Durchbruch bei der St. Galler Staatsanwaltschaft!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Januar 2014 | 3.123 mal gesehen

Noch am 18. Dezember 2013 teilte mir der St. Galler Staatsanwalt schriftlich mit, dass er beabsichtigt mir die Privatklägerschaft zu verweigern, da ich kein unmittelbar Betroffener sei.

STA-SG_18122013

Ich habe daraufhin am 23. Dezember 2013 interveniert und zwar wie folgt:

STA-SG_23122013

Am 30. Dezember 2013 habe ich dann gleich noch nachgedoppelt:

STA-SG_30122013

Die Interventionen haben sich offenbar gelohnt, denn zwischen dem 18. Dezember 2013 und dem 15. Januar 2014 scheint der zuständige Staatsanwalt seine Meinung geändert zu haben. Am 15. Januar 2014 sandte er mir eine Verfügung, die folgende Mitteilung erhielt:

STA-SG_15012014

Mit anderen Worten, mir wurde die Privatklägerschaft zugesprochen und ich erhalte Akteneinsicht. Dies obwohl mir der Staatsanwalt noch am 18. Dezember 2013 mitteilte, dass er gedenkt mir die Privatklägerschaft zu verweigern! Der in Altstätten wohnhafte Beschuldigte kann allerdings noch Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen.

Notabene: Beim Kosovaren-Inserat hat der medienbekannte Anwalt David Gibor im Auftrag von Kosovaren Anzeige erstattet. Die Medien haben ausführlich darüber berichtet. Anders als Gibor, bin ich klar der Meinung, dass das Kosovaren-Inserat der SVP nicht rassistisch ist. Es ging beim fraglichen Inserat um die Masseneinwanderungsinitiative. Die SVP thematisierte im Inserat die Geschichte von Kari Zingrich. Diesem wurde bei einer Auseinandersetzung mit zwei Kosovaren der Hals aufgeschlitzt. Sie haben beim Titel ihres Inserats vergessen „zwei“ zu schreiben. Dieses Detail wurde genutzt um eine publizitätswirksame Rassismusanzeige gegen die SVP einzureichen. Wenn sie geschrieben hätten „zwei Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ wäre es klar erkennbar nicht rassistisch gewesen. Da sie jedoch das Wort „zwei“ vergessen hatten, wurde das natürlich für eine publizitätswirksame Anzeige gegen die SVP genutzt. Anders als bei Tschäppät, bei dem viele Linke argumentieren, dass man jetzt nicht so kleinlich tun solle, war das Detail beim Kosovaren-Inserat interessanterweise kein Stein des Anstosses.

Die Ausrede mit der Satire war übrigens schon bei der SVP-Widengeschichte ein Thema. Sie wurde verwendet um die Urheber der Bilder, wegen welcher die Verantwortlichen der SVP-Widen verurteilt wurden, schützen zu können. Die Urheber der Bilder wurden nicht strafrechtlich verfolgt weil es bei diesen als Satire interpretiert wurde. Was also bei den wahrscheinlich linken Urhebern als Satire interpretiert wurde, wurde bei der SVP-Widen als Rassismus interpretiert. Das könnt ihr hier nachlesen! Die Satire-Ausrede halte ich für einen schlechten Witz. Ich sehe nicht ein weshalb Herabsetzung und Entwürdigung von Personengruppen aufgrund ihrer Herkunft einzig deshalb nicht rassistisch sein soll, weil sie der allgemeinen Belustigung dient. Satire ist ja mittlerweile meist nichts anderes mehr als das plumpe sich lustig machen zulasten von anderen. Offenbar gilt es in gewissen Kulturkreisen als besonders humorvoll, wenn man sich über andere lustig macht.

Mein Fazit ist folgendes, unser Rechtsstaat und einzelne Gesetze sind mangelhaft! Ich schliesse mittlerweile politische Urteile nicht mehr aus. Politische Urteile erinnern mich an stalinistische Schauprozesse.

5/5 - (1 vote)