Zürcher Staatsanwaltschaft laut GPK-Präsident parteiisch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Juni 2013 | 2.831 mal gesehen

Laut Claudio Zanetti, dem Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats, ist die Zürcher Staatsanwaltschaft parteiisch. Zanetti wurde in einer Email beschimpft und bedroht. Daraufhin reichte er eine Strafanzeige wegen Drohung und Beschimpfung bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein. Diese ging auf seine Anzeige allerdings nicht ein und verfügte eine Nichtanhandnahme.

Auszug aus der Email an Claudio Zanetti:

Zanetti, gottverdammtes Dreckschwein, Mitglied der Menschenhasserpartei SVP! Elendes, riesengrosses Arschloch! Hirnamputierter Waschlappen! (…) Typen Ihres Kalibers gehören an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen. Sie können von Glück reden, dass heutzutage aus Gründen des Gewässerschutzes, von solchen drastischen Massnahmen abgesehen wird. Mit dem Ausdruck der grösstmöglichen Verachtung für den Abschaum der Menschheit!

Laut der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ist es offenbar erlaubt Emails mit solchem Inhalt zu verschicken. Erstaunlich ist die Begründung des zuständigen Staatsanwalts Patrick Zanolla für die Abweisung der Anzeige von Zanetti. Sie lautet gemäss NZZ wie folgt:

Eine Beschimpfung im Sinne einer Ehrverletzung liege nicht vor, da die in der Mail gewählten Kraftausdrücke wie «hirnamputierter Waschlappen», «gottverdammtes Drecksschwein» und «Abschaum der Menschheit» einen klaren Bezug zur Parteizugehörigkeit und zu der kantonsrätlichen Funktion Zanettis hätten. Sie zielten zudem einzig darauf ab, den SVP-Kantonsrat als Politiker herabzusetzen. Die Absicht, ihn auch als ehrbaren Menschen zu disqualifizieren, sei nicht erkennbar.

 

Eine schwere Drohung im Sinne des Strafgesetzbuches liege nicht vor, weil die Formulierung, Leute wie Zanetti gehörten an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen, sehr vage sei.

Zanetti wirft der Staatsanwaltschaft Parteilichkeit vor und kann sich die Verfahrenseinstellung nur mit Faulheit oder mit politischen Gründen erklären. Diese Einschätzung teile ich aufgrund eigener Erfahrungen mit der Zürcher Staatsanwaltschaft. Gegen SVP-Mitglieder und ehemalige SVP-Mitglieder geht dieselbe Staatsanwaltschaft nach meinem Empfinden weitaus strenger vor. Ich habe deshalb den Eindruck, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft mit zweierlei Mass misst. Wenn dieser Eindruck tatsächlich zutreffen sollte, wäre das aus rechtsstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich. Denn damit wäre klar, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und gegen das Fairnessgebot verstösst. Eine politisch voreingenommene Staatsanwaltschaft schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Staatsanwalt Patrick Zanolla soll übrigens SP-Mitglied sein.

Verständlicherweise kann Zanetti die absurde Begründung des zuständigen Staatsanwalts nicht akzeptieren und erwägt deshalb den Weiterzug seiner Anzeige ans Zürcher Obergericht. Ich habe es in einem ähnlichen Fall genauso gemacht. Beschimpfung und Drohung sind laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch auf Antrag strafbar! Das hat auch die Zürcher Staatsanwaltschaft zu respektieren.

Was man wissen muss, ein Weiterzug ans Obergericht ist in der Regel für den Kläger mit zusätzlichen Kosten und einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Einem juristischen Laien ist zu raten für die Beschwerde an das Obergericht einen Rechtsanwalt beizuziehen. Dies weil es empfehlenswert ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft fachmännisch zu widerlegen. Es geht dabei um Chancengleichheit. Solche zusätzliche Kosten sind natürlich besonders ärgerlich wenn man sieht mit welchen absurden Begründungen Staatsanwälte zuweilen Nichtanhandnahmen verfügen.

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2 Gedanken zu „Zürcher Staatsanwaltschaft laut GPK-Präsident parteiisch“

  1. Es ist doch unglaublich, daß die Zürcher Staatsanwaltschaft einmal so und einmal so verfährt und daß die Leute, die dort arbeiten, sich nicht zutiefst schämen. Und wenn sie das nicht tun, daß dann nicht wenigstens die Journalisten ihnen den Spiegel hinhalten. Aber ja – ach so: Es geht ja gegen die „Richtigen“, da darf man das Recht ja brechen…

    Immerhin hat die NZZ berichtet und unabhängige kleinere Medien auch: Gottverdammtes Dreckschwein”, “riesengroßes Arschloch”, “Hirnamputierter Waschlappen”, “Sie gehören an die Wand gestellt”: Gemäß Patrick Zanolla von der Staatsanwaltschaft Zürich keine Ehrverletzung”

  2. Der Fall Zanetti ist leider kein Einzelfall. In einem ähnlichen Fall erhielt ich von der gleichen Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Nichtanhandnahmeverfügung. Es ging ebenfalls um Ehrverletzung, Diffamierung und Beschimpfung, der Täter ist ein Linker. Dagegen habe ich Beschwerde beim Zürcher Obergericht eingereicht und Recht bekommen. Das Zürcher Obergericht hat meine Beschwerde gutgeheissen. In diesem Artikel habe ich darauf hingewiesen.

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