Noch keine News von der St. Galler Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.615 mal gesehen

Erinnert ihr euch noch an den Vermieter, welcher seine Wohnungen nicht an Schweizer vermieten wollte? Gegen den Mann läuft seit letztem September ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung. Nach zähem Ringen konnte ich, nachdem ich hartnäckig und unerbittlich auf meine Rechte bestanden hatte, Akteneinsicht erstreiten. Im Januar 2014 erzielte ich damals meinen Durchbruch.

Seither sind fast wieder drei Monate vergangen ohne, dass ich etwas vom zuständigen Staatsanwalt in St. Gallen gehört habe. Heute versuchte ich den zuständigen Staatsanwalt zu erreichen um mich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu orientieren. Die Sekretärin versuchte mich zuerst mit dem Staatsanwalt zu verbinden. Nach einer Weile meldete sie sich wieder am Telefon und sagte, dass der Staatsanwalt im Moment gerade besetzt sei. Er lasse ausrichten, dass der Fall noch pendent sei und ich über die weiteren Verfahrensschritte orientiert werde.

Aufgrund dieser Aussage gehe ich davon aus, dass der Fall im Moment in einer Schublade ruht und seit Januar nichts mehr in der Sache unternommen worden ist. Sonst wäre ich ja über weitere Verfahrensschritte informiert worden. Möglicherweise überlegt sich der zuständige Staatsanwalt gerade, wie er in der Sache weiter vorgehen soll. Dies ganz nach dem Motto „kommt Zeit, kommt Rat.“ Vielleicht hofft er auch einfach nur darauf, dass sich die Sache von selber klärt. Dies indem z.B. irgendwann einmal ein Bundesgerichtsentscheid zu einem ähnlichen Fall vorliegt. Wisst ihr eigentlich was aus dem Fall Tschäppät in Bern geworden ist? Ist der auch in einer Schublade der Staatsanwaltschaft verschwunden? Noch keine News von der St. Galler Staatsanwaltschaft weiterlesen

Teures Zürcher Bezirksgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.800 mal gesehen

Ein Bezirksgericht im Zürcher Hinterland verlangt höhere Prozesskostenvorschüsse als das Bundesgericht! Neulich reichte ich eine einfach Klage gegen einen Diffamierer ein. Die Klage enthielt aufgrund der Verjährungsfrist von Artikel 60 OR weder eine Schadenersatzforderung noch eine Genugtuungsforderung. Ich habe lediglich die Feststellung der Widerrechtlichkeit, die Beseitigung von zwei Missständen und die Übernahme der Prozesskosten durch die beklagte Partei beantragt.

Gemäss Gerichtsgebührenverordnung des Obergerichts des Kantons Zürich werden die Prozesskosten in der Regel nach dem tatsächlichen Streitinteresse, dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falles festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 300 und 13’000 Franken (siehe LS 211.11; GebV OG).

Obwohl das zuständige Bezirksgericht festhält, es sei nicht ersichtlich, dass der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falles vom Durchschnitt abweichen würde, verlangt es von mir einen Prozesskostenvorschuss von sage und schreibe 5’000 Franken! Es ist bereits das zweite Mal, dass mir dasselbe Gerichte einen solch hohen Prozesskostenvorschuss in Rechnung stellt. Das ist mehr als das Bundesgericht in Rechnung stellt. Ich bin zurzeit gerade mit einem anderen Diffamierungsfall vor dem Bundesgericht. Das Bundesgericht hat dafür lediglich einen Prozesskostenvorschuss von 2’000 Franken verlangt. Es ist doch ein fertiger Witz wenn ein verhältnismässig unbedeutendes Zürcher Bezirksgericht im Zürcher Hinterland höhere Prozesskostenvorschüsse verlangt als das Bundesgericht in Lausanne! Dies noch dazu für einen wesentlich einfacheren Fall!

Erstaunlich ist der Wucherpreis des Bezirksgerichts auch deshalb, weil die Prozesskosten gemäss Prozesskostenrechner des Kantons Zürich eigentlich tiefer sein müssten. Gemäss diesem Prozesskostenrechner müsste ich bei einem Streitwert von 43’125 Franken mit Prozesskosten von 5000 Franken rechnen. Meine Klage ist bei weitem unter diesem Streitwert. Denn wie bereits erwähnt, liegen keine Geldforderungen vor!

Ob mich das Bezirksgericht mit diesen hohen Prozesskostenforderungen vom Klagen abhalten möchte? Denkbar wäre, dass hohe Prozesskosten zu einer inoffiziellen Strategie der Gerichte gehören um sich vor einer Klageflut zu schützen bzw. um zulasten von Geschädigten zu sparen. Je weniger Geschädigte klagen, desto weniger Arbeit fällt bei den Gerichten an und umso mehr Arbeitsplätze können eingespart werden. Teures Zürcher Bezirksgericht weiterlesen