schwein und Rassist“. Dafür wurde er schliesslich nach grösstem zeitlichen und finanziellen Aufwand meinerseits von der Zürcher Staatsanwaltschaft zu 2 Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung verurteilt. Meine Genugtuungsforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen und mir dort von einer linksgrünen Zürcher Oberrichterin verweigert. Es wurde wie folgt argumentiert: Ich hätte nicht nachgewissen, inwiefern ich eine materielle Unbill erlitten hätte, die eine Genugtuung rechtfertige. Die Verurteilung des Beklagten zu 2 Tagessätzen à 50 Franken sei eine ausreichende Genugtuung, denn er hätte sich ja ausserdem anschliessend auch noch bei mir entschuldigt. Im Übrigen treffe mich ja eine erhebliche Mitschuld daran, dass mich der andere beschimpft und beleidigt hat. Da ich ja den Tweet geschrieben habe, der Anlass für den Zeitungsartikel war, welcher den anderen bewogen habe mich zu beleidigen.

      In einem anderen Fall darf ein Türke in einem Wohnungsinserat ungestraft Schweizer diskriminieren indem er schreibt „keine CH“. Hätte er „keine Juden“ geschrieben, wäre er fällig gewesen. Der SVP-Generalsekretär wird dann aber wegen einem Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ verurteilt. Das ist eine hochpolitische Gesinnungsjustiz, die so urteilt. Man muss schon sehr dumm oder schlecht informiert sein, wenn man das nicht merkt.

      usw. usf. So sprechen Schweizer Richter Unrecht!!!

      1. Das tut mir leid, wenn Sie so schlechte Erfahrungen gemacht haben, in Bezug auf Anstand, Moral und Ethik. Da Sie so sensibel zu sein scheinen, haben Sie vermutlich das falsche politische Umfeld (SVP) ausgewählt. Meine Mutter hat mir mal beigebracht, wenn ich möchte, das meine Mitteilung ankommt, soll ich diese sorgfältig formulieren. Benutze ich Kraftwörter sagt dies über mich etwas aus, aber nicht über die betreffende Person oder Situation. Ein weiterer Vorteil einer gut überlegten Formulierung ist, das es etwas mehr Zeit braucht und somit die Möglichkeit, auf Grund von Emotionen, in’s Fettnäpfchen zu treten sehr viel kleiner ist.
        Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist, von Anstand, Moral und Ethik zu sprechen bringt wenig, dass muss man leben…

        1. Martin, wenn deine Mutter recht hätte, dann wäre das wohl ein SVPler, nicht wahr?

          Anstand, Moral und Ethik haben mit gesellschaftlichen Benimmregeln zu tun. Sie sind nicht in Stein gemeisselt und verändern sich wie die Gesellschaften, welche sie geprägt haben.

          Wenn die Ausdrucksweise etwas mit dem politischen Umfeld zu tun hätte, müssten jene Parteien, welche die Arbeiter, Büetzer und Bauern vertreten, einen ungehobelten Umgangston pflegen. Parteien, welche die oberen und privilegierten Gesellschaftsschichten vertreten, hingegen über eine kultivierte Ausdrucksweise verfügen.

          Gebildete Menschen haben gelernt sich „kultiviert“ auszudrücken. Eine kultivierte Ausdrucksweise muss aber nicht zwangsläufig auch anständig sein.

          Schimpfwörter werden benutzt um Verachtung für Personen oder Handlungen auszudrücken. Ich tue genau das, wenn ich Schimpfwörter verwende.

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